Drucksache Nr. 2175/2005:
193. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / Badenstedter Straße, Carlo-Schmid-Allee

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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2175/2005
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193. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / Badenstedter Straße, Carlo-Schmid-Allee

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 193. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 2 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.


Die Qualität von Wohngebieten wird u.a. durch die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestimmt, die in Geschäften, Praxen und Büros angeboten werden. Dieses Angebot ist derzeit in Badenstedt suboptimal. Mit dem Planungsziel soll die Versorgungsqualität erhöht werden. Von einer wohnungsnahen Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten und mit ärztlichen Dienstleistungen profitieren in erster Linie Ältere, Mobilitätseingeschränkte sowie nicht über ein Kraftfahrzeug Verfügende. Letztere sind oft Frauen. Die nahe gelegene Stadtbahn- bzw. Bushaltestelle verbessert die Erreichbarkeit.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Das 193. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Nr. 1681. Mit diesem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein 3-geschossiges Büro- und Geschäftshaus mit teilweise großflächigem Einzelhandel in der Erdgeschosszone geschaffen werden. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan entsprechend der angestrebten Nutzung geändert werden.

In der Zeit vom 01.08. bis 05.09.2005 wurden auf gleicher Planungsgrundlage gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, frühzeitig an dem Änderungsverfahren beteiligt. Sie wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlichen Umweltprüfung zu äußern. Anregungen, Bedenken oder Hinweise zur Umweltprüfung oder für das Planungsziel bedeutsame Hinweise wurden von den Beteiligten nicht vorgebracht.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 193. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende, bisher vorliegende umweltbezogene Informationen verwendet:
  • Landschaftsrahmenplan Hannover 1990
  • umweltbezogene Feststellungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1294 von 1997
  • Landschaftsplan für den Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt 1998
  • Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, Oktober 2004
  • Bodengutachten, August 2005

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes und der Begründung wird gemäß der von § 4a Abs. 1 BauGB vorgesehenen Möglichkeit gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB zur (zweiten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 193. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
 61.15
Hannover / 25.10.2005