Anfrage Nr. 2183/2013:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Auswirkungen der Änderung des Personenstandsgesetzes

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Auswirkungen der Änderung des Personenstandsgesetzes

Zum 01.11.2013 ist das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) in Kraft getreten. Damit wird es nun erstmals möglich bei der Anmeldung des Kindes beim Standesamt kein Geschlecht anzugeben, wenn das Geschlecht biologisch nicht eindeutig ist. Dies wird als Erfolg der Initiativen gewertet, die sich für eine Anerkennung von Intersexualität einsetzen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Auf welche Bereiche der Stadtverwaltung wirkt sich die Gesetzesänderung aus?
2. Wie wird die Gesetzesänderung umgesetzt?
3. Welche Schritte werden unternommen, um betroffene Eltern auf die neue Möglichkeit hinzuweisen?
Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender