Drucksache Nr. 2169/2008:
Widmung und Einziehung eines Teilstückes der Alte Peiner Heerstraße

Inhalt der Drucksache:

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In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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2169/2008
3
 

Widmung und Einziehung eines Teilstückes der Alte Peiner Heerstraße

Antrag,

1. der Widmung des in der Anlage 1 gekennzeichneten Teilstückes der Alte Peiner Heerstraße auf einer Länge von ca. 590 m als Gemeindestraße und

2. der Einziehung des in der Anlage 2 gekennzeichneten Teilstückes der Alte Peiner Heerstraße zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Rahmen der Stadtbahnverlängerung nach Altwarmbüchen wurde ein Teilstück der
Alte Peiner Heerstraße als Fläche für die Verlegung der Auffahrt zur Bundesautobahn A 2 benötigt. Dieses Teilstück ist somit einzuziehen. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich besteht nicht. Rechtliche Grundlage: Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Ver-
längerung der Stadtbahnstrecke A-Nord von Hannover / Lahe nach Altwarmbüchen / Blocksberg der Bezirksregierung Hannover vom 19.01.2004.







Es ist gesetzlich vorgeschrieben, drei Monate vor der öffentlichen Bekanntmachung zunächst die Absicht zur Einziehung bzw. Teileinziehung ortsüblich bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist Einwände oder Bedenken erhoben, die nicht ausgeräumt werden können, wird eine Drucksache zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.

Die öffentliche Bekanntmachung war am 14.04.2008 (Anlage 3). Die anschließende dreimonatige Auslegung hat zu keinerlei Einwänden oder Bedenken geführt.

Durch die Einziehung wurde eine neue Verbindung zur Kirchhorster Straße notwendig. Diese neue Verbindung ist bereits hergestellt, dem öffentlichen Verkehr übergeben worden und kann deshalb als Gemeindestraße gewidmet werden.
66.11 .20
Hannover / 11.09.2008