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Anerkennung und Förderung der Krippengruppe "Ramba Zamba" in Trägerschaft des Vereins "Ein Herz für die Welt" e.V.
Antrag,
zu beschließen
- den Verein "Ein Herz für die Welt" e.V. als Träger der Krippengruppe Ramba Zamba in Hannover-Vahrenwald, Grenzweg 12, mit max. 15 Kindern im Alter von 1,5 - 3 Jahren anzuerkennen und
- ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.11.2008, die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 5.000,00 € | 4645.001/988000 | Zuwendungen | 89.200,00 € | *4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 400,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 5.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 89.600,00 € | |
Finanzierungssaldo | -5.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -89.600,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Es ist beabsichtigt einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Begründung des Antrages
Der Verein "Ein Herz für die Welt" e.V. beabsichtigt, über sein bisheriges Engagement hinaus, den Bereich der Krippenbetreuung in sein Vereinskonzept zu integrieren und mit einer Gruppe für Kinder unter 3 Jahren zu starten.
Es wurden Räumlichkeiten im Grenzweg 12 gefunden, die nach entsprechenden Umbaumaßnahmen für eine Nutzung als Krippengruppe geeignet sind. Eine kleine Außenfläche steht der Kindergruppe ebenfalls zur Verfügung .
Diese Räumlichkeiten wurden mit dem Nds. Kultusministerium vorbesprochen und eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Die notwendigen Baumaßnahmen werden seitens des Trägers mit Hilfe von Sponsoren und Eigenleistungen finanziert. Darüber hinaus wurde ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) bei der Landesschulbehörde gestellt.
Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 5000,00 €, keine Investitionskosten.
Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den auszulösenden Investitionszuschüssen seitens der Landesschulbehörde und bezieht sich bei der Gewährung dieses Zuschusses auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung (ca. 5 % der Gesamtkosten), als Beteiligung der Stadt.
Die Aufwendungen für die laufenden Kosten in Höhe von 89.200,00 € jährlich stehen im Kindertagesstätten-Budget zur Verfügung.
Aufgrund des großen Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Hannover stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots dar.
Der Träger wird sich im der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorstellen und strebt einen Betriebsbeginn zum 01.11.2008 an.
51.4
Hannover / 11.09.2008