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Mit dieser Drucksache informiert die Verwaltung über den geplanten Verkauf/Verbleib/Rückgabe von Grundstücksteilflächen Am Ahltener Weg zur Realisierung einer gewerblichen Immobilienentwicklung durch eine private Investorin.
Es handelt sich um eine städtische Grundstücksangelegenheit. Gender-Aspekte wurden geprüft, werden hier aber nicht berührt, da der geplante Grundstücksteilverkauf alle Geschlechter gleichermaßen betrifft.
Die finanziellen Auswirkungen und weitere Einzelheiten werden in der zeitgleich ins Verfahren gegebenen vertraulichen Beschlussdrucksache dargestellt.
Projektbeschreibung:
Die Käuferin hat 2019 von der Landeshauptstadt Hannover ein Grundstück Am Ahltener Weg erworben, um dort ihren Betrieb auf dem Gebiet der Walzentechnologie anzusiedeln. Geplant ist ein Produktionsbetrieb, der im 1. Bauabschnitt ca. 3.400 m² Hallen- und rd. 400 m² Büroflächen umfassen soll. Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1573, der dieses als Gewerbegebiet festsetzt. Das Bauvorhaben wurde vorab mit dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung abgestimmt und eine Verpflichtung zur Umsetzung in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Die Käuferin hat in der Folge vertragsgemäß eine Anzahlung von 20 % auf den Kaufpreis nach erfolgter Beurkundung geleistet. Der Restbetrag wäre nach Erteilung der Baugenehmigung fällig geworden, verbunden mit der noch ausstehenden Eigentumsumschreibung.
Im Bauantragsverfahren wurde offenbar, dass eine den logistischen Anforderungen der Käuferin entsprechende Erschließung des Vorhabens für Schwerlastverkehr aufgrund einer geplanten Ampelkreuzung im Bereich „Am Ahltener Weg/Hägenstr.“ nicht erfolgen kann. Diese Ampelkreuzung erfordert die Einhaltung von Mindestabständen, die mit den Planungen der Käuferin nicht konformgehen. Um die Ansiedlung am Standort Hannover dennoch zu realisieren, wurde gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Die Käuferin bekennt sich weiterhin ausdrücklich zum Standort Hannover.
Die Verwaltung beabsichtigt nun eine Verschiebung des Kaufobjektes nach Norden vorzunehmen und das Kaufgrundstück gleichzeitig in seiner Größe so zu reduzieren, dass die an beiden Seiten des Grundstücks benötigten Erschließungen unter Einhaltung der Abstände zur Ampelkreuzung verwirklicht werden können. In der Folge wird ein Flurstück im Norden von der Käuferin hinzuerworben unter Verzicht auf ein Teilflurstück im Süden, das bereits von der Käuferin angekauft worden war. Dieses Vorgehen entspricht dem Wunsch der Käuferin und ist verwaltungsintern abgestimmt.
Die südlich im Eigentum der verbleibende, ca. 10.000 m² große Fläche verfügt trotz der geplanten Ampelkreuzung über eine Zufahrtsmöglichkeit im Nordosten und steht somit für Neuansiedlungen weiterhin zur Verfügung.
Aufgrund der Reduzierung der Grundstücksgröße ergibt sich eine entsprechende Reduzierung des Kaufpreises im Gegensatz zum ursprünglichen Kaufvertrag.
Im weiteren Verfahren würde die Verwaltung eine Änderung des ursprünglichen Kaufvertrages im vorgenannten Sinn vornehmen.