Drucksache Nr. 2156/2004:
Beihilfe aus dem Programm "Soziale Stadt" an den Verein "Miteinander für ein schöneres Viertel" für das Projekt "Nachbarschaftsarbeit Hainholz"

Inhalt der Drucksache:

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2156/2004
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Beihilfe aus dem Programm "Soziale Stadt" an den Verein "Miteinander für ein schöneres Viertel" für das Projekt "Nachbarschaftsarbeit Hainholz"

Antrag,

dem Verein “Miteinander für ein schöneres Viertel” (MSV) e.V. für das Projekt “Nachbarschaftsarbeit Hainholz” aus dem Verwaltungshaushalt 2004, Haushaltsstelle 1.4980.718300.5, a) "Programm “Soziale Stadt"/Projekte” eine einmalige Beihilfe in Höhe von bis zu
5.000,00 Euro

zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Projekt richtet sich an die gesamte Bevölkerung im Wohnquartier der Bömelburgstraße. Bei der Gestaltung der Projektinhalte werden die spezifischen Bedarfe von Frauen und Männern Berücksichtigung finden.

Kostentabelle

Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover haben das Programm "Soziale Stadt" für die kommenden Jahre zum kommunalen Handlungsschwerpunkt erklärt. Damit verbunden ist eine Konzentration von Maßnahmen und Ressourcen in den für das Programm ausgewählten Stadtteilen Vahrenheide-Ost, Mittelfeld und Hainholz.

Das Projekt "Nachbarschaftsarbeit Hainholz" greift die im sozialintegrativen Stadtteilentwicklungsprogramm Hainholz (DS 245/2002) beschriebenen Zielsetzungen auf und trägt dazu bei, die Lebensverhältnisse des Stadtteils nachhaltig zu verbessern. Einen besonderen Schwerpunkt bilden hierbei Maßnahmen zur Förderung der Nachbarschaft und des Zusammenlebens in dem überwiegend aus Sozialwohnungen bestehenden Wohnquartier der Bömelburgstraße und umliegender Straßen. Hier leben 24 % der Hainhölzer (1.616 Personen). Es ist eine Ballung sozialer Problemlagen festzustellen (überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit mit schätzungsweise rund 27 % und hoher Sozialhilfebezug mit 23,7 %). Erste Projekte mit nur punktuell im Quartier tätigen Honorarkräften haben gezeigt, dass es eines regelmäßigen personellen sozialpädagogischen Angebotes für dieses Wohngebiet besonders Bedarf, um Bewohnerinnen und Bewohner u.a. auch an der Mitwirkung sanierungsbedingter Maßnahmen im Rahmen des Programms “Soziale Stadt” zu aktivieren. Dieses Defizit soll mit diesem am 1. Oktober 2004 beginnenden und auf die Laufzeit von 3 bis 5 Jahren angelegten Projektes der “Nachbarschaftsarbeit Hainholz” behoben werden.

Das Projekt beinhaltet die Finanzierung einer Teilzeit-Personalstelle von 30 Wochenstunden mit der Qualifikation Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder vergleichbarer Qualifikation inklusive Sachkosten für die gesamte Dauer des Projektes. Die beantragte Beihilfe bezieht sich auf den Zeitraum von Oktober bis Dezember diesen Jahres. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte aus Mitteln des MSV e. V. und der hiermit beantragten Beihilfe. Zukünftig beabsichtigt die Verwaltung, wenn die Finanzierung gesichert ist, das Projekt fortzuführen. Für die geplante Fortsetzung des Projektes ist aber eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Trägers vorgesehen.

Die “Nachbarschaftsarbeit Hainholz” verfolgt als generelles Leitziel, die Entwicklung eines benachteiligten Wohngebietes hin zu einem lebendigen Gemeinwesen und zu einem in den Stadtteil vollends integrierten Wohnquartier. Zur erfolgreichen Umsetzung dieser Bestrebungen bedarf es einer umfangreichen Förderung und Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner, mit dem Ziel, die Mitverantwortung und letztlich die Identifikation mit dem Wohngebiet bzw. Gemeinwesen herzustellen. Die Ziele des Projektes im Einzelnen sind:

· Förderung der Nachbarschaft und des Zusammenlebens
· Reduzierung von Konflikten der Bewohnerschaft
· Verminderung von Fluktuation
· soziale und wirtschaftliche Stabilisierung der Bewohnerschaft
· Verbesserung sozialer Angebote und Hilfen
· Identifikation und Mitverantwortung für das Gemeinwesen und den gesamten Stadtteil
· Förderung des Zusammenlebens verschiedener Bevölkerungsgruppen
· Verbesserung der Wohnwertes
· Hilfe zur Selbsthilfe
· Aufbau und Förderung tragfähiger Strukturen des Miteinanders

Nach Ablauf des Projektzeitraumes sollten diese Ziele durch sich aus dem Stadtteil selbsttragende Strukturen weiter verfolgt werden.

Aufgabe des Projektes ist es, den Prozess des Dialoges innerhalb des Wohngebietes Bömelburgstraße und des Wohngebietes mit dem Stadtteil zu initiieren und zu fördern, um hierdurch Problemlösungen herbeizuführen, die das Wohngebiet besser in den Stadtteil integrieren. Die Probleme werden dabei zunächst durch die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohngebietes formuliert. Im Anschluss werden mit ihnen Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Dabei gilt es insbesondere durch Förderung und Unterstützung der Selbsthilfepotentiale die Ressourcen der Bewohnerschaft in die langfristige Verbesserung ihrer Lebenssituation einzubeziehen. Aufgabe der Nachbarschaftsarbeit Hainholz ist es, sich für Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass diese in die Entwicklungsprozesse des Quartiers und des gesamten Stadtteils eingebracht werden. Angestrebt wird eine Unterstützung durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Wohngebiet.

In Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement trägt das Projekt dazu bei, dass die Maßnahmen im Rahmen des Programms “Soziale Stadt” für die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohngebietes Bömelburg transparenter werden. Hierzu gehören insbesondere sämtliche Maßnahmen zur Wohnungssanierung bzw. -modernisierung, der Gestaltung des Wohnumfeldes sowie Maßnahmen zur Förderung der Nachbarschaft und der Verbesserung der sozialen Verhältnisse im Wohngebiet Bömelburgstraße. Ergänzend zum Quartiersmanagement soll die “Nachbarschaftsarbeit Hainholz” die Bewohnerschaft informieren und zur Mitwirkung und Teilhabe aktivieren.

Um die Durchführung des Projektes sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Mittel in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro aus dem Verwaltungshaushalt 2004, Haushaltsstelle 1.4980.718300.5, a) "Programm “Soziale Stadt"/Projekte” zu bewilligen. Die Mittel sind zur Finanzierung von Honorar- und Sachkosten vorgesehen.
 50.09.1
Hannover / 13.10.2004