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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 424, 2. Änderung – nördlich Sertürner Straße -
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplans Nr. 424, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen,
geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene
Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die attraktive Lage des Plangebietes, die entsprechend hohen Immobilienpreise sowie die abschmelzenden Baulandreserven führen zu einem erheblichen Druck, die Grundstücke möglichst hoch durch Neubebauung auszunutzen.
Aufgrund der städtebaulichen und architektonischen Struktur des Gebietes sowie seiner Bedeutung für den Stadtteil soll eine solche Nachverdichtung hier auf ein Maß begrenzt werden, das die besonderen städtebaulichen Qualitäten des Quartiers nicht gefährdet.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Beschränkung der Wohnungsanzahl auf maximal drei je Wohngebäude, der Ausschluss von Nebenanlagen einschließlich Tiefgaragen auf bzw. unter den nicht überbaubaren Grundstücksflächen und die Vorgabe von Walm- oder gleichmäßig geneigten Satteldächern. Die übrigen Festsetzungen des Ursprungsplanes sollen uneingeschränkt fortgelten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 424, 2. Änderung hat in der Zeit vom 05.07.2018 bis zum 17.08.2018 öffentlich ausgelegen. Zur Planung gingen keine abwägungserheblichen Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sowie die weiteren umweltbezogenen Stellungnahmen sind in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.13
Hannover / 20.09.2018