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Überplanmäßige Ausgaben VmHh 2004 - Sonst. Erneuerung von Grünflächen
Antrag,
der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 73.000 € bei der Haushaltsstelle 2.5800.962100.5 Vorhaben 901 "Sonstige Erneuerung von
Grünanlagen" aus Dringlichkeitsgründen zuzustimmen.
Deckung:
HHSt 2.5910.962000.2. / Vorhaben 800 Handlungsprogramm „Grünflächen Stadt der Gärten“
Die nachstehend in der DS genannten unabweisbaren Maßnahmen sind in 2004 unvorhergesehen entstanden und daher im Haushalt 2004 nicht
berücksichtigt. Zur Deckung der benötigten Mittel stehen Mittel im Handlungsprogramm „Grünflächen Stadt der Gärten“
(HHSt. 2.5910.962000.2-800) zur Verfügung, die für Maßnahmen (u.a. Skateranlage Maschsee, Grünspange Nord, Fössegrünzug) vorgesehen
waren. In Abwägung der Dringlichkeit sollen diese Maßnahmen des Handlungsprogramms in 2004 nicht durchgeführt werden, um die
Finanzierung der im Vergleich dringlicheren unvorhergesehenen Maßnahmen zu ermöglichen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die beantragte Maßnahme hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 73.000,00 € | 2.5800.962100.5 / 901 | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | 5.750 Epl. 9 |
Ausgaben insgesamt | 73.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | -73.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Deckungshaushaltsstelle 2.5910.962000.2 / 800 (Sperrung der Mittel in Höhe von 73.000 €)
Begründung:
Die überplanmäßigen Ausgaben sind:
1. Unvorhersehbar,
- weil sich der bauliche Zustand einer denkmalgeschützen Mauer im Stadtpark durch
Alterung und Witterungseinflüsse auf Grund der seit Jahren nicht ausreichend zur
Verfügung stehenden Mittel für die jährlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen
so verschlechtert hat, dass die starken Temperaturschwankungen des Winters 2003 / 2004
unerwartet einen erheblichen Schaden an der Bausubstanz verursacht haben.
- Weil durch einen Schadensfall in 2004 (komplette Zerstörung der Wassertechnikanlage)
die Betriebsfähigkeit eines Wasserspiels in den EXPO-Gärten nicht mehr gegeben ist.
2. Unabweisbar
- weil zum einen der Stadtpark eine hohe Anzahl von Besuchern aufweist und zum anderen
im Stadtpark zahlreiche öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden und allein schon
aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht eine Sanierung unumgänglich ist.
- weil aus rechtlichen Gründen ein Abkoppeln des Wasserspiels vom öffentlichen
Schmutzwasserkanal und ein Umbau des Beckens auf eine reine Niederschlagsentwässerung
erforderlich ist und die Bauwerksicherung zwingend durchgeführt werden muss.
Maßnahmen und Begründungen im Einzelnen:
Sanierung des Wasserkanals im EXPO-Park-Süd
Durch einen Schadensfall (Wassereinbruch in den Technikraum des so genannten
Wasserkanals) am größten Wasserspiel der EXPO-Gärten wurde die Wassertechnikanlage
komplett zerstört. Das Betonbecken ist an den öffentlichen Schmutzwasserkanal
angeschlossen. Die Genehmigung dieses Anschlusses wurde nur temporär für die Dauer
der Weltausstellung ausgesprochen und nicht verlängert. Eine Reanimation des
Wasserkanals wäre nur mit exorbitant hohem finanziellem Aufwand möglich. Ein Betrieb ist
wegen der sehr hohen Betriebskosten nicht finanzierbar. Das Becken soll zur endgültigen
Nachnutzung/Stilllegung trocken gelegt und begrünt werden. Die Stadtentwässerung drängt
auf eine Abkopplung des Wasserbeckens vom öffentlichen Schmutzwasserkanal (derzeit
besteht ein nicht genehmigter und nicht genehmigungsfähiger Anschluss an diesen).
In einem außergerichtlichen Vergleich wurde von der zuständigen Haftpflichtversicherung
ein Betrag in Höhe von 22.000,00 € zur Schadensabgeltung zugestanden.
Ein endgültiger Umbau sowie die Abtrennung des Wasserkanals vom öffentlichen
Schmutzwasserkanal verursachen Kosten in Höhe von ca. 60.000,00 €.
Um den Umbau des Bauwerkes zu realisieren benötigt der Fachbereich noch 38.000,00 €.
Die Maßnahme ist unvorhergesehen und aus Gründen der Rechtsicherheit und
Bauwerkssicherung unabweisbar.
Stadtpark – Sanierung der Mauer Höhe Werkhof
Bei der letzten Begehung mit dem Fachbereich Hochbau Mitte des Jahres wurde
festgestellt, dass sich die Schäden im Mauerwerk, begründet durch die starken
Temperaturschwankungen Ende letzten/Anfang diesen Jahres, soweit ausgedehnt haben,
dass es zu einer verstärkten Durchfeuchtung und Auflösung des Ziegelmauerwerkes mit
entsprechenden Schäden an den Verfugungen und Steinen gekommen ist.
Es ist deshalb sicher, dass sich bei weiterer Frost- und Nässeeinwirkung der Schaden in
und an der Mauer erheblich verstärkt und zu entsprechenden höheren Sanierungskosten
führen wird.
Neben seiner Funktion als städtischer Park ist der denkmalgeschützte Stadtpark auch
Einnahmen erzielender Veranstaltungsort mit tausenden von Besuchern (Pflanzentage,
Sommerbiwak der Bundeswehr u.a.).
Somit ist hier besonders auf die Erhaltung der denkmalgeschützten Bausubstanz und die
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht zu achten.
Zur Vermeidung noch größerer Schäden ist eine kurzfristige Beauftragung der Sanierung
der denkmalgeschützten Einfriedungsmauer erforderlich. Eine kurzfristige Sanierung
verhindert zudem Folgeschäden mit, im Vergleich zum aktuellen Aufwand, erheblich
höheren überdurchschnittlichen Sanierungsaufwand.
67.3
Hannover / 20.09.2004