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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVeränderungssperre Nr. 92
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1287 - Elisabethstraße -
Antrag,
für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1287 nach den §§ 14 und 16 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG (bis 31.10.2011 § 6 NGO) die Veränderungssperre Nr. 92 - Anlage 2 und 3 - als Satzung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Satzung über eine Veränderungssperre ist ein formales Plansicherungsinstrument, das die städtebauliche Situation in dem Gebiet vor Inkrafttreten des Bebauungsplans vor unerwünschten Veränderungen schützt. Eine Auseinandersetzung mit Gender- Aspekten erfolgt daher erst mit der inhaltlichen Befassung im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Verwaltungsausschuss hat am 27.01.2011 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1287 gefasst. Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Kronsberger Str., Im Rehwinkel, Tiergarten- und Ostfeldstr.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans wird das städtebauliche Ziel verfolgt, die vorhandene ortsbildprägende und historische Siedlungsstruktur mit freistehenden Häusern auf großzügigen Grundstücken zu sichern.
Ein Wohnungsbauunternehmen hat im Oktober/November 2010 eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Jöhrensstraße 9,11 gestellt. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Bauvoranfrage gemäß § 15 Abs. 1 BauGB im Februar 2011 für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt. Zur weiteren Sicherung der Planung ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.
61.13
Hannover / 28.11.2011