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Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und
Männer aus.
Die Feuer- und Rettungswache (FRW) 2, Auf der Klappenburg 3, 30419 Hannover, muss aus folgenden Gründen zwingend baulich erweitert werden.
- Erneuerung der vorhandenen Redundanzleitstelle als Ausweichstandort für die Regionsleitstelle Hannover mit der notwendigen technischen Anbindung.
- Anpassung des Raumbedarfs der Notfallsanitäterschule, da sich die gesetzlichen Forderungen an Ausbildungsinhalte sowie Ausbildungsdauer verändert haben und somit die Schule zu erweitern ist. Zudem muss die räumliche Kapazität der Feuerwehrschule angepasst werden, um die quantitativen als auch qualitativ gestiegenen Anforderungen an die Ausbildungsinhalte der Einsatzkräfte der Feuerwehr zu erfüllen.
- Errichtung des zweiten Standortes des Rechenzentrums der Landeshauptstadt Hannover durch OE 18.5
Zu 1.
Mit der Errichtung des zweiten Bauabschnittes der FRW 1 am Weidendamm sollen auch die derzeit noch in der Feuerwehrstraße 1 verbliebenen Bereiche zum neuen Standort am Weidendamm verlagert werden. Hierzu zählt insbesondere auch die Regionsleitstelle Hannover für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst.
Sie ist für die Entgegennahme und Bearbeitung aller Hilfeersuchen der ca. 1,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in der Region Hannover zuständig.
Für den Fall, dass die Regionsleitstelle am originären Standort wegen eines kurz- oder längerfristigen Ausfalls der Technik oder gar des Standortes, nicht genutzt werden kann, ist eine technische und räumliche Redundanz zwingend erforderlich.
Die Anbindung der Notrufleitungen aus dem Regionsgebiet ist aus Sicherheitsgründen auf die genannten zwei Standorte aufzuteilen, so dass auch beim Ausfall eines Leitstellen-
betriebspunktes den Hilfesuchenden weiterhin ausreichende Leitungskapazitäten zur Verfügung stehen. Die dafür erforderliche Technik beinhaltet ein hochkomplexes, integra-
tives Notruf- und Funkabfragesystem, welches insbesondere mit Blick auf den dringend einzuführenden Digitalfunk neu zu beschaffen ist und zeitgerecht installiert werden muss.
Insgesamt müssen sowohl die System- als auch die Sicherheitsarchitektur der Regions-
leitstelle auf eine maximal erreichbare unterbrechungsfreie und höchste Verfügbarkeit ausgelegt sein. Unter diesem Sicherheitsaspekt sind die technischen Komponenten an den zwei Standorten Feuer- und Rettungswache 1 (FRW 1) und FRW 2 im aktiv/aktiv Modus miteinander zu koppeln. Da mit der Inbetriebnahme der neuen Regionsleitstelle am Standort Weidendamm das bisherige Rückfallsystem nicht mehr genutzt werden kann, ist die gleich-
zeitige Inbetriebnahme aller System- und Redundanzkomponenten der Regionsleitstelle notwendig.
Die Mittel für die Leitstellentechnik sind in der mittelfristigen Finanzplanung etatisiert und betragen inkl. Planungsmittel für die FRW 2 2.970.000 €. Die Kosten sind in der Drucksache zum 2. BA Feuerwache 1, Weidendamm genannt.
Zu 2.
Die Feuerwehr unterhält am Standort der Feuer- und Rettungswache 2 im Stadtteil Hannover-Stöcken ihre zentrale Aus- und Fortbildungsstätte für hauptberufliche sowie ehrenamtlichen Kräfte. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wurde die bisherige Nieder-
sächsische Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APVO-Feu) sowie weiterführende Ausbildungsrichtlinien grundlegend novelliert. Neben einer Verlängerung der Ausbildungs-
zeit von 18 auf insgesamt 24 Monate haben sich insbesondere inhaltliche Veränderungen ergeben. Um diesen gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, sind die vorhandenen personellen, infrastrukturellen sowie technischen Ressourcen anzupassen, um einen modernen, zielgerichteten und zukunftssicheren Schulbetrieb zu gewährleisten.
Eine weitere erhebliche Veränderung ergab sich zum 1. Januar 2014 im Bereich der rettungsdienstlichen Ausbildung. Der bisherige Lehrberuf „Rettungsassistent“ wurde mit Einführung des Notfallsanitätergesetzes durch den „Notfallsanitäter“ mit wesentlichen Neuerungen und Erweiterungen der Ausbildungsinhalte ersetzt. Auch hier hat sich die die Ausbildungszeit von 24 Monaten auf nun 36 Monate erhöht. Damit verbunden sind ge-
stiegene Anforderungen an Ausbildungsinhalte, notwendige räumlichen Kapazitäten, die bereitzustellenden Materialien und Geräte sowie die Zahl der erforderlichen Dozentinnen und Dozenten.
Zu 3.
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) betreibt derzeit im Dienstgebäude Leinstraße 14 ein Rechenzentrum (RZ) mit mehreren Rechnerräumen. Rund 80% der städtischen IT-Systeme sowie Komponenten der Kommunikationstechnik sind hier untergebracht. Darüber hinaus wird von der HannIT ein weiterer Rechnerraum genutzt. Im Rahmen der gegenseitigen Bereitstellung von Technikflächen nutzt die LHH im Regionsgebäude in der Hildesheimer Straße 20 im RZ der HannIT Flächenanteile für den Betrieb städtischer IT-Systeme.
Die LHH unterhält zusätzlich am Standort Ihmeplatz 5 eine Bandsicherungseinheit zur Datensicherung.
Im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms „Hannover City 2020+“ ist die Neuordnung der Innenstadt geplant und die Aufgabe des Verwaltungsstandortes Leinstraße 14 be-
schlossen worden. Im Verwaltungsprojekt „Arrondierung von Verwaltungsstandorten“ wird die Verlagerung und Konzentration von Verwaltungsstandorten bearbeitet. Das Nutzungs-
ende des Gebäudes Leinstraße 14 war zu Beginn der Planungen der Integration der Rechenzentren im Frühjahr 2014 auf das Jahr 2017 festgelegt. Der Standort Hildesheimer Straße 20 muss aufgrund von Raumbedarfen der Regionsverwaltung mittelfristig geräumt werden. Somit sind 2 neue RZ-Standorte zeitnah zu planen und zu realisieren.
18.5 erbringt zentrale IT- und Kommunikationsdienstleistungen für die gesamte Verwaltung. Ohne deren Verfügbarkeit sind die Fachbereiche nur sehr eingeschränkt in der Lage ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Daher ist strategisches Ziel des IT-Betriebes, eine hochverfügbare RZ-Lösung mit 2 gleichwertigen Standorten bereitzustellen. Der Zugriff auf die wichtigsten Verfahren und Anwendungen muss auch bei Ausfall eines Standortes sichergestellt sein. Bei diesem aktiv-aktiv-Betriebsmodell werden die Daten im Rahmen von Spiegelungstechniken immer aktuell an beiden Standorten vorgehalten. Die Rechner- und Netzanbindungskapazitäten sind so ausgelegt, dass im Fehlerfall mit nur sehr kurzer Unter-
brechungszeit der Betrieb fortgeführt werden kann. Gegenwärtig sind die grundlegenden Technologien weitgehend implementiert, können aber noch nicht für alle Anwendungen eingerichtet werden. Ursache ist unter anderem die begrenzte RZ-Fläche in der Hildes-
heimer Straße.
Die Kombination aus dem Betrieb redundanter Rettungsleitstellen und städtischer Rechen-
zentren in den Projekten FRW 1 und FRW 2 stellen aus Sicht der Verwaltung eine optimale und wirtschaftliche Lösung dar. Insbesondere die für die Leitstellentechnik benötigte hoch-
wertige technische Gebäudeausrüstung kann mit überschaubarem Mehraufwand zum Betrieb des Verwaltungsrechenzentrums erweitert werden. Damit ergibt sich unter Aus-
nutzung erheblicher Synergieeffekte die Möglichkeit eine zukunftsfähige, hochverfügbare und sichere technische Infrastruktur herzustellen.
Synergien entstehen insbesondere bei der Errichtung und dem Betrieb von Klimatechnik, unterbrechungsfreier Stromversorgung inklusive Netzersatzanlage sowie Feuerlöschanlage. Darüber hinaus entsteht nur einmaliger Aufwand in der Erschließung des Standortes mit Glasfaseranbindungen. Bei der Herstellung der Trassen für die Anbindung der Redundanz-
leitstelle ist es mit relativ geringen Mehrkosten möglich, die notwendigen Verbindungen für das Verwaltungsrechenzentrum mit herzustellen.
Die Planung der Hochverfügbarkeit und Sicherheit der Verwaltungsrechenzentren wurde auf Basis des TÜViT Level 3 Kriterienkatalogs durch die Fachplaner erstellt. Bei diesen Planun-
gen wurde der Verbund der Rechenzentren an beiden Standorten FRW1 und FRW2 als Vorbedingung berücksichtigt. Nach Errichtung der Rechenzentren ist eine Zertifizierung nach TÜVit Level 3 beabsichtigt. Dies ist in der ÖPP-Ausschreibung der FRW1 bereits berücksichtigt.
Baubeschreibung, Energetischer Standard
Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.
Barrierefreiheit
Die Planung wurde mit der Beauftragten der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit Behinderung abgestimmt.
Terminplanung
Die Baumaßnahmen sollen im Sommer 2016 beginnen und Ende 2017 abgeschlossen werden.