Drucksache Nr. 2154/2008 N1:
Zukunft des Schulstandortes Marienwerder

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2154/2008 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage
   > 1. Ergänzung der Neufassung

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2154/2008 N1
0
 

Zukunft des Schulstandortes Marienwerder

Antrag,

zu beschließen,

1a) die Grundschule Marienwerder aufzuheben und die stadthannoverschen Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Marienwerder künftig in der Grundschule Havelse mit zu beschulen und dafür die Verwaltung zu beauftragen, mit der Stadt Garbsen einen Vertrag zu schließen,

1b) die der Stadt Garbsen für die Beschulung der hannoverschen Kinder in Havelse entstehenden Baukosten in Höhe von ca. 1.500.000 € zu erstatten. Darüber hinaus sind Betriebskosten an die Stadt Garbsen in Höhe von ca. 1.000 € pro Schülerin und Schüler jährlich -Anlehnung an Gastschulgelder- zu zahlen,

2) den Sporthallentrakt der Grundschule Marienwerder zu erhalten,

3) bei Nichtzustimmung des Rates der Stadt Garbsen zur Beschulung der hannoverschen Kinder an der Grundschule Havelse die Grundschule Marienwerder als 1-zügige Schule im Schulverbund nach § 25 NSchG weiterzuführen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben310.000,00 €2929.000-712000
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt310.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-310.000,00 € 
Die bei der Stadt Garbsen zusätzlich anfallenden Baukosten in Höhe von ca. 1.500.000 € sollen durch die Zahlung eines um jährlich 250.000 € erhöhten Gastschulgeldes gedeckt werden. Nach Ablauf von 6 Jahren verringern sich damit die ausgewiesenen jährlichen Sachausgaben auf dann ca. 60.000 €.

Begründung der Neufassung der Drucksache Nr. 2154/2008


Mit Schreiben vom 27.08.2008 hat das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege der Landeshauptstadt Hannover mitgeteilt, dass das Schulgebäude der Grundschule Marienwerder als Einzelbaudenkmal in das Verzeichnis Kulturdenkmale – Baudenkmale – aufgenommen und damit unter Denkmalschutz gestellt wurde. Deshalb wurden die Kosten für die Sanierung der GS Marienwerder aktualisiert und die Abrisskosten in der Kostentabelle nicht mehr weiter aufgeführt.

Des weiteren nimmt die Verwaltung Stellung zum Vorschlag der Elterninitiative der Grundschule Marienwerder, künftig die Kinder aus dem Wohngebiet "Schwarze Heide" an diesem Standort zu beschulen.



Ausgangslage

Mit der Drucksache Nr. 1475/97 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover den Schulplan 1996 – 2010 für die allgemeinbildenden Schulen beschlossen. Darin ist als allgemeines Ziel festgelegt, dass bei niedrigen oder sinkenden Schülerzahlen die Aufgabe von Standorten zu prüfen ist.

Außerdem erfordern die Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung, die Vorhaltung von Schul-raum und die Nutzung von städtischen Gebäuden auch unter wirtschaftlichen Gesichts-punkten zu betrachten.

Diese Maßgaben haben dazu geführt, den Grundschulstandort Marienwerder einer besonderen Betrachtung zu unterziehen.

· Entwicklung der Schülerzahlen

Die inzwischen neu vorliegenden Prognosen bestätigen erneut, dass sich die Grundschule Marienwerder in den nächsten Jahren zu einer durchgängig einzügigen Schule entwickeln wird. Mit den hannoverschen Kindern aus dem Einzugsbereich Marienwerder allein lassen sich keine sinnvollen Klassengrößen bilden.


Kleinräumige
Kinder im Alter von ... Jahren
Gliederung
0 1 2 3 4 5

1 2 3 4 5 6
Bezirk 39 - Stadtteil Marienwerder

insgesamt
16 23 16 8 13 14
OT Havelse – Auf der Höchte

insgesamt
10 10 11 12 13 10


Gesamtschülerzahl
26 33 27 20 26 24

Quelle: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Altergruppen Stand 30.06.2008 – S T A T I S Hannover, Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – Angaben der Stadt Garbsen

Zwar bewegen sich die Gesamtschülerzahlen nach den neuesten Prognosen im Bereich der derzeit 1-2-jährigen Kinder an der Teilungsgrenze zur Zweizügigkeit, es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass alle in Marienwerder und Havelse wohnenden Kinder zu 100 Prozent an der Grundschule Marienwerder angemeldet werden. Erfahrungsgemäß entscheidet sich ein Teil der Elternschaft für die Anwahl anderer Schulangebote (z.B. Integrierte Gesamtschulen, Schulen in privater Trägerschaft).

Auch durch die vertraglich mit der Stadt Garbsen vereinbarte Aufnahme der Kinder aus dem Havelser Stadtteil "Auf der Höchte" in die Grundschule Marienwerder wird sich die Schule auf Dauer nicht zu einer Grundschule mit einer bildungspolitisch wünschenswerten und pädagogisch sinnvollen Größenordnung - mit mindestens einer stabilen 2-Zügigkeit - entwickeln.

Schulen in dieser Größenordnung können die ständig steigenden Qualitätsanforderungen des Niedersächsischen Kultusministeriums, z.B. in Hinblick auf die Eigenverantwortliche Schule und die individuelle Lernförderung, leichter umsetzen und allein durch die höhere Anzahl von Lehrkräften ein breiter gefächertes Spektrum an Unterrichtsangeboten, schulischen Aktivitäten sowie Differenzierungsmaßnahmen bieten.

· Baulicher Zustand der Schulanlage Marienwerder

Der 1965 errichtete Gebäudekomplex des Schulstandortes Marienwerder ist mit seinen 30 Allgemeinen Unterrichtsräumen und Fachunterrichtsräumen zuzüglich entsprechender Verwaltungseinheiten für den Betrieb einer einzügigen Grundschule mit 4 Klassen eindeutig überdimensioniert. Der Gebäudezustand ist zudem in allen Teilen stark sanierungsbedürftig.
· Dach
· Außenwände und Fassaden
· Fenster und Türen
· Deckenverkleidungen
· Boden- und Wandbeläge
· Elektroinstallation komplett
· Sanitäreinrichtungen einschl. Wasser, Ver- und Entsorgungen
· Sicherheitsmaßnahmen (Brandschutz, Fluchtwege Obergeschoss usw.)

Des Weiteren wäre zusätzlich eine energetische Sanierung des Schulgebäudes erforderlich in Hinblick auf:

· Modernisierung/Austausch Heizungs- und Lüftungstechnik
· Wärmedämmung Dach und Fassade
· Wärmedämmung Fußboden
· Fenster (Isolierverglasung und Rahmen).

(Hinweis: Im Rahmen der temporären Auslagerung der Kindertagesstätte Große Pranke in den Trakt B des Schulgebäudes wurden seiner Zeit lediglich Verschönerungsarbeiten durchgeführt.)

Durch die Aufnahme des Gebäudes in das Verzeichnis der Kulturdenkmale ist davon auszugehen, dass eine Sanierung durch aufwendigere technische Ausführungen sowie denkmalgerechte Detaillösungen (u.a. Wiederherstellung von Details, Innendämmung) einen finanziellen Mehraufwand von ca. 15% gegenüber den bisher ermittelten Sanierungskosten erfordert.

Für den Erhalt und die Sanierung der gesamten Schule (Trakt A und Trakt B komplett) einschließlich Sporthalle ist daher von einem Gesamtvolumen von ca. 5.300.000 Euro auszugehen (Dabei bleiben Garagen und Vereinsheim unberücksichtigt; der Pavillon wird abgerissen).

Im aktuellen Programm zur Nachhaltigen Gebäudesanierung von Schulen und Kindertagesstätten bis 2012 sind die Kosten für eine Sanierung des Schulstandortes Marienwerder nicht vorgesehen.

In Abwägung der pädagogischen sowie der finanziellen Auswirkungen schlägt die Verwaltung daher vor:


Zu Ziffer 1a und 1b des Antrages - Beschulung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Havelse

Der Schulstandort Marienwerder wird aufgegeben und die Beschulung der hannoverschen Kinder erfolgt an der Grundschule Havelse.

Die Stadt Garbsen hat dazu grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, aber deutlich gemacht, dass sie erst nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover zur Aufgabe des Schulstandortes Marienwerder einen entsprechenden Antrag zur Aufnahme und Unterbringung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler in die Grund-schule Havelse in die dortigen Beschlussgremien einbringen wird.


· Zur Schulweglänge und -sicherheit

Die Beschulung in Havelse führt für einige Schülerinnen und Schüler zu einem längeren Schulweg. Die maßgebliche 2-km-Grenze für das Erreichen einer Grundschule auf dem Fußwege wird jedoch in keinem Fall überschritten. Für Kinder, die am äußeren Rand des Schulbezirkes im Bereich des Klosters Marienwerder wohnen, würde der Schulweg ca. 1,7 km betragen.

Um den Schulweg, insbesondere die Querung der Garbsener Landstraße für die Kinder sicher zu machen, wurde im Zuge des Ausbaues dieser Straße an der Bushaltestelle Marienwerder/Stadtgrenze ein mit Signalanlagen gesicherter Fußgängerüberweg errichtet. Der weitere Schulweg zur Grundschule Havelse führt ausschließlich durch verkehrsberuhigte Zonen mit Tempo-30-Limit.


· Vertragliche Umsetzung

Mit Aufhebung des Schulstandortes Marienwerder und Beschulung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Havelse wäre gleichzeitig der zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Garbsen bestehende Vertragsteil vom 01.08.1988 zur Beschulung von Kindern aus dem Havelser Stadtteil "Auf der Höchte" in der Grundschule Marienwerder aufzulösen.

Alle anderen Vertragsbestandteile bleiben unberührt, d.h. die Schülerinnen und Schüler, die in dem Dreieck wohnen, das von der Bundesautobahn, dem Mittellandkanal und der Stadtgrenze gebildet wird (Bereich auf der Horst), besuchen weiterhin die Grundschule Saturnring im Garbsener Stadtteil "Auf der Horst".


· Kosten für die Beschulung in Havelse

Nach ersten Schätzungen der Stadt Garbsen wäre für die notwendigen Erweiterungen eine Beteiligung in Höhe von ca. 1.500.000 € erforderlich, die von der Stadt Hannover übernommen werden müsste. Dabei sind die städtischen Raum- und Ausstattungstandards berücksichtigt worden.

Die Übernahme der laufenden jährlichen Kosten für die dauerhafte Beschulung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler in Havelse wäre durch den Abschluss einer Gastschulgeld-Vereinbarung mit der Stadt Garbsen zu regeln. In Anlehnung an die von der Region Hannover festgesetzten Pauschalwerte bei der Berechnung von Schulbeiträgen (für Betriebskosten, Einrichtung, Lehr- und Unterrichtsmittel) wäre hier mit einer jährlichen Zahlung an die Stadt Garbsen in Höhe von ca. 1.000 € pro Kind zu rechnen.


Zu Ziffer 2 des Antrages – Erhalt des Sporthallentraktes

Die Verwaltung spricht sich positiv dafür aus, den Sporthallentrakt am Standort Marien-werder zu erhalten. Damit ist auch für die Zukunft ein Angebot für eine Nutzung durch den Vereinssport sowie für die verschiedenen Betreuungsprojekte in den vorhandenen Räumlichkeiten (z.B. Tagesmütter, private Vorschule) gegeben.

· Kosten

Die Kosten für den Erhalt und die Sanierung des Sporthallentraktes werden auf ca. 1.000.000 Euro geschätzt. Für die laufende Unterhaltung des Gebäudes müssen zusätzlich jährlich ca. 50.000 Euro veranschlagt werden.

Zu Ziffer 3 des Antrages - Weiterführung der Grundschule Marienwerder als 1-zügige Schule im Schulverbund

Für den Fall, dass die Ratsgremien der Stadt Garbsen einer Aufnahme und Unterbringung der hannoverschen Schülerinnen und Schüler in der GS Havelse nicht zustimmen, schlägt die Verwaltung vor, die Grundschule Marienwerder unter pädagogischen Gesichtspunkten – wie eingangs beschrieben - in einem Verbund mit anderen Schulen zu führen.

Mit Inkrafttreten der Regelungen zur Eigenverantwortung der Schulen gemäß §§ 32 ff. NSchG wird kleinen Schulen (weniger als 20 Vollzeitlehrerstellen) empfohlen, auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 NSchG eine verbindliche Zusammenarbeit in einem Schulverbund zu vereinbaren, um die mit der Eigenverantwortung wahrzunehmenden Aufgaben umfassender, aber auch entlastender wahrnehmen zu können (RdErl. D. MK v. 20.07.2007). Die dazu erforderlichen schulorganisatorischen Maßnahmen wären entsprechend einzuleiten und mit der Landesschulbehörde abzustimmen.


Bewertung des Vorschlages der Elterninitiative die Kinder aus dem Wohngebiet der Schwarzen Heide nicht mehr in der GS Am Stöckener Bach sondern künftig in der GS Marienwerder zu beschulen

Die Verwaltung hat mit DS.Nr. 2178/2008 die planten Um- und Anbaumaßnahmen an der GS Am Stöckener Bach dargestellt. Neben der Anpassung an das Standardraumprogramm sollen auch die ganztagsspezifischen Bereiche wie Mensa- und Freizeitbereich für 314 Kinder (14 Klassen) neu geschaffen werden. Die Kosten hierfür betragen – ohne Anbau der Regionsförderschule Wilhelm-Schade-Schule – 4,365 Mio. €.

Davon profitieren auch die ca. 100 Kinder aus dem Wohngebiet der Schwarzen Heide. Wenngleich das Siedlungsgebiet auch durch die Autobahn vom Stadtteil Stöcken getrennt ist und der Schulweg ca. 2,2 Kilometer beträgt, besteht von Seiten der Schülerinnen und Schüler eine enge Bindung zum Stadtteil Stöcken. Außerhalb ihres Wohngebiets haben die meisten Kinder ihre sozialen Kontakte im Stadtteil Stöcken und nutzen entsprechend die dortigen Angebote für Kinder (z.B. die des Freizeitheimes Stöcken). Hierzu trägt auch die relative Barrierefreiheit zum Stadtteil Stöcken bei.

Der o.gen. Drucksache haben der Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken und der Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschaft- und Liegenschaftsangelegenheiten bereits einstimmig zugestimmt.

Die Verwaltung hat gleichwohl noch einmal den Vorschlag der Elterninitiative geprüft. Dieser sieht vor, dass die Kinder aus dem Wohngebiet der Schwarzen Heide künftig die ca. 4,4 km entfernte GS Marienwerder besuchen, damit an dieser Schule eine stabile 2-Zügigkeit erreicht wird. Mit diesem Vorschlag verbunden ist die Sanierung des Standortes Marienwerder- dadurch entbehrlich der Anbau in Havelse- und eine Kostenreduzierung des Sanierungsvorhabens der GS Am Stöckener Bach durch ein verringertes Raumprogramm. Dadurch könnte es lt. Elternvertreter ein Einsparpotiential in Höhe von 6,4 Mio. € geben.

Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass die Sanierung der GS Marienwerder (5,3 Mio. €) sowie ein reduzierter Anbau an der GS Am Stöckener Bach (3,319 Mio. €) mit Gesamtkosten von 8,619 Mio. € den Vorschlag der Verwaltung, Anbau an der GS Havelse
(1,5 Mio. €) und den Kosten für die GS Am Stöckener Bach (4,365 Mio. €) mit insgesamt 5,865 Mio. € deutlich um 2,754 Mio. € übersteigt und somit nicht zu Einsparungen, sondern zu Mehrkosten führt. Auch die Betriebskosten würden sich ebenfalls erhöhen und zwar um ca. 15.000 € jährlich.

Die Verwaltung lehnt diesen Vorschlag sowohl aus fachlichen als auch aus finanziellen Gründen ab.



Bewertung des Konzeptes der Bürgerinitiative Marienwerder für ein Stadtteilzentrum mit Grundschulfunktion

Im Zuge der öffentlichen Diskussionen um den Standort Marienwerder hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die den Erhalt der Grundschule fordert und zudem ein Konzept für eine erweiterte Funktion der Gebäudeanlage vorgelegt hat, d.h. für ein Stadtteilzentrum mit breitgefächerten Angeboten. Schwerpunkte dieser Konzeption bilden u.a. die Bereiche Kulturarbeit, Kinder- und Jugendarbeit sowie die Einrichtung von zusätzlichen Hortgruppen bzw. Betriebskindertagesstätten.

Das von der Bürgerinitiative zum Erhalt der Grundschule vorgestellte Konzept für ein Stadtteilzentrum Marienwerder mit Grundschulfunktion ließe sich nur mit erheblichen Investitionen verwirklichen. Es setzt voraus, dass zu den Raumanforderungen für eine kleine Grundschule zusätzlich weitere Flächen für die Nutzung durch Dritte vorgehalten werden müssten, die die Kosten für den Erhalt und die Sanierung deutlich erhöhen würden. Außerdem würden sich auch die laufenden jährlichen Betriebskosten für die Gebäudeanlage dauerhaft erhöhen.

Für den von der Initiative geforderten Ausbau der Schule für die Stadtteilkulturarbeit würde sich nach Einschätzung des Fachbereiches Bildung und Qualifizierung ein Flächenmehrbarf von ca. 400 Quadratmeter ergeben (z.B. für Gruppenräume, Veranstaltungsflächen, Büro- und Geschäftsräume). Diese Flächen wären zusätzlich im Schulgebäude der Grundschule

Marienwerder vorzuhalten, zu sanieren und einzurichten. Bei einem geschätzten Sanierungsaufwand von 1.000 € pro Quadratmeter umbauter Fläche würden sich allein die Aufwendungen für die Einrichtung eines Kulturtreffs auf ca. 400.000 Euro belaufen (bauliche Veränderungen und zu sanierende Neben- und Verkehrsflächen sowie Inventar nicht mit eingerechnet). Darüber hinaus entstünden neben den Kosten für den allgemeinen Schulbetrieb (siehe Anlage 1 Ziffer 2.1) zusätzlich laufende Betriebs- und Unterhaltungs-kosten einschließlich Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 50.000 Euro (siehe Anlage 1 Ziffer 2.2) .

Eine gewünschte Erweiterung der Angebote des kleinen Jugendtreffs Marienwerder und eine damit verbundene personelle Aufstockung des Betreuungspersonals würde den städtischen Haushalt ebenfalls mit ca. 50.000 Euro jährlich belasten.

Die Arbeiterwohlfahrt hat beim Fachbereich Jugend und Familie die Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe in der Grundschule Marienwerder als Außengruppe der Kindertagesstätte Große Pranke beantragt. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen dort lediglich 18 Anmeldungen auf einen Hortplatz vor, von denen etwa die Hälfte der Kinder aus Garbsen kommt. Ein Bedarf für die Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe mit 20 Plätzen ist aus städtischer Sicht damit nicht gegeben.
Für die von der Bürgerinitiative angeregte Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte Hannover-West am Schulstandort Marienwerder liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse über mögliche Bedarfe vor.

Wie zur Ziffer 2 des Antrages bereits ausgeführt wurde, sind mit dem Erhalt des Sport-hallentraktes weiterhin Angebote für den Vereinssport und für Betreuungsgruppen im Stadtteil Marienwerder möglich. Die Verwaltung geht auch bei der Verlagerung des Grundschulangebotes nach Havelse davon aus, dass mit dem Offenen Jugendtreff Am Hinüberschen Garten und der Kindertagesstätte Große Pranke das Angebot an städtischen Einrichtungen, insbesondere für den Kinder- und Jugendbereich, im Stadtteil Marienwerder ausreichend gewährleistet bleibt.

Die von der Bürgerinitiative und den Eltern aus dem Stadtteil Marienwerder vorgetragenen Ideen und Wünsche zum Erhalt und zum Ausbau des Schulstandortes Marienwerder zu einem Stadtteilzentrum mit Grundschulfunktion, können angesichts der erheblichen finanziellen Aufwendungen, die für die Umsetzung erforderlich wären, nicht von der Verwaltung favorisiert werden, zumal auch gegenwärtig keine deutliche Anmietung von Schulräumen stattfindet und andere Bedarfe (Hort u.a.) nicht gesehen werden.


Zusammenfassung

Die Aufgabe eines Schulstandortes insbesondere im Grundschulbereich ist eine besonders sensible Entscheidung, da eine häufig über viele Jahre gewachsene Verbindung einer Schule mit ihrem Umfeld aufgegeben wird und eine Akzeptanz in großen Teilen der Bevölkerung des örtlichen Umfeldes zunächst nicht vorausgesetzt werden kann.

Angesichts der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der eingangs dargestellten finanziellen Auswirkungen sieht die Verwaltung jedoch die Aufgabe des Standortes Marienwerder und die dauerhafte Beschulung der Kinder in Havelse an einer Grundschule mit einer Größenordnung von 2-3 Zügen als pädagogisch sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung für die Zukunft an.

Die Verwaltung empfiehlt daher, der Aufhebung der Grundschule Marienwerder zuzustimmen, einen entsprechenden Vertrag mit der Stadt Garbsen zu schließen und damit einverstanden zu sein, dass die für die Aufhebung der Schule erforderliche Genehmigung gem. § 106 Abs. 6 NSchG bei der Landesschulbehörde beantragt wird.

Sollte der Rat der Stadt Garbsen dem Antrag unter Ziffer 1 nicht zustimmen, empfiehlt die Verwaltung, die Grundschule als Schule im Schulverbund weiterzuführen, wie unter Ziffer 3 des Antrages beschrieben.
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Hannover / 22.10.2008