Drucksache Nr. 2180/2014:

1. Änderung zum Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon (B-DS 2493 / 2010 N1) und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2017

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2180/2014
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


1. Änderung zum Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. über eine Teilfläche im Raschplatzpavillon (B-DS 2493 / 2010 N1) und Vertrag über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2017

Antrag,


1. die 1. Änderung zum Mietvertrag mit dem Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V, über die Teilfläche BI, Theaterwerkstatt und Mezzo des Raschplatzpavillons (gem. Anlage 1) abgeschlossen am 13.7.2011
und

2. dem Abschluss eines Vertrages über eine Zuwendung an den Verein Bürgerinitiative (BI) Raschplatz e.V. (gem. Anlage 2) mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 1.1.2015

zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von allen Aktivitäten im Raschplatzpavillon profitieren Frauen und Männer gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.12345.678
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 28102
Sonstige Kulturpflege
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 496.939,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 936.123,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -439.184,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -439.184,00 €




Begründung des Antrages

Nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten ist der bestehende Mietvertrag anzupassen.

Der aktuelle Zuwendungsvertrag läuft am 31.12.2014 aus, ein Folgevertrag ist abzuschließen.


Grundzüge der Verträge:

1. Mietvertrag (Anlage 1)
- Die Strom- und Betriebskosten werden für die ersten drei Jahre nach der Sanierung wie in der Drucksache 2493 / 2010 N1 beschlossen von der Landeshauptstadt Hannover getragen. Da sich die Sanierung verzögert hatte, ist der Zeitraum der drei Jahre anzupassen. Ab dem 1.1.2018 ist die BI verpflichtet, zuzüglich zur Miete die Strom- und Betriebskosten zu tragen. Es ist beabsichtigt, dass die Betriebskosten durch eine Erhöhung der städtischen Zuwendung ausgeglichen werden.

2. Zuwendungsvertrag (Anlage 2)
- Laufzeit drei Jahre ab 1.1.2015
- Die institutionelle Zuwendung erfolgt zukünftig als Festbetragsfinanzierung und beträgt jährlich 936.123,20 €. Die Zuwendung umfasst auch einen Ausgleich des Mietzinses in Höhe von 481.923,20 €.
- Die BI legt vor Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan vor.
- Eine Überprüfung des Zielerreichungsgrades erfolgt jährlich.

42.8 
Hannover / 01.10.2014