Drucksache Nr. 2177/2006 S1:


Stellungnahme zu TOP 6 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2006/Antrag von Frau Ute Dalluhn zur Bedarfsberechnung für Schulkindbetreuungsplätze und für Betreuung von Kindern unter 3 Jahren - 2177/2006

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1. Stellungnahme
2177/2006 S1
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Stellungnahme zu TOP 6 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2006/Antrag von Frau Ute Dalluhn zur Bedarfsberechnung für Schulkindbetreuungsplätze und für Betreuung von Kindern unter 3 Jahren - 2177/2006

Mit der Drucksache 1374/2005 hat der VA die Durchführung einer Elternbefragung zur Ermittlung der Betreuungsbedarfe für Schulkinder beschlossen.

Der Fachbereich Bibliothek und Schule hat dazu einen Fragebogen für Eltern entwickelt, die ihre Kinder im Jahr 2006 zur Einschulung angemeldet haben. Diese wurden zu Vorstellungen hinsichtlich der zeitlichen Betreuung und zu qualitativen Wünschen an die Betreuung befragt (z.B. Sport- und Förderangebote). Insgesamt wurden 4.200 Fragebögen verschickt.

Aus der Befragung konnten auf Grund des Rücklaufes von 1.400 Bögen (34 %), was nach statistischen Regeln als repräsentatives Ergebnis anzusehen ist, quantitative Informationen zum Ziel „Schaffung alternativer Betreuungsformen“ gewonnen werden.

Sofern bei der Bewertung dieser Ergebnisse der Eindruck entstanden ist, dass für die Bedarfsermittlung allein die Summe der Rückmeldungen berücksichtigt würde, handelt es sich hierbei um ein Missverständnis!

Die Auswertung der Rücklaufquote ist nicht für sich schon Grundlage, sondern lediglich Teil der weiteren Planungen. Sie wird daher auch von der Verwaltung nur als absolute, rechnerische Untergrenze angesehen.

Bereits in der Info-Drucksache 1749/2006 wurde deshalb auch ausgeführt, dass bei der Planung von Betreuungsangeboten immer die Gegebenheiten vor Ort entscheidend sind. Das heißt, dass in den jährlich durchgeführten Stadtteilrunden eine tatsächliche Platzbedarfserhebung unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung sowie der real artikulierten Nachfrage erfolgt.





Durch den Abgleich der Wartelisten der einzelnen Kitas und der Einschätzung der Träger über die Situation vor Ort erfolgt dann eine Totalerhebung der Bedarfe, die zur Aktualisierung der Planungsdaten herangezogen wird. Dieses Verfahren hat sich bewährt und in den letzten Jahren zu einem kontinuierlichen, in vielen Bereichen bereits bedarfsdeckenden Ausbau der Betreuungsangebote in Hannover geführt.


Die Verwaltung empfieht, den Antrag abzulehnen.