Drucksache Nr. 2171/2012 E1:
Bebauungsplan Nr. 1612 - südlich Süßeroder Straße -
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslage
Ergebnisse der Anhörung der Stadtbezirksräte

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2171/2012 E1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1612 - südlich Süßeroder Straße -
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslage
Ergebnisse der Anhörung der Stadtbezirksräte

Die Stadtbezirksräte Misburg- Anderten und Kirchrode-Bemerode- Wülferode haben in den Sitzungen am 12.12.2012 die Beschlussvorlage der Verwaltung in allen drei Punkten (Nicht-
berücksichtigung der Anregungen aus den Stellungnahmen aus der Nachbarschaft, Zu-
stimmung zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes, erneute eingeschränkte öffentli-
che Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1612) einstimmig abgelehnt.

Ergänzend hat der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten einen Änderungsantrag zur Verwal-
tungsdrucksache mit folgendem Inhalt einstimmig beschlossen:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten die Einstellung des Verfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1612 – südlich Süßeroder Straße zu veranlassen. Der dort geplante Bau eines Kindergartens als auch Wohnbebauung soll nicht stattfinden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen anderen Standort für die geplante Kita zu finden.“

Zu diesen Beschlüssen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussdrucksache Nr. 2171/2012 unverändert zuzustimmen.
Die Anwohner befürchten vor Allem, dass durch eine zusätzliche Bebauung Schäden an ihren Gebäuden entstehen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie weitere Ver-
einbarungen im städtebaulichen Vertrag ermöglichen jedoch eine Bebauung mit Wohnhäu-
sern sowie einer Kindertagesstätte. Durch ein Gutachten der Ingenieursozietät Prof. Katzen-
bach wurde bestätigt, dass diese Regelungen angemessen und ausreichend sind, eine Gefährdung auszuschließen. Die Umsetzung dieser Maßgaben ist aus Sicht der Verwaltung durch die Festsetzungen und vertraglichen Regelungen garantiert, denn eine Bebauung, die diesen Maßgaben nicht entspricht, ist nicht zulässig. Unzulässige Bauvorhaben unterliegen den landesrechtlichen Sanktionsvorschriften der niedersächsischen Bauordnung.

2. Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten nicht zuzustimmen.
Die Verwaltung beurteilt den Standort Süßeroder Straße/ Am Rohfeld weiter als am besten geeignet, den Bedarf an Kindertagesstättenplätzen auch aus den Stadtteilen Kirchrode und Bemerode zu decken. Im gesamten Bereich zwischen Lehrter Straße und Südschnellweg gibt es bisher keine Einrichtung zur Kinderbetreuung. Die vom Stadtbezirksrat vorgeschla-
genen Standorte werden von der Verwaltung folgendermaßen beurteilt:
- ehemalige Tennishalle Bugstraße: Das Grundstück befindet sich in Privateigentum. Auf-
grund der Nähe zur Bahnstrecke ist vermutlich eine Verbesserung der Lärmschutzwand er-
forderlich, es fallen zusätzlich Kosten zur Beräumung des Geländes an. Das Planungsrecht müsste geändert werden. In der Nähe befinden sich mit der städtischen Kita Oisseler Straße und der Krippe „kleine Königskinder“ bereits Einrichtungen zur Kinderbetreuung.
- ehemaliges AMK-Haus: Der Standort ist grundsätzlich geeignet. Allerdings wäre zunächst der Abbruch des AMK-Hauses und der Ersatz der Sporteinrichtungen vorzunehmen. Der Bebauungsplan sieht hier keinen Kita-Standort vor. Gegebenenfalls wäre zu prüfen, ob eine Kita hier durch eine Befreiung von den Festsetzungen zulässig werden könnte. Der Bedarf insbesondere aus den Nachbarstadtteilen könnte an diesem Standort nicht so gut gedeckt werden wie am Standort Süßeroder Straße/Am Rohfeld.
- Fläche in der Portlandstraße: Das Grundstück befindet sich in Privateigentum. Für diesen Standort müsste zunächst das Planungsrecht geschaffen werden. Der Standort ist peripher gelegen und könnte den Bedarf nicht ortsnah decken.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Siehe Ursprungsdrucksache.

Kostentabelle

Siehe Ursprungsdrucksache.

61.13 
Hannover / 19.12.2012