Drucksache Nr. 2183/2005:
Teilentlassung des Sanierungsgebiets Hainholz
- Satzungsbeschluss -

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2183/2005
1
 

Teilentlassung des Sanierungsgebiets Hainholz
- Satzungsbeschluss -

Antrag,

als Satzung zu beschließen: Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 NGO wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hainholz vom 05.12.2001 für die in dem Kartenausschnitt der Anlage A näher bezeichneten Teilgebiete aufgehoben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Auswirkungen dieser Drucksache sind geschlechterneutral.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Da weder direkt Fördermittel in die aufzuhebenden Teilbereiche geflossen sind noch Maßnahmen durchgeführt worden sind, die indirekt Auswirkungen auf die aufzuhebenden Teilbereiche haben, gibt es keine Grundlage zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen.

Begründung des Antrages

Die Vorbereitende Untersuchung (VU) für das Sanierungsgebiet Hainholz vom Oktober 1999 bezog sich auf ein ca. 52 ha großes Untersuchungsgebiet im Stadtteil Hainholz, mit dem Ziel, die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu prüfen. In der VU sind baulich-räumliche und wohnungswirtschaftliche Problemlagen analysiert worden, die in dem eng umgrenzten Untersuchungsgebiet nur teilweise zu lösen sind. Aus diesem Grunde wurde in der VU der Schluss gezogen, dass diese Problemlagen durch ein vergrößertes Gebiet besser zu lösen seien. Die Vorbereitende Untersuchung diente als Grundlage für die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm beim Land und führte bekanntlich 2001 auch zur Aufnahme in das Förderprogramm.

Den Erkenntnissen der VU folgend umfasst die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Hainholz, die mit Ratsbeschluss vom 08.11.2001 (Drucksache Nr. 2265/2001) beschlossen wurde, ein um Entwicklungsreserven für den Wohnungsbau ergänztes Sanierungsgebiet von ca. 73 ha. Nach Inkrafttreten der Satzung wurde allerdings vom Land mitgeteilt, dass nur der kleinere Bereich der Vorbereitenden Untersuchung Gegenstand der Förderung sein könne, da es für die Ergänzungsflächen keine vom Rat beschlossene Vorbereitende Untersuchungen gegeben habe. Das hat bis heute zur Folge, dass das Land nur Projekte fördert, die in dem kleineren Untersuchungsbereich liegen.

Mit diesem Beschluss soll der seit Beginn der Sanierung gängigen Förderpraxis Rechnung getragen werden und der Forderung des Landes als Fördermittelgeber auf Verkleinerung des Sanierungsgebietes gefolgt werden. Bei den zu entlassenden Flächen geht es in erster Linie um Kleingartenflächen im Norden und Nordosten des Sanierungsgebietes und gewerblich genutzte Flächen an der Schulenburger Landstraße. Darüber hinaus sind mit Blick auf eine finanztechnisch gerechte Abrechnung von zukünftig evtl. entstehenden Ausgleichsbeträgen zwei geringfügige Änderungen im Bereich der Siegmundstraße und Helmkestraße vorgenommen worden.
 61.41
Hannover / 26.10.2005