Drucksache Nr. 2182/2011 E1:
Bebauungsplan Nr. 1287 – Elisabethstraße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2182/2011 E1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1287 – Elisabethstraße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Auslegungsbeschluss

Antrag,

der vom Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode in der Sitzung am 08.02.2012 beschlossenen Empfehlung, die Festsetzungen zu Dachformen und Dachneigungen zu ändern, nicht zu entsprechen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Durch das Ziel des Bebauungsplanes auf den Erhalt der baulichen Strukturen und die Sicherung der derzeitigen Nutzungen innerhalb des Planbereiches ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in der Sitzung am 08.02.2012 im Rahmen der Anhörung empfohlen, die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 1287 wie folgt zu ändern:

„Für Wohngebäude sind nur Walmdächer oder gleichmäßig geneigte Satteldächer zulässig, bei den im Bereich der Jöhrensstraße und der Elisabethstraße liegenden Wohngebäuden ist eine Dachmindestneigung von 40 Grad einzuhalten."

Der Beschlussantrag wurde wie folgt begründet:

„Die beiden benannten Straßen umfassen das historische Landhausviertel. Der Charakter dieses Viertel soll wegen seiner Wichtigkeit für den Stadtteil allein nur nicht nachverdichtet werden dürfen, sondern in seiner äußeren Wahrnehmung in bewusster, städtebaulicher Absicht, auch im Zusammenhang mit den ausgewiesenen Denkmalen und Denkmalsensembles, erhalten bleiben. Dazu trägt maßgeblich die Festsetzung eines Rahmens für die Dachneigung bei.“

Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.

Begründung:


Sowohl im Planbereich des Bebauungsplanes 1287 wie auch in der engeren Umgebung von Elisabeth- und Jöhrensstraße sind im Laufe der Jahre im Zuge der Komplettierung des niemals vollständig realisierten Landhausviertels Gebäude mit unterschiedlichen Kubaturen sowie unterschiedlichen Dachneigungen und -formen entstanden. Es finden sich unterschiedlich geneigte Walm- und Sattel-, aber auch Flachdächer. Da letztere als Fremdkörper wahrgenommen werden, sollen diese zukünftig ausgeschlossen werden. Die vom Stadtbezirksrat Kirchrode- Bemerode- Wülferode angestrebte Festlegung einer Mindestdachneigung von 40 Grad trägt nicht der Tatsache Rechnung, dass auch zukünftig unterschiedlich große Gebäude mit variierenden Frontbreiten entstehen werden, auf die mit unterschiedlicher Dachneigung reagiert werden muss. Eine Einengung auf eine Dachneigung von mindestens 40 Grad könnte dagegen dazu führen, dass im ungünstigen Fall das Dach im Verhältnis zu dem darunterliegenden Gebäude aufgrund der Unproportioniertheit eine unästhetische Dominanz gewinnt.
61.13 
Hannover / 15.02.2012