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Auswertung der Fortschreibung der Stufenpläne nach dem Niedersächsishen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Informationsdrucksache
Im Juli 2000 haben die Fachbereiche und Betriebe erstmalig unter Beteiligung der Frauenbeauftragten und der Personalvertretung einen Stufenplan erstellt. Gemäß § 4 NGG sind die Fachbereiche und Betriebe verpflichtet, alle zwei Jahre ihren Handlungsrahmen zu überprüfen und Veränderungen darzustellen. Nach dieser Überprüfung ist der Stufenplan fortzuschreiben. Darin ist festzulegen, mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Unterrepräsentanz von Frauen abgebaut werden soll.
Die Verwaltung legt mit dem nachfolgenden Bericht auf der Grundlage der von den Fachbereichen und Betrieben ermittelten Daten und Maßnahmenbeschreibungen die zweite Fortschreibung des Stufenplans seit 2000 vor.
Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass sich im Zuge der Fachbereichsbildung sowie der Regionsbildung, die u.a. die Herauslösung des Abfallwirtschaftsbetriebes aus der Stadtverwaltung mit sich brachte, Veränderungen über die jeweils im Fachbereich bzw. Betrieb betriebene aktive Gleichstellungspolitik hinaus ergeben.
Dez. I OE 18
Hannover / 14.10.2004
Kostentabelle
Dez. A ZS
Hannover / 15.10.2004