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Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1909, Lindenallee
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1909 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung (KWP) ist in Anlage 3 dargestellt.
Kostentabelle
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1909 entstehen für die LHH keine Kosten.
Begründung des Antrages
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1909 wird das Ziel verfolgt, den Gebietscharakter des Wohngebiets unter zukünftiger Anwendung eines zeitgemäßen Klimaschutzes zu sichern.
Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat am 15.06.2022 (Drs. 15-1150/2022) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 14.07.2022 bis 29.08.2022 statt. Während dieser Zeit sind zwei Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 09.07.23 bis 07.08.2023 statt.
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Schreiben und die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden in Anlage 4 behandelt.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 5 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13
Hannover / Oct 18, 2023