Drucksache Nr. 2168/2013:
Weiterführung des Programms Schulsozialarbeit ab 01.08.2014

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2168/2013
1
 
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Weiterführung des Programms Schulsozialarbeit ab 01.08.2014

Antrag,

das Programm Schulsozialarbeit ab 01.08.2014 wie in dieser Drucksache ausgeführt weiterzuführen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Gesamtprogramm orientiert sich an allgemeinen Bildungs- und Sozialstrukturdaten, um
Bildung und Teilhabe zu ermöglichen. In der Schulsozialarbeit an den Schulen wird die
pädagogische Arbeit mit am Prinzip des Gender Mainstreaming ausgerichteten Inhalten umgesetzt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36301
Verwaltung der Jugendhilfe
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 1.332.096,00 €
Sach- und Dienstleistungen 780.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.112.096,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.112.096,00 €
Die Sach- und Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Sachmittel für soz. päd. Angebote (wie bisher) 580.000 €
Sachmittel für Sonstiges (Evaluation, IuK, Tel. usw.) 50.000 €
Schulschwänzerprojekt 150.000 €

Begründung des Antrages

Der Bund hat 2011 im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und XII Mittel zur Finanzierung von Schulsozialarbeit befristet bereitgestellt.
Mit der Beschlussdrucksache 2106/2011 'Bildungs- und Teilhabepaket – Programm zur Schulsozialarbeit' (BuT) wurde vom Rat das Umsetzungsprogramm für die Landeshauptstadt beschlossen, mit dem ab dem Schuljahr 2012/2013 in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover das Programm zur Schulsozialarbeit an 35 Standorten eingerichtet wurde. Da die Mittel nicht für alle Schulen ausreichten, erfolgte die Auswahl der Schulen anhand konkreter Erkenntnisse aus dem Kommunalen Bildungsplan und auf Basis von Sozialindikatoren. Ausgewählt wurden Grundschulen, Förderschulen Lernen, Hauptschulen und Integrierte Gesamtschulen. In der Zwischenzeit wurde bezogen auf die Verteilung der Personal- und Sachmittel nachjustiert, die aktuelle Verteilung ergibt sich aus der Drucksache 1296/2013.

Aufgrund der befristet zur Verfügung gestellten Mittel würde das Programm zum Ende des Schuljahres 2013/2014 auslaufen.

Die Installation der Schulsozialarbeit ist im Gesamtzusammenhang des Bildungs- und Teilhabepaketes zu sehen, das als Zielsetzung eine Fokussierung auf Kinder und Jugendliche aus Familien hat, die über kein ausreichendes Einkommen verfügen und somit einen geminderten Zugang zu Bildung und Teilhabe haben. Es hat sich deutlich gezeigt, dass Schulsozialarbeit eine sehr wirksame Ergänzung des Schulsystems bildet und nachhaltig dazu beiträgt, die soziale Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu fördern, Teilhabe zu organisieren und individuelle Entwicklungschancen zu erhöhen.

Projektleitung und –steuerung wurden für das Programm Schulsozialarbeit dem Fachbereich Jugend und Familie übertragen. Die organisatorische Anbindung an den Kommunalen Sozialdienst hat sich sowohl in der Einzelfallhilfe als auch in der einheitlichen Qualifizierung und begleitenden Unterstützung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sehr bewährt und soll deshalb in dieser Organisationsform fortgesetzt werden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Programm Schulsozialarbeit dauerhaft in der Landeshauptstadt zu etablieren und über den 31.07.2014 hinaus weiterzuführen.

Zur Finanzierung soll die Entlastung durch den Bund genutzt werden, der mit dem Jahr 2014 die Gesamtkosten der Grundsicherung in der Sozialhilfe übernehmen und dadurch die Träger der Sozialhilfe entlasten wird. Die Region als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat diese Entlastung mit Drucksache Nr. 0428 (III) vom 24.05.2012 bestätigt und angekündigt, die Regionsumlage zukünftig dementsprechend zu senken.

Um Unsicherheiten bei den Schulen, in der fachlichen Weiterentwicklung und insbesondere größere personelle Veränderungen zu vermeiden, ist eine möglichst frühzeitige Entscheidung über die Perspektive der Schulsozialarbeit erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Bei einer Verstetigung der Schulsozialarbeit ergeben sich aktuell jährliche Gesamtkosten in Höhe von 2.112.096 €. Am 31.07.2014 endet die Projektphase, für die Fördermittel eingeplant waren. Insbesondere weil die Personalkosten während der Projektphase deutlich geringer als zunächst geplant ausgefallen sind, stehen noch Projektmittel in Höhe von 1,9 Mio. € zur Verfügung, um auch die ab 01.08.2014 anfallenden Personal- und Sachkosten bis zum Jahresende 2014 weitgehend bestreiten zu können.



Im Folgenden werden einzelne Aspekte der Schulsozialarbeit zusammengefasst dargestellt:

Zielsetzung der Schulsozialarbeit

Die Ziele der Schulsozialarbeit sind die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern, die Erschließung von Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler sowie die Vermeidung und der Abbau von (Bildungs-) Benachteiligungen durch Unterstützung und Förderung sozial benachteiligter junger Menschen, sodass die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung ihres Lebensalltags und bei der Entwicklung von Lebensperspektiven unterstützt werden. Schulsozialarbeit soll zur Steigerung des schulischen Erfolges der Schülerinnen und Schüler beitragen (Verbesserung der Schullaufbahnempfehlungen nach der 4. Klasse/Verbesserung der Schulabschlüsse/Steigerung der Unterrichtsteilnahme).

Anlaufphase

Vor Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurden alle Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in einer umfassenden Fortbildungsmaßnahme geschult. Neben der fachlichen Qualifizierung zu den Zielen, Aufgaben und Aktivitäten der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bundesprogramms BuT war vor allem für die neuen externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einführung in die Grundlagen und Arbeitsweise des Fachbereichs Jugend und Familie, in die Organisation und das Handeln der Stadtverwaltung notwendig.

Ebenfalls im Vorfeld wurde seitens des Fachbereichs Jugend und Familie mit den beteiligten Schulen ein Kooperationsvertrag geschlossen, der auch konzeptionelle Grundüberlegungen zur Schulsozialarbeit und die Rahmenbedingungen zur Verwendung der Sachmittel beinhaltete.

Gemäß den Verabredungen dieses Kooperationsvertrages wurden Strukturen der Kommunikation und Kooperation zwischen den Schulleitungen, der Lehrerschaft und der Schulsozialarbeit aufgebaut. Ein wichtiger Baustein war hier die Bildung der 'Arbeitsgruppe Schulsozialarbeit' mit interessierten Lehrkräften der jeweiligen Schule, um die sozialpädagogischen Bedarfe an den einzelnen Schulen zu erheben und entsprechende Angebote zu entwickeln.

Neben dem Aufbau von Arbeitsstrukturen vor Ort wurden seitens der Projektleitung Besuche und Gespräche mit allen Schulleitungen durchgeführt, um die Entwicklung des Projektes zu begleiten. Bei Bedarf wurden im Rahmen von Vollversammlungen mit allen beteiligten Schulen und der Schulsozialarbeit Fragen der Projektentwicklung besprochen.

Am 03.09.2012 begann die Arbeit an den verschiedenen Schulen. In der ersten Orientierungsphase lag der Schwerpunkt im Kennenlernen und dem Kontaktaufbau zu den Kindern und Jugendlichen. Auch die Eltern wurden im Rahmen der Elternabende und Elterngremien über die Aufgaben und Möglichkeiten der Schulsozialarbeit informiert. Entsprechendes Informationsmaterial steht auch in schriftlicher Form (Flyer) dreisprachig zur Verfügung.

Fachliche Schwerpunkte der Schulsozialarbeit

Ø Beratungs- und Unterstützungsleistungen

Schulsozialarbeit versteht sich als Ansprechpartner für

· Schüler und Schülerinnen zu schulischen, sozialen und persönlichen Fragestellungen.

· Eltern, um zu Fragen der Erziehung oder bei Schulproblemen ihrer Kinder zu beraten. Neben pädagogischen Fragestellungen berät Schulsozialarbeit auch zu den Leistungen im Rahmen der BuT-Einzelförderung und ist behilflich bei der Antragstellung bzw. bei der Vermittlung von Angeboten.

· Lehrer und Lehrerinnen zu sozialpädagogischen Fragestellungen. Hierbei handelt es sich sowohl um Verhaltensauffälligkeiten einzelner Kinder und Jugendlichen als auch um Fragen des Umgangs mit schwierigen Gruppen oder gar Klassengemeinschaften.

Ø Sozialpädagogische Gruppen

Kernaufgabe der Schulsozialarbeit ist die Entwicklung und Implementierung von Gruppenangeboten. Dies können sozialpädagogische Angebote sein, die zielgruppenspezifisch (z.B. Jungengruppe), angebotsspezifisch (z.B. musisch-künstlerische Förderung) oder themenspezifisch (z.B. zum verbesserten Umgang mit spezifischen Problemlagen wie Aggression, Gewalt,) ausgerichtet sind. Ziel dieser Aktivitäten ist die Stärkung der Sozialverhaltens, der Selbst- und Fremdwahrnehmung und die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien. Angebote im sportlichen oder musisch-künstlerischen Bereich tragen auch zur Erweiterung der individuellen und sozialen Kompetenzen bei.

Die Angebote entstehen aufgrund der Bedarfslagen von Schülerinnen und Schülern oder durch direkte Ansprache durch Schulsozialarbeit. Die Durchführung der Angebote erfolgt durch freie Träger der Jugendhilfe oder andere Anbieter.

Um die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen gezielt zu fördern, ist ein spezifisches Gruppenprofil entwickelt worden. Sogenannte "Easy-Learning-Gruppen" setzen direkt an möglichen Lernhemmnissen an und fördern die Konzentrationsleistung, die Ausdauer und Motivation, unterstützen die Selbstorganisation oder zielen ab auf die Verbesserung des Sprachstandes. Durch die Entwicklung von Lernstrategien und die Förderung des logischen Denkens und der Merkfähigkeit soll die Übernahme von Eigenverantwortung gestärkt werden und der schulische Erfolg verbessert werden.

Diese Angebote entstehen durch die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern, die entsprechende Unterstützungsbedarfe bei Kindern und Jugendliche feststellen. Die Durchführung der Angebote erfolgt durch pädagogische und ergotherapeutische, logopädische oder psychomotorische Fachkräfte.

Ø Frühe Wahrnehmung von Anzeichen für eine Krisen- oder Gefährdungssituation

Schulsozialarbeit im Kommunalen Sozialdienst versteht sich als ein präventives niederschwelliges Angebot der Jugendhilfe an Schulen. Durch ihre Präsenz in der Schule hat sie die Möglichkeit, zu den Schülerinnen und Schülern ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und sich als Ansprechpartner für Rat und Hilfe zu etablieren. Arbeitsprinzipien der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Verlässlichkeit sind die Grundlage für den beraterischen Prozess und für die Entwicklung von Lösungsstrategien. Reichen eigene Ressourcen zur Problemlösung nicht mehr aus, vermittelt Schulsozialarbeit weitergehende Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten und stellt bei Bedarf ausreichende Schutzmöglichkeiten zur Abwendung einer möglichen Gefährdung in Zusammenarbeit mit der KSD-Bezirkssozialarbeit her.

Kinder und Jugendliche, die durch Schulabsentismus / Schulschwänzen auffallen, gefährden in hohem Maße ihre Bildungschancen. Hintergrund sind oftmals multiple individuelle und soziale Problemlagen. Schulsozialarbeit bietet hier Unterstützung an und berät Schülerinnen und Schüler auch im Vorfeld von Sanktionen (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG). Hierzu ist es erforderlich, an den Schulstandorten Vereinbarungen auf schulischer Ebene zur verbindlichen Dokumentation von Schulversäumnissen und zum frühzeitigen verbindlichen Gespräch der Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern zu kommen.

Ø Netzwerk- und Sozialraumarbeit

Die Kenntnisse über die konkrete Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen sind Grundlage sozialarbeiterischen Handelns. Der Sozialraum wird im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses in die Arbeit einbezogen und seine Ressourcen für die Bewältigung von Problemlagen genutzt. Schulsozialarbeit vernetzt sich mit Einrichtungen und Institutionen, die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine Bedeutung haben, und arbeitet in bestehenden Kooperationsstrukturen mit. Schulsozialarbeit unterstützt die Schule bei deren Öffnung in den Sozialraum und ermöglicht Kooperationspartnerinnen und -partnern den Zugang zur Schule. Insbesondere die Kenntnisse über Anbieter im Bereich Bildung und Teilhabe und über Beratungsstellen sind wichtige Grundlagen für die Beratungspraxis.

Ø Kooperation mit anderen städtischen Programmen

Neben der Schulsozialarbeit werden weitere städtische Programme wie z.B. "Rucksack II" oder "Übergangsmanagement Schule-Beruf" an Schulen durchgeführt, der Ausbau der Ganztagsschulen verändert den Lebensalltag einer Schule maßgeblich. Hier haben Kooperationstreffen mit den beteiligten Akteuren zu Fragen der Abgrenzung und Zusammenarbeit vor Ort stattgefunden.
Mit der VHS Hannover wurde zur Durchführung von Lernförderung und Deutschkursen ebenfalls eine Kooperation eingerichtet.

Evaluation

Mit dem Ratsbeschluss zur Schulsozialarbeit ist festgelegt worden, dass das Projekt Schulsozialarbeit begleitend evaluiert werden soll. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, gewonnene Ergebnisse zur weiteren Optimierung unmittelbar in den Maßnahmeprozess einfließen zu lassen, um somit eine kontinuierliche Qualitätssicherung zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Evaluation Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit erbringen und die Frage beantworten, inwieweit, bei einer Fortsetzung des Projektes Schulsozialarbeit über das Jahr 2014 hinaus, die Leistung Schulsozialarbeit nicht auch subsidiär durch Träger der freien Jugendhilfe erbracht werden kann.


Grundlage der Untersuchung sind die Ergebnisse aus den Befragungen von Schulleitungen, Lehrkräften und den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, die zu Beginn, in der Mitte und am Ende des Projektes erhoben werden.
Im Folgenden werden wesentliche Aspekte der bisherigen Evaluation dargestellt. Der gesamte Zwischenbericht ist als Anlage beigefügt.


Ø Zwischenergebnisse

In der Gesamtbewertung des ersten Projektjahres ist das Programm Schulsozialarbeit als erfolgreich zu bewerten. Die Stimmung an den Schulen in Bezug zur Schulsozialarbeit wird von Schulleitungen und den Lehrern und Lehrerinnen überwiegend als sehr gut oder gut bewertet. Auch die entwickelten Arbeitsstrukturen und Aufgabenschwerpunkte passen zu den Bedarfen der Schulen und werden als hilfreiche und wertvolle Ressource wahrgenommen. Aus Sicht der Schulen erfahren diese Entlastung in ihrer Arbeit mit einzelnen Schülern und Schülerinnen und fühlen sich unterstützt im Umgang mit schwierigen Klassensituationen, sodass die Kooperation von Jugendhilfe und Schule und das Einbringen der sozialpädagogischen Sichtweisen in den schulischen Alltag zunehmend an Bedeutung gewinnt. Hier hat sich die zentrale Projektsteuerung als vorteilhaft erwiesen, weil dadurch eine einheitliche Qualifizierung und begleitende Unterstützung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich war, sodass sich die Angebote der Schulsozialarbeit an allen Schulen etablieren konnten.

Das Beratungsangebot wird von den Kindern und Jugendlichen, von der Lehrerschaft und auch den Eltern gut angenommen und die steigende Anzahl von Folgekontakten ist ein Hinweis darauf, dass Beratungsprozesse entstehen. Die Beratungsthemen bestätigen die Grundannahme, dass Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung ihrer Lernanforderungen, Lebensführung und Entwicklungsaufgaben Unterstützung brauchen und diese auch durch die Schulsozialarbeit erfahren. Im Kontakt mit den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern können Probleme mit Mitschülerinnen/Mitschülern, Lehrerinnen/Lehrern oder auch familiäre Sorgen oder persönliche Anliegen besprochen und bearbeitet werden. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung zu den Einzelfördermöglichkeiten im Rahmen des Bundesprogramms Bildung und Teilhabe und die konkrete Hilfe bei der Antragstellung. Mit diesem Angebot wird ebenfalls ein niederschwelliger Zugang für Eltern geschaffen, die Schulsozialarbeit auch als Ansprechpartner für Unterstützungsbedarfe in Erziehungsfragen oder zu Fragen der schulischen Entwicklung ihrer Kinder kennenzulernen.

Im ersten Projektjahr sind rund 240 Gruppenangebote mit ca. 5200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern realisiert worden. Insbesondere die Lernförderangebote knüpfen an den Fähigkeiten und individuellen Bedarfen oder auch an Entwicklungsschwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen an und fördern gezielt die Erhöhung individueller Lernkompetenzen. Es hat sich gezeigt, dass der individuelle schulische Erfolg oft abhängig ist von dem Ausmaß sozialer Kompetenzen und dem sozialen Miteinander in der Schule. Aus diesem Grund standen Angebote der Stärkung des Sozialverhaltens, der Kommunikation und der Konfliktlösung im Vordergrund. Neben dem Zugewinn an persönlichen Kompetenzen für die Schülerinnen und Schüler sind auch Verbesserungen im Unterrichtsgeschehen und in den Lernleistungen spürbar. Schulsozialarbeit leistet hier einen Beitrag zur Erhöhung von Bildungserfolgen und der Erweiterung der Bildungs– und Teilhabefähigkeit.

Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Einkommen über Transferleistungen beziehen und somit einen geminderten Zugang zu Bildung und Teilhabe haben. Die Datenlage hierzu ist rudimentär, was in erster Linie der Haltung und dem Arbeitsprinzip geschuldet ist, dass Kinder und Jugendliche, die Kontakt zur Schulsozialarbeit aufnehmen, nicht explizit zu den finanziellen familiären Verhältnissen befragt werden. Erkennbar ist, dass Schulsozialarbeit vermehrt Kontakte zu Schülerinnen und Schülern von arbeitslosen Eltern sowie zu Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund hatte.

Schulsozialarbeit sollte frühzeitig einbezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler beginnen, den Unterricht unregelmäßig zu besuchen oder wenn aufgrund von Fehlverhalten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erteilt werden sollen. Hier ist sie insbesondere auf die Kooperation mit Schule angewiesen. Das Arbeitsergebnis in diesem Aufgabenfeld kann nicht abgebildet werden, weil die Datenlage der Schulen nicht aussagekräftig ist.

Ausblick

Für die Weiterentwicklung des Programms Schulsozialarbeit wird es notwendig sein, den bisherigen Einzelberatungsansatz weiter zu fördern, die Gruppenangebote auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und auf der Ebene der Projektsteuerung wie auch an den Schulen eine Harmonisierung der unterschiedlichen städtischen Programme und Leistungen zu erarbeiten. Ziel muss hierbei sein, im Rahmen von schulspezifischen Konzepten die Handlungsfelder und Entwicklungsanforderungen zu erarbeiten. Hier bietet die im Konzept vorgesehene AG Schulsozialarbeit eine Möglichkeit, die mehr als bisher genutzt werden muss, um die erforderlichen inner- und außercurricularen Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote zu einem Gesamtsystem der Kompetenzentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln.

51.2 
Hannover / 22.10.2013