Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
die Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover als Neufassung nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich. Die Drucksache hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
- Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sind gegenüber dem derzeit gültigen Satz unverändert.
- Die Gebühren für die Einleitung von Grundwasser und sonstigem Wasser sind gegenüber dem derzeit gültigen Satz unverändert.
- Die Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung sind gegenüber den derzeit gültigen Sätzen unverändert.
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landes- hauptstadt Hannover (Gebührensatzung) ist im Wesentlichen aus folgendem Grund not- wendig:
Zum 01.01.2023 tritt der § 2 b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) effektiv in Kraft.
Danach gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts als Unternehmer. Das hat zur Folge, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes für einige Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Zu der, von der Stadtentwässerung Hannover, erbrachten Leistung, die künftig der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, gehört die Reinigung der Fettabscheideanlagen und deren Schlammfängen. Diese Leistung wurde in der Vergangenheit in der Gebührensatzung geregelt. Zum 01.01.2023 wird die Reinigung der Fettabscheideanlagen und deren Schlämmfänge über eine Entgeltordnung geregelt und berechnet. In der Gebührensatzung sind ab dem 01.01.2023 ausschließlich „hoheitliche Aufgaben“ definiert, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Aus der Gebührensatzung wird die Leistung der Reinigung von Fettabscheideanlagen und deren Schlämmfänge gestrichen.
Die Schmutzwassergebühren, die Niederschlagswassergebühren sowie die Einleitgebühr für Grund- und Drainagewasser und die Gebühren für die dezentrale Entsorgung, die mit der am 27.01.2022 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 festgelegt worden sind, bleiben unverändert. Dafür wurde, den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (
NKAG, Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121)) entsprechend, eine dreijährige Gebührenkalkulation vorge- legt. Eine Anpassung ist für den Zeitraum 2023 – 2024 also nicht erforderlich.
| | | Veränderung |
Schmutzwassergebühr | 2,56 €/m³ | 2,56 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
Niederschlagswassergebühr | 0,80 €/m³ | 0,80 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
Für die Einleitung von Grundwasser und sonstigem Wasser wurden die Gebührensätze für den Zeitraum 2022 - 2024 kalkuliert. Eine Anpassung ist für den Zeitraum 2023 – 2024 nicht erforderlich.
| Gebühr
2022-2024 | Gebühr
2023-2024 | Veränderung |
Gebühr Grundwasser und sonstiges Wasser, Einleitung in die Niederschlagswasserkanalisation | 1,08 €/m³ | 1,08 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
Gebühr Grundwasser und sonstiges Wasser, Einleitung in die Misch-/ Schmutzwasserkanalisation | 1,68 €/m³ | 1,68 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung ist gegenüber den derzeit gültigen Ge- bührensätzen eine Gebührenanpassung für den Zeitraum 2023 -2024 nicht erforderlich.
| | | Veränderung |
Gebühr für Fäkalschlammannahme | 38,20 €/m³ | 38,20 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
Gebühr für Annahme Rohabwasser | 13,30 €/m³ | 13,30 €/m³ | 0,00 € | 0,0 % |
Textliche Änderungen in der Neufassung der Satzung sind notwendig geworden, weil sich Bezeichnungen geändert haben und sich in den vergangenen Jahren aus der Praxis, aus der Rechtsprechung und aus Kommentierungen einige Veränderungen ergeben haben, denen nunmehr auch im Satzungstext Rechnung getragen werden soll. Eine Übersicht der Änderungen zu den bisher gültigen Satzungsregelungen ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die in der Anlage 3 im Detail dargestellte Gebührenkalkulation war schon der Beschlussdrucksache Nr. 2553/2021 als Anlage 3 beigefügt.
Digitale Anlagen:
1. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung)
2. Synopse Gebührensatzung 2022 und 2023
3. Gebührenkalkulation