Drucksache Nr. 2174/2009:
Errichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort der Hauptschule Karl-Jatho-Schule und der Realschule Geschwister-Scholl-Schule in Hannover-Vahrenwald

Inhalt der Drucksache:

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2174/2009
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Errichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort der Hauptschule Karl-Jatho-Schule und der Realschule Geschwister-Scholl-Schule in Hannover-Vahrenwald

Antrag,

zu beschließen:

1. die Hauptschule Karl-Jatho-Schule und die Realschule Geschwister- Scholl-Schule auslaufend ab dem 01.08.2010 aufzuheben,
2. an diesem Standort eine 5-zügige Integrierte Gesamtschule als Ganztagsschule für den Sekundarbereich I aufbauend ab Jahrgang 5 zum 01.08.2010 zu errichten,
3. als Schulbezirk dieser Integrierten Gesamtschule das gesamte hannoversche Stadtgebiet festzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierungs.untenSachausgaben5.800,00 €442007
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt5.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-5.800,00 € 
Kosten

Zusätzliche laufende Kosten entstehen dem Schulträger durch die Änderung der Schulform und die Zahlung eines Ganztagszuschlages je Schülerin und Schüler sowie der Anzahl der Klassen. Diese Kosten werden bei einem durchgängigen Ganztagsangebot vom 5. bis 10. Schuljahrgang für die Schule bei insgesamt 30 Klassen maximal 5.800,00 Euro jährlich betragen.

Die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen nach Standardraumprogramm für den Betrieb einer 5-zügigen Integrierten Gesamtschule für den Sekundarbereich I sind an diesem Schulstandort größtenteils vorhanden, zusätzlich erforderlich wären die ganztagsspezifischen Bereiche wie Mensa, Küche und Freizeitbereich mit entsprechender Ausstattung, die nicht im vollen Umfang im vorhandenen Bestand geschaffen werden können.

Die Verwaltung prüft derzeit verschiedene Alternativen. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung und Finanzierung dieser Baumaßnahmen wird die Verwaltung eine gesonderte Beschlussvorlage in das Verfahren bringen.

Begründung des Antrages


Mit Schreiben vom 17.09.2008 haben die Schulleitungen der Hauptschule Karl-Jatho-Schule und der Realschule Geschwister-Scholl-Schule den Schulträger gebeten, die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule bei der Schulbehörde zu beantragen, nachdem sich die Lehrkräfte im Rahmen einer gemeinsamem Personalversammlung bei einer Enthaltung und ohne Gegenstimmen für die Gründung einer Integrierten Gesamtschule ausgesprochen haben.

Da die erforderlichen Beschlüsse der Schulgremien zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache noch nicht vollständig vorgelegen haben, wird die Verwaltung in den Ausschüssen mündlich über die Ergebnisse berichten.

Das pädagogische Konzept für die Integrierte Gesamtschule als Ganztagsschule wird gemeinsam entsprechend der Vorgaben des Erlasses des MK vom 16.03.2004 "Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule" entwickelt.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit den zum 01.08.2008 vom Land vorgenommenen Änderungen zum Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) ist das Verbot für die Neuerrichtung von Integrierten Gesamtschulen für die Schulträger unter bestimmten Rahmenbedingungen aufgehoben worden.

Schulträger, die neue Integrierte Gesamtschulen errichten wollen, haben dem Land gegenüber insbesondere den Nachweis zu führen, dass es einen objektiv feststellbaren nachhaltigen Elternwillen gibt und das wohnortnahe vorhandene gegliederte Schulsystem gleichzeitig nicht in Frage gestellt wird. Darüber hinaus ist in der geänderten Verordnung zur Schul-entwicklungsplanung (VO-SEP) die Mindestgröße für Integrierte Gesamtschulen im Sekundarbereich I auf 5 Züge festschrieben worden.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben hat der Schulträger zur Feststellung des Bedürfnisses zur Neugründung von Integrierten Gesamtschulen des § 106 Abs. 1 NSchG eine umfassende Eltern-Befragung der Grundschuljahrgänge 1-4 des Schuljahres 2008/2009 vorgenommen.

Die detaillierte Auswertung dieser Elternbefragung wurde in einer gesonderten Informations-drucksache Nr. 2420/2008 dargestellt. Die hohe Beteiligungsquote der Eltern an der Befragung und die hohe Prozentzahl der Eltern, die sich für eine Beschulung ihrer Kinder an Integrierten Gesamtschulen aussprechen, machen im Ergebnis deutlich, dass unter der Bevölkerung ein großes stadtweites Interesse an der Errichtung weiterer Gesamtschulen besteht.

Die langfristigen Prognosen zur Einwohnerentwicklung lassen einen Anstieg der Schülerzahlen erwarten. Die Bevölkerungsstatistik weist rd. 600 Kinder mehr im 1. Lebensjahr aus als im derzeitigen Einschulungsjahrgang. Es ist von einem nachhaltigen Bedarf an Schulplätzen auszugehen.

Die Anwahlmöglichkeit von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien bleibt den stadthannoverschen Schülerinnen und Schülern auch bei der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule im Stadtteil Vahrenwald weiterhin unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung neuer Integrierter Gesamtschulen im Stadtgebiet Hannover sind nach Auffassung der Verwaltung damit erfüllt.

Raumprogramm
Die Schulanlage Büssingweg umfasst 3 Gebäudekomplexe, die 1968 errichtete RS Geschwister-Scholl-Schule, die 1964 errichtete HS Karl-Jatho-Schule (vorher Volksschule und seit 1978 Gebäude der OS) und den daran anschließenden ehemaligen HS-Trakt, der 1977-78 erbaut wurde.
Alle drei Gebäudekomplexe befinden sich in einem unterschiedlichen baulichen Zustand.
Das jetzige Gebäude der HS Karl-Jatho-Schule wurde mit Wegfall der Orientierungsstufe 2004 saniert und auf die Bedürfnisse einer 2-zügigen HS abgestimmt und befindet sich in einem guten Zustand.
Die 3-zügige RS Geschwister-Scholl-Schule wurde im Rahmen der Energetischen Sanierung im Jahr 2000 teilsaniert (Dach, Decken und Beleuchtung). In den 90ern wurde die Westseite (überwiegend) mit neuen Fenstern und Fassaden versehen.
Der ehemalige HS-Trakt wurde für schulische Zwecke aufgegeben und wird zur Zeit von der VHS als Schulungsort genutzt.

Wie schon unter Punkt "Kosten" beschrieben, sind die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen nach Standardraumprogramm für den Betrieb einer 5-zügigen Integrierten Gesamtschule für den Sekundarbereich I an diesem Schulstandort bis auf Mensa, Küche und der Gestaltung von Freizeitbereichen vorhanden.


Schulbezirk
Der Einzugsbereich der neuen Integrierten Gesamtschule soll das gesamte Stadtgebiet umfassen. Die Möglichkeit, ein Konzept als Stadtteilschule – etwa durch eine besonders enge Zusammenarbeit mit benachbarten Grundschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Kirchen, Firmen und Vereinen – zu entwickeln bzw. bewährte Kooperationen fortzusetzen, wird durch den stadtweiten Einzugsbereich nicht beeinträchtigt, zumal davon auszugehen ist, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler aus dem näheren Umfeld der Schule kommen wird.


Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zur Errichtung einer neuen Integrierten Gesamtschule am Schulstandort Büssingweg in Hannover-Vahrenwald zuzustimmen und damit einverstanden zu sein, dass die entsprechende Genehmigung bei der Landesschulbehörde offiziell beantragt wird.

Gleichzeitig mit der Antragstellung wird die Landesschulbehörde um die Einsetzung einer entsprechenden Planungsgruppe unter Beteiligung des Schulträgers gebeten.
42.5 2
Hannover / 12.10.2009