Drucksache Nr. 2170/2012:
Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeld-/ Brunnenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Kommission Sanierung Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2170/2012
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1495 - Steinfeld-/ Brunnenstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1495 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs.1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1495 hat vom 7. Juni bis 6. Juli 2012 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Im Bebauungsplan wurden in der Präambel und in §§ 6 und 7 der textlichen Festsetzungen die Angaben zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) redaktionell auf den Stand der Neufassung vom 03.04.2012 angepasst. Eine inhaltliche Änderung des Bebauungsplanes ist damit nicht verbunden. Eine zweite öffentliche Auslegung ist deshalb nicht erforderlich.

61.12 
Hannover / 25.09.2012