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Mädchen und Jungen können die Angebote der Ganztagsgrundschulen gleichermaßen wahrnehmen. Für Erziehungsberechtigte können die Angebote der Ganztagsgrundschulen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit führen.
Das Land Niedersachsen hat im Niedersächsischen Schulgesetz und im Erlass „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ entsprechende Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Ganztagsschulen geschaffen.
In den
offenen Ganztagsschulen erfolgt die Teilnahme an den ganztagsspezifischen Angeboten freiwillig an
mindestens drei Tagen in der Woche. Die Anmeldung verpflichtet jedoch zur Teilnahme an den einzelnen Ganztagsschulangeboten für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres. Eine
gebundene Ganztagsschule ergänzt den Unterricht an
mindestens vier Tagen in der Woche zu einem ganztätigen Unterrichts-, Förder- und Freizeitangebot im Umfang von zwei zusätzlichen Unterrichtsstunden.
In den vergangenen Jahren hat das Land Niedersachsen nur „offene Ganztagsschulen“ ohne Anerkennung eines entsprechenden Zusatzbedarfes zur Personalversorgung genehmigt.
Viele Schulen können deshalb nicht einmal an drei Tagen in der Woche ein nachmittägliches Bildungsangebot sicherstellen. Daher haben in den vergangenen Jahren nur bis zu fünf Schulen jährlich einen Ganztagsantrag gestellt und hier insbesondere die Gymnasien, in denen aufgrund der Stundentafel ohnehin der Nachmittagsunterricht vorgesehen ist.
Die Stadt Hannover hat eine entscheidende Mitverantwortung, um Kindern und Jugendlichen günstige Rahmenbedingungen für ihr Aufwachsen zu sichern und setzt dabei ihr Verständnis von Bildung, Betreuung und Erziehung um. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, den Eltern
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen dabei in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen.
Die Ausdehnung des Schultages in den Nachmittag und das möglichst an fünf Tagen in der Woche sowie eine Ferienbetreuung sind ein vielversprechender Weg, aktuelle und zukünftige Herausforderungen erfolgreich zu meistern. In diesem Zusammenhang ist die Stadt Hannover als Schulträger für die räumliche Herrichtung und sächliche Ausstattung der Schulen verantwortlich. Die Stadt Hannover kann sich aber nicht nur auf die „klassischen Aufgaben“ eines Schulträgers beschränken, sondern muss auch auf die aktuellen Diskussionen zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen eingehen.
Diesen Herausforderungen hat sich die Landeshauptstadt Hannover gestellt. Zur Unterstützung dieser Ziele gibt es bereits die Kommunalen Handlungsprogramme „Schule im Stadtteil“ (DS. Nr. 2189/2007, 2774/2007 und 2235/2008), „Stadtteilorientierte Netzwerke für Bildung und Qualifizierung“ (DS. Nr. 1568/2006 und 2338/2007) sowie das Modellprojekt Albert-Schweitzer-Schule (DS. Nr. 1781/2007).
Das Programm „Schule im Stadtteil“, an dem zurzeit 13 Grundschulen beteiligt sind, verfolgt mit der Einrichtung von Nachmittagsangeboten den Leitgedanken, Potentiale des Stadtteils einzusetzen, um die Chancengerechtigkeit der Kinder und ihre Lernbereitschaft zu fördern und zu entwickeln, ihre Integration zu unterstützen sowie junge Familien zum Verbleib in der Stadt zu motivieren. Ziel ist es, die Grundschulen mit personeller und finanzieller Unterstützung zu Ganztagsschulen zu entwickeln. Für die Umsetzung dieses Programms stehen 2009 im Verwaltungshaushalt 639.300 Euro und im Vermögenshaushalt 150.000 Euro zur Verfügung.
Das Programm „Stadtteilorientierte Netzwerke für Bildung und Qualifizierung“ soll die Haupt-, Real- und Förderschulen in die Lage versetzen, mit Unterstützung von Kooperationspartnern Ergänzungsangebote für die Schwerpunkte „Stärkung der Schlüsselkompetenzen bei Kindern und Jugendlichen“ sowie „Entwicklung systematischer Strukturen für den Übergang Schule/Arbeitswelt“ durchzuführen. Zukünftig soll ein weiterer Schwerpunkt „Stärkung der Verantwortung der Eltern durch aktive Einbeziehung“ entwickelt werden. Im Verwaltungshaushalt stehen in 2009 für die Umsetzung dieses Programms 358.000 Euro zur Verfügung.
Sowohl die Anerkennung als Ganztagsschule als auch die Teilnahme an den städtischen Programmen beantragen die Schulen auf
freiwilliger Basis, so dass es dadurch im Stadtgebiet zu einer „unausgewogenen“ und damit „zufälligen“ sozialräumlichen Verteilung von Ganztagsschulen kommen kann. Während es bei den weiterführenden Schulen aufgrund der „freien Schulauswahl“ und der jetzt schon hohen Anzahl von Ganztagsschulen voraussichtlich keine Probleme geben wird, ist der Handlungsbedarf bei den Grundschulen weitaus höher. Aufgrund der feststehenden Einzugsbereiche dieser Schulen ist es sinnvoll, das Ganztagsangebot möglichst gleichmäßig über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Das Programm „Schule im Stadtteil“ bietet hierbei die sehr gute Möglichkeit der Steuerung in unterversorgten Stadtteilen, eine Ganztagsschule aufzubauen und zusätzliche Nachmittagsangebote zu schaffen.
Zurzeit (Stand Schuljahr 2009/2010) sieht die Versorgung mit Ganztagsschulen auf die einzelnen Schulformen bezogen wie folgt aus:
Schulform | Anzahl | Anzahl
GTS | % |
Grundschulen | 56 | 5 | 9 % |
Hauptschulen | 8 | 4 | 50 % |
Haupt- und Realschulen | 2 | 1 | 50 % |
Realschulen | 11 | 3 | 27 % |
Gymnasien | 16 | 8 | 50 % |
Integrierte Gesamtschulen | 7 | 7 | 100 % |
Schulen mit bes. päd. Profil | 2 | 1 | 50 % |
Förderschulen | 8 | 0 | 0 % |
Gesamt: | 110 | 29 | 26 % |
Von den 29 Ganztagsschulen erhalten 15 Schulen die vom Land vorgesehene Förderung der zusätzlichen Lehrerstunden/Budget (Vollausstattung). Die übrigen 14 (davon 5 Grundschulen) genehmigten
offenen Ganztagsschulen erhalten einen wesentlich geringeren Zuschlag (Grundausstattung). Ziel ist jedoch, eine Vollausstattung vom Land zu erhalten.
Zum weiteren Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder hat sich die Verwaltung dazu entschieden, bis auf weiteres insbesondere die Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschulen vorzunehmen.
Insbesondere bei den Grundschulen besteht ein großer Handlungsbedarf. Derzeit sind von 56 Schulen ab dem Schuljahr 2009/2010 lediglich fünf als Ganztagsgrundschule anerkannt. Deshalb beabsichtigt die Verwaltung, den Ausbau der Ganztagsschulen bis 2012 auf ca. 21 Grundschulen auszuweiten. Im Rahmen der Schulsanierungsprogramme 2007 und 2008–2011 Teil 1 sowie des Konjunkturprogramms werden bereits acht Grundschulen zu Ganztagsschulen ausgebaut. Um den investiven Ausbau der vorgesehenen weiteren acht Ganztagsschulen und der Schulen im Stadtteil umsetzen zu können, sollen insgesamt 6,3 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.
Zur Durchführung der Ganztagsangebote müssen die räumlichen Voraussetzungen (Küche, Mensa, Freizeitbereich) vorliegen. Diese Kosten trägt die Kommune,
Landeszuschüsse gibt es hierfür nicht.
Für die Mitfinanzierung der „offenen“ Nachmittagsangebote (fünf Tage) in Ganztagsschulen sollen je Grundschule für ca. 50 Kinder täglich max. 70.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag sollte auskömmlich sein, wenn das Land Niedersachsen die entsprechenden Lehrerstunden/Budget der Schule zur Verfügung stellt. Bedarfsgerechte und von den Eltern zu finanzierende Ferienangebote können unter Einbeziehung des Programms „Wohnortnahe Ferien“ durchgeführt werden, die Auskömmlichkeit der vorhandenen Mittel in diesem Ansatz vorausgesetzt.
Der Ausbau von Ganztagsgrundschulen hat weitreichende Auswirkungen auf die im Stadtteil tätigen Einrichtungen, Verbände und Institutionen mit ihren unterschiedlichen Aufgabenstellungen und damit auch auf verschiedene Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung. Es war daher sinnvoll, ein gemeinsames Rahmenkonzept zum weiteren Ausbau von Ganztagsschulen zu erarbeiten.
Dies wurde auch durch den im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 beschlossenen Ratsauftrag
„Das bereits bestehende Konzept zur „Schule im Stadtteil“
und die Pläne der Verwaltung für die „offene Ganztagsschule“ sind weiterzuentwickeln. Die Fachbereiche Bibliothek und Schule und Jugend und Familie entwickeln darauf aufbauend gemeinsam bis zur Sommerpause 2009 ein kommunales Rahmenkonzept, mit dem mittelfristig eine verlässliche und bedarfsgerechte Betreuung (5 Tage in der Woche und Ferienbetreuung) von Grundschulkindern erreicht wird.“
unterstützt.
In der Arbeitsgruppe „Ausbau von Ganztagsschulen“ wurde mit den betroffenen Fachbereichen (Bibliothek und Schule, Jugend und Familie, Bildung und Qualifizierung, Sport und Eventmanagement, Museen und Kulturbüro, Gebäudemanagement sowie der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten) das anliegende Rahmenkonzept zur Bildung, Betreuung und Erziehung unter Berücksichtigung folgender Aspekte entwickelt:
- Im Rahmen des derzeitigen Genehmigungsverfahrens durch das Land wird mit dem offenen Ganztagsangebot an nur drei Tagen in der Woche und ohne Ferienbetreuung nur ein Teil der Bedarfe von Eltern abgedeckt. Insbesondere für ganztägig berufstätige Eltern und dabei besonders für Alleinerziehende bedarf es über die Schule hinaus verlässlicher Betreuungsangebote. Die Schulkinderbetreuung durch Horte findet zurzeit in der Landeshauptstadt Hannover mit insgesamt 4.104 Plätzen und einer Versorgungsquote von 24,72% (zum Vergleich: Landesdurchschnitt 8,8%) statt. Die Nachfrage an Plätzen ist zurzeit noch weiter steigend. Bei einer Neustrukturierung der Unterrichts-, Betreuungs-, und Bildungsangebote im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsgrundschulen müssen sukzessive die unterschiedlichen (bestehenden) Angebotsstrukturen so aufeinander abgestimmt werden, dass der erreichte Betreuungsstandard in Quantität und Qualität mindestens weiterhin erhalten bleibt. Ein weiterer Ausbau der Hortbetreuung hängt einerseits ganz entscheidend von den finanziellen Rahmenbedingungen ab, andererseits davon, inwieweit die mit dem Ganztagsbetrieb in den Grundschulen angestrebten Zielsetzungen erreicht und damit die tatsächlichen Betreuungsbedarfe der Eltern erfüllt werden können.
Ob und ggf. welcher weitere Ausbau des Hortangebots in den kommenden Jahren bedarfsgerecht notwendig ist, hängt- neben der Voraussetzung einer entsprechenden Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen der Landeshauptstadt- ganz wesentlich davon ab, welche Entwicklung der angebotene Ganztagsbetrieb in den Grundschulen nehmen kann. Gegenüber dem prioritären Ausbau des Ganztagsbetriebes kann der Hortausbau als abhängige Variable der Schulentwicklung in den nächsten Jahren- nur in dieser Form betrachtet werden.
- Der außerschulischen Bildung kommt künftig ein weitaus größerer Stellenwert zu, als ihr in der bisherigen bildungspolitischen Diskussion eingeräumt wurde. Außerschulische Lernorte, beispielsweise sozialpädagogische Angebote wie die Spielparks, soziokulturelle Einrichtungen wie Kulturtreffs und auf Bewegung fokussierte Aktivitäten in Vereinen und Verbänden vor und neben der Schule, rücken in das Blickfeld. Bildungsrelevante Erfahrungsräume und Lernwelten müssen daher optimiert und stärker verknüpft werden.
- Für die Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen sind die außerschulischen Angebote der Jugendhilfe, der Kultur, der Sportvereine, der Bibliotheken, der Museen etc. wesentliche Bestandteile. Dabei sind diese Angebote unabhängig von Schule in ihrem „Eigenauftrag“ zu erhalten. Sie tragen aus ihrem Profil und ihrer Mitverantwortung zum Gelingen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes bei. Die professionellen Dienstleistungen, Beratungs- und Unterstützungsangebote sind dabei stärker auf das System ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung zu beziehen und gemeinschaftlich abzustimmen. Dabei sollen auch mögliche Synergieeffekte berücksichtigt werden.
- Für die qualitative Organisation des Zusammenspiels zwischen der Schule und den Kooperationspartnern müssen die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit geschaffen werden.
Das vorgelegte Rahmenkonzept dient in Zukunft als Grundlage zur Umsetzung der schulentwicklungsbezogenen Programme in den Stadtteilen. Die standortbezogene Umsetzung der Rahmenbedingungen sowie die Evaluation des Programms werden von der bestehenden Arbeitsgruppe „Ausbau von Ganztagsschulen“ und unter Einbeziehung der Kooperationspartner begleitet.