Drucksache Nr. 2167/2025:
Erhaltungssatzung - Friedrich-Ebert-Straße / Göttinger Chaussee
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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2167/2025
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Erhaltungssatzung - Friedrich-Ebert-Straße / Göttinger Chaussee
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

für das Gebiet entlang der Friedrich-Ebert-Straße und der Göttinger Chaussee gemäß § 172 Abs. 2 BauGB die Aufstellung einer Erhaltungssatzung entsprechend der Anlagen 1 und 2 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Erhaltungssatzung und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Erhaltungssatzung hat die Aufgabe, die historischen Gebäude bzw. Strukturen im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße / Göttinger Chaussee zu sichern und zu erhalten. Dadurch entstehen voraussichtlich keine negativen Klimaauswirkungen.

Kostentabelle

Für die LHH entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages

Anlass für die Aufstellung der Erhaltungssatzung Friedrich-Ebert-Straße / Göttinger Chaussee ist ein Antrag des Bezirksrats Ricklingen (Nr. 15-1702/2023). Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets zwischen der Gruppe an Baudenkmälern in der Friedrich-Ebert-Straße, der Konrad-Hänisch-Straße und der Göttinger Chaussee sowie den Baudenkmälern um den Friedrich-Ebert-Platz sollte die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. §172 Abs.1 Nr.1 BauGB geprüft werden. Hierbei war die genaue Eingrenzung des Gebietes noch zu erarbeiten. Im September 2025 wurde darüber hinaus die Erweiterung des Untersuchungsbereichs auf die historischen Industrieanlagen westlich der Göttinger Chaussee beantragt (Nr. 15-1714/25 N1).

Das Ortsbild ist in diesem Bereich durch straßenseitige Backsteinfassaden geprägt, die der Siedlung aus den 1920er Jahren einen einheitlichen Charakter geben. Neben der Wohnbebauung sind dabei auch die Industrie- und Gewerbeflächen prägend für das Stadtbild und zugleich Zeugnis der industriellen Vergangenheit Ricklingens und der Industriekultur Hannovers.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich zwei denkmalgeschützte Ensembles am Friedrich-Ebert-Platz sowie an der Friedrich-Ebert-Straße. Die Wohnsiedlung um die Friedrich-Ebert-Straße wurde als Gesamtanlage konzipiert und im räumlichen Zusammenhang zum bestehenden HAWA-Werk errichtet (HAWA = Hannoversche Waggonfabrik). Die klare städtebauliche Ausrichtung der Siedlung auf das Werk ist auch heute noch an der räumlichen Abfolge von der Konrad-Hänisch-Straße über den Platz westlich der Friedrich-Ebert-Straße bis zum Eingangsportal des ehemaligen Werkes an der Göttinger Chaussee ablesbar.

Die denkmalrechtlich geschützten Bereiche umfassen allerdings nur Teilbereiche der Siedlung, während weitere angrenzende vergleichbare Bereiche bislang keinerlei Schutz genießen. Die Beseitigung der nicht denkmalgeschützten Bebauung ist nach dem geltenden Baurecht verfahrensfrei. Im Osten schließt der Geltungsbereich an die bereits bestehende Erhaltungssatzung "Ricklinger Stadtweg" an.

Ziel ist, die städtebauliche Eigenart dieser Siedlung mit dem städtebaulichen Instrument der Erhaltungssatzung für künftige Generationen – auch ergänzend zum Denkmalschutz – zu erhalten und die Ablesbarkeit der Geschichte im Stadtteil zu bewahren (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Gleichzeitig sollen bauliche Weiterentwicklungen oder Anpassungen an energetische Anforderungen im Rahmen der Vorgaben der Satzung möglich sein.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 2 BauGB soll die Voraussetzung für die entsprechende Anwendung des § 15 BauGB als Plansicherungsinstrument geschaffen werden. Damit ist es möglich, bis zum Erlass einer Erhaltungssatzung Entscheidungen über (zulässige) Baugesuche zurückzustellen und auch verfahrensfreie Abbrüche vorhandener Bebauung zu unterbinden.

Dieser Beschluss ist erforderlich, um das Satzungsverfahren zu beginnen und die vorhandene bauliche Situation in dem Gebiet bis zu dem Inkrafttreten einer Erhaltungssatzung zu bewahren.

61.12 
Hannover / Oct 22, 2025