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Fössebad - Änderungsvereinbarung zum Betriebsführungsvertrag
Antrag,
der in der Anlage beigefügten Änderungsvereinbarung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch den Betrieb von öffentlichen Bädern, nimmt die Stadt die Daseinsvorsorge der hannoverschen Bevölkerung und seiner Gäste wahr. Grundlage dafür sind die Umsetzung der kommunalpolitischen Zielsetzungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Um Ressourcen und Aktivitäten gleichberechtigt anzubieten und passgenau auf die einzelnen Zielgruppen zuzuschneiden, sind beim Betrieb der hannoverschen Bäder geschlechterdifferenzierte Aspekte zu berücksichtigen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Der Beschluss ist klimaneutral
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€700,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€700,000.00) |
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Im Zuge der Änderungsvereinbarung steigt der jährlich zu zahlende Betriebskostenzuschuss von 630.110 € auf 700.000 €. Der Mehrbetrag in Höhe von 69.890 € wird in den Haushaltsjahren 2025/26 im Rahmen der Bewirtschaftung des Teilhaushaltes 52 aufgefangen.
Begründung des Antrages
Die Gemeinnützige Fössebad Betriebsgesellschaft mbH betreibt das Fössebad seit dem Jahr 2000. Im Oktober 2024 ist die Betriebsgesellschaft mbH an die Verwaltung herangetreten und hat mitgeteilt, dass durch veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere durch gestiegene Energie- Personal-, und Instandhaltungskosten die finanzielle Lage prekär ist und der Badebetrieb mit dem derzeitigen Zuschuss nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Neben der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses wurde die Laufzeit des Vertrages über das "alte Fössebad" konkretisiert.
Über die Änderungsvereinbarung besteht Einigkeit mit der Gemeinnützigen Fössebad Betriebsgesellschaft mbH.
52
Hannover / Sep 23, 2025