Drucksache Nr. 2158/2023:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1909, Lindenallee
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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2158/2023
5 (nur online)
 

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1909, Lindenallee
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1909 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung (KWP) ist in Anlage 3 dargestellt.

Kostentabelle

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1909 entstehen für die LHH keine Kosten.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1909 wird das Ziel verfolgt, den Gebietscharakter des Wohngebiets unter zukünftiger Anwendung eines zeitgemäßen Klimaschutzes zu sichern.

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat am 15.06.2022 (Drs. 15-1150/2022) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 14.07.2022 bis 29.08.2022 statt. Während dieser Zeit sind zwei Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 09.07.23 bis 07.08.2023 statt.

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Schreiben und die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden in Anlage 4 behandelt.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 5 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / Oct 18, 2023