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die zur Umsetzung des Konzepts „Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement“ erforderlichen personellen Maßnahmen – insbesondere im neu gebildeten Bereich 37.6 – durchzuführen und dadurch die Resilienz der Stadtverwaltung gegen Krisen jeglicher Art bis hin zum Verteidigungsfall wirksam zu erhöhen.
Für die jährlichen Personalaufwendungen, die in 2023 und 2024 über das Teilhaushaltsbudget hinausgehen, wird eine gesamtstädtische Finanzierungslösung erfolgen. Ab dem Haushalt 2025 wird im Rahmen der Stellenplanaufstellung über entsprechende Haushaltsansätze entschieden.
Die weltweite Sicherheitslage hat sich in den letzten Jahren stetig verschärft. Seit Februar 2022 führt Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Daneben gibt es weltweit weitere Krisengebiete, in denen kriegerische Handlungen stattfinden. Direkte Auswirkungen sind für die Menschen in Deutschland durch eine mögliche Energiemangellage sowie verstärkt auftretende Flüchtlingsbewegungen zu spüren.
Von 2020 bis Ende 2022 belastete zudem die durch das Corona-Virus ausgelöste Pandemie das Gesundheitssystem weit über das normale Maß hinaus.
Auch verstärkt auftretende extreme Naturkatastrophen, wie zuletzt die Flutkatastrophe im Ahrtal, fordern die Sicherheits- und Katastrophenschutzkräfte in immer stärkerem Maße.
Diese Aspekte haben in Deutschland in Bezug auf die innere und äußere Sicherheit zu einem Umdenken geführt. Sowohl die Verteidigungsfähigkeit als auch der Bevölkerungsschutz mit den Bereichen Zivilschutz und Katastrophenschutz müssen deutlich ausgebaut und gestärkt werden.
In Hannover waren seit 2020 mehrere Krisen zu managen. Zunächst galt es, ein Impfzentrum für rund 1,2 Millionen Einwohner*innen auf dem Gelände der Deutschen Messe-AG aufzubauen und über Monate zu betreiben. Mit dem Ukraine Krieg kam es 2022 dann zu einer ersten Flüchtlingswelle. Im selben Jahr deutete sich zudem eine Energiemangellage an und eine zweite Flüchtlingswelle setzte ein. Zur Bewältigung all dieser außergewöhnlichen Herausforderungen, der sich die Landeshauptstadt Hannover stellen musste, wurden jeweils Sondereinsatzstäbe unter Leitung der Feuerwehr Hannover eingesetzt. Mit dem interdisziplinär besetzten und stringent geführten Instrumentarium „Sondereinsatzstab“ konnten die anstehenden Krisen gut und erfolgreich bewältigt werden. Die Einrichtung von – spezifisch und lageabhängig besetzten – Sondereinsatzstäben hat sich somit sehr bewährt.
Auf Grundlage dieser Ereignisse und mit Blick auf die zunehmenden Aufgaben im Bevölkerungsschutz (Zivil- und Katastrophenschutz) sowie im Krisenmanagement hat die Landeshauptstadt Hannover zur adäquaten Wahrnehmung des vielfältigen und überaus umfangreichen Portfolios einen neuen Bereich 37.6 – Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement – eingerichtet. Aus den ehemaligen Sachgebieten Katastrophenschutz sowie Krisenmanagement sind zunächst die seinerzeit dort eingesetzten vier Mitarbeitenden in den neuen Bereich 37.6 integriert worden. Darüber hinaus war mit der Bildung eines Sondereinsatzstabes zur Vorbereitung und Bewältigung einer möglichen Gasmangellage erkennbar, dass dieser Personalstamm nicht annähernd ausreicht, um die zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen, zumal ein zweiter Sondereinsatzstab zur Bewältigung der Flüchtlingskrise parallel betrieben wurde. Zudem mussten die originär im Katastrophenschutz und im Krisenmanagement anstehenden Aufgaben weiterhin bearbeitet werden. Für den Betrieb des Sondereinsatzstabes „Energiekrisenstab“ unter Leitung des Fachbereichs Feuerwehr, der auch die Aufgabe hatte, einen entsprechenden Sondereinsatzplan zu erstellen, wurden zunächst acht außerplanmäßige Stellen im Bereich 37.6 eingerichtet. Diese sind mittlerweile verstetigt.
Die Verschärfung der weltpolitischen Sicherheitslage und der damit verbundene Wiederaufbau der Zivilen Verteidigung, aber auch die durch den zunehmenden Klimawandel deutlich gestiegene Zahl der Naturkatastrohen (Starkregen, Fluten, Stürme, Dürren, Vegetationsbrände) führen zu stark gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an die unteren Katastrophenschutzbehörden. Darüber hinaus gilt es, die Nationale Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen (Sendai Framework) auf der lokalen Ebene der Landeshauptstadt Hannover umzusetzen. Ziel ist es, die Resilienz der Stadtverwaltung gegenüber jeglichen Krisen bis hin zum Verteidigungsfall durch die Einführung eines Kommunalen Kontinuitätsmanagements wirksam zu erhöhen.
Um dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es der Zusammenarbeit mit nahezu allen Fachbereichen der Landeshauptstadt Hannover, da von diesen die fachliche Expertise zu den im Krisenfall aufrechtzuhaltenden Verwaltungstätigkeiten beigesteuert werden muss sowie die innerbetrieblichen Abläufe geplant werden müssen. Der Bereich 37.6 wird insofern auf die betreffenden Fachbereiche zugehen und eine Planungsmatrix vorstellen, die eine einheitliche Darstellung der Planungen ermöglicht, die dann vom Bereich 37.6 in eine Gesamtkrisenplanung zusammengeführt werden.
Ferner muss die Krisenkommunikation als elementarer Baustein der Krisenbewältigung im Sachgebiet 37.02 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – ausgebaut werden. Zum einen gilt es im Vorfeld von möglichen Krisen durch Aufklärung sowie Schulung der Menschen in Hannover das Bewusstsein für die eigene Vorsorge und Selbsthilfe zu schaffen, um so die Resilienz der Bevölkerung maximal zu stärken. Zum anderen müssen Konzepte für die Kommunikation in jeglicher Art von Krisen erarbeitet und permanent evaluiert werden, damit in einer Krise umgehend sowie adäquat gewarnt und kommuniziert werden kann.
Die Arbeit des Bereiches 37.6 ist in den folgenden Jahren zudem durch die komplette Neuorganisation und den Wiederaufbau des Parts Zivilschutz als vom Bund zugewiesene Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis, der Umsetzung der Neugliederung der Katastrophenschutzeinheiten im Land Niedersachsen verbunden mit einer Vielzahl neuer, durch die unteren KatS-Behörden umzusetzende, Erlasse sowie die Umsetzung der an die Kommunen durch das neue KRITIS-Dachgesetz gestellten deutlich gestiegenen Anforderungen geprägt. Diese Anforderungen und Prozesse bringen einen hohen und dauerhaften Planungs- und Organisationsaufwand mit sich, der nur mit einem entsprechenden Personaleinsatz bewältigt werden kann.
Prioritär stehen insgesamt folgend Ziele im Fokus:
1) Einführung eines Business Continuity-Management-Systems zur maximalen Steigerung der Resilienz und Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung in Krisen bis hin zum Spannungs- oder gar Verteidigungsfall
2) Umsetzung der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen (Grundlage ist das Sendai Rahmenwerk zur Reduzierung des Katastrophenrisikos) auf der lokalen Ebene der Landeshauptstadt Hannover
3) Erstellung eines Leuchtturmkonzeptes als Anlauf- und Versorgungspunkte für die Bevölkerung im Krisenfall
4) Klimafolgenanpassungen speziell im Bereich des Hochwasserschutzes und der Vegetationsbrandbekämpfung
5) Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung
6) Erstellung eines Konzeptes zur Notfallvorsorge bei einem nuklearen Schadenereignis
7) Erstellung eines Konzeptes zur sofortigen Umsetzung der Unterbringung von Personen in Höhe von einem Prozent der hannoverschen Bevölkerungszahl sowie auswärtiger Einsatzkräfte
8) Planungen für mögliche Energiekrisen
9) Umsetzung des neuen KRITIS-Dachgesetzes mit erheblich gestiegenen Anforderungen an die Kommunen
10) Aufbau und Betrieb der für die sichere Warnung der Bevölkerung notwendigen Warneinrichtungen, hier mit Schwerpunkt auf den Aufbau und Betrieb eines Sirenennetzes
11) Erstellung einer Zivilen Alarmplanung und Führung eines Alarmkalenders nach den Vorgaben des Bundes
12) Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung sowie der Streitkräfte im Verteidigungsfall auf Grundlage der Sicherstellungsgesetze
13) Sicherstellung der personellen, organisatorischen Handlungs- und technischen Betriebsfähigkeit sowie der Kommunikationsfähigkeit im Verteidigungsfall
14) Planung und Vorbereitung der Umstellung der Verwaltungsstrukturen für den Verteidigungsfall
Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, bedarf es einer Erweiterung des neuen Bereiches 37.6 sowie des Sachgebietes 37.02. Nach aktuellem Stand sind zur Bearbeitung der gesetzlichen Pflichten weitere fünf Vollzeitstellen im Bereich 37.6 sowie eine im Sachgebiet 37.02 erforderlich (s. Kostentabelle oben), die zunächst eingerichtet, besetzt und abschließend verstetigt werden müssen.
Das Gesamtkonzept des Bereiches 37.6 ist als Anlage beigefügt.