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1. Grundlegendes:
a) der Beantragung einer Zuwendung mit dem Ziel der Realisierung des Projektes in Höhe von 4.335.000 € und einem städtischen Eigenanteil von 815.000 € zuzustimmen. Über den Stand des Gesamtprojektes wird dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen, dem Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, dem Kulturausschuss sowie dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig (mind. quartalsweise) berichtet. Ziel ist, jederzeitige Transparenz über den Projektfortschritt und die Mittelverwendung sicherzustellen.
b) das mit dem Kulturentwicklungsplan beschlossene Kulturareal Maschpark im Rahmen der Maßnahme „Erweiterung des Maschparks“ mitzuentwickeln. Beispielsweise Licht- und / oder Wasserkunst sowie Kunst im öffentlichen Raum sollen bei der Entwicklung einbezogen werden. Zur Umsetzung sind Drittmittel einzuwerben. Eine gesonderte Beschlussdrucksache zur Konkretisierung des Kulturareals Maschpark wird den politischen Gremien vorgelegt.
c) nicht-investive Aufwendungen des Projektes von den zuständigen Ausschüssen freizugeben, nach Vorberatung und auf Empfehlung eines eigens einzurichtenden Projektbeirates. Dem Beirat gehören Vertreter*innen der Dezernate II, V, VI und VII sowie 4 Mitglieder des Rates (zu besetzen nach d’Hondt) an. Damit soll insbesondere die ressortübergreifende Ausstattung sowie die zielgerichtete Durchführung von Veranstaltungen in einem der wichtigsten Parks Hannovers sichergestellt werden.
2. der Ausgestaltung der Culemannstraße folgende Rahmenbedingungen zugrunde zu legen:
- Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in Süd-Nord-Richtung
- Herausnahme der Culemannstraße aus dem Hauptverkehrsstraßennetz
- Prüfung der Möglichkeiten zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
- Die Befahrbarkeit der Culemannstraße mit dem Pkw in beide Fahrtrichtungen wird über deren gesamten Verlauf grundsätzlich beibehalten.
- Sämtliche Pkw-Stellplätze entlang der Culemannstraße werden aufgehoben und entsiegelt.
- Das bauliche Fahrbahnniveau der Culemannstraße wird an das Höhenniveau der Umgebung angeglichen.
- Für einen Testzeitraum von sechs Monaten soll die Culemannstraße im Zeitraum von Samstag, 15.00 Uhr bis Sonntag, 20.00 Uhr für den Pkw-Verkehr in beide Fahrtrichtungen gesperrt werden. Danach ist die Maßnahme zu evaluieren und das Ergebnis den Ratsgremien vorzulegen.
3. Die Ausführungsplanung wird den Ratsgremien nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.
4. Spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme der Maßnahme gemäß Punkt 2. wird die Aufhebung der Einbahnstraßenreglung als Fuß- und Radwegetrasse durchgeführt und die Culemannstraße vollständig für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt (An- / Belieferung und Versorgungsfahrzeuge zu den Gebäuden RHP 1 (Bauverwaltung) und Restaurant Loretta‘s frei).
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Maßnahmen erforderlichen straßenrechtlichen Einziehungsverfahren durchzuführen.
6. Im Zielbild verbleiben damit Fuß- und Radwege in einer befestigten Breite von max. 7,50 m, die sowohl der Bedeutung der Verbindung zwischen Innenstadt und Maschsee entsprechen als auch die Erschließung der anliegenden Nutzungen gewährleisten. Dabei soll auch die Anordnung als Fahrradstraße geprüft werden.
7. Der Titel der Drucksache wird wie folgt ergänzt: „Erweiterung des Maschparks – Teilentsiegelung der Culemannstraße“.