Drucksache Nr. 2171/2005:
Straßenumbenennung im Stadtteil Mitte

Inhalt der Drucksache:

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2171/2005
1
 

Straßenumbenennung im Stadtteil Mitte

Antrag,


folgende Straßenumbenennung zu beschließen:

Der Platzbereich der Ballhofstraße, welcher durch Poller von der eigentlichen Ballhofstraße abgetrennt ist und für den Fahrzeugverkehr nicht mehr uneingeschränkt freigegeben ist, erhält den Namen Ballhofplatz.

(Kartenausschnitt s. Anlage)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Straßenbenennungen dienen insbesondere der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit. Der bisher der Ballhofstraße zugeordnete Bereich stellt in der Örtlichkeit einen eigenständigen Platzbereich dar, der von der eigentlichen Straße Ballhofstraße durch Poller abgetrennt ist und für den Fahrzeugverkehr nicht mehr zugelassen ist. Mit der Benennung soll die im Sprachgebrauch verwendete Bezeichnung Ballhofplatz offiziell übernommen werden. Mit der eigenständigen Benennung und Übernahme der ortsüblichen Bezeichnung Ballhofplatz wird die eindeutige Zuordnung des Platzbereiches für alle Bürgerinnen und Bürger auch in Notfällen erleichtert.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben2.175,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben625,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.800,00 € 
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages:


Auf Initiative von Bewohnerinnen und Bewohnern der Ballhofstraße soll der Platzbereich, welcher durch Poller von dem eigentlichen Straßenverlauf der Ballhofstraße abgetrennt ist, in Ballhofplatz umbenannt werden. Die Bezeichnung Ballhofplatz wird für diesen Bereich im Sprachgebrauch bereits verwendet und soll nunmehr offiziell als Straßenname übernommen werden.

Aufgrund der örtlichen Situation empfiehlt die Verwaltung dem Wunsch zu entsprechen und den o.g. Bereich der Ballhofstraße in Ballhofplatz umzubenennen. Die Straßenbezeichnung Ballhofstraße bleibt für den nördlichen Bereich bestehen.

Mit der Umbenennung wird eine Adressenänderung für alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewohnerinnen und Bewohner des betroffenen Bereiches erforderlich. Es konnte eine Zustimmung nahezu aller Betroffenen, die nach Umsetzung dieser Umbenennung die Bezeichnung Ballhofplatz als postalische Adresse erhalten, erreicht werden. Zwei BewohnerInnen haben ihre Zustimmung nicht schriftlich erklärt, jedoch auch keine Einwände gegen die Umbenennung vorgebracht.



Für den Eingang zu den Wohnungen des Gebäudes mit der derzeitigen Bezeichnung Ballhofstraße 12 wird aufgrund des Zugangs von der Burgstraße aus zukünftig die Grundstücksbezeichnung Burgstraße 21A vergeben. Das hierzu erforderliche Verwaltungsverfahren wurde zeitgleich eingeleitet.
62 .14 (alt)/ 61.21 (neu)
Hannover / 17.10.2005