Informationsdrucksache Nr. 2154/2007:
Berechnungsgrundlagen für die den Schulen zur eigenen Verwendung zugewiesenen Mittel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Schulausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2154/2007
0
 

Berechnungsgrundlagen für die den Schulen zur eigenen Verwendung zugewiesenen Mittel

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) haben sich neue Finanzpositionen (Fipos) ergeben. Die den Schulen in früheren Jahren zugewiesenen IA- und IB-Mittel (Haushaltsstelle 521 und 591) gibt es nicht mehr, anstelle dieser sind 5 neue Positionen getreten, die zusammengefasst die „sächlichen Verwaltungsmittel“ ergeben:
Finanzpositionen: 520200 „Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens unter 410 €“, 520300 „Reparaturen, Reparaturmaterialien, Ersatzteile“ und 520500 „Kleine Anschaffungen bis 60 €“, 591000 „Lehr- und Unterrichtsmittel“ und 656000 „sonst. Geschäftsaufwendun- gen“.

Die Berechnung dieser Mittel erfolgt nach den vor Jahren festgelegten Grundlagen und setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die nachfolgend dargestellt sind. Die Verteilung der errechneten und zugewiesenen Mittel auf die 5 Finanzpositionen nehmen die Schulen eigenständig vor. Die Mittel sind untereinander deckungsfähig.


Sächliche Verwaltungsmittel der Schulen

Baustein A: (früher: Berechnung der Verfügungsmittel zur Deckung laufender Ausgaben)
200 Euro je Schülerkasse im Primarbereich
235 Euro je Schülerklasse im Sekundarbereich I (Sek.I-Bereich)
375 Euro je Schülerklasse im Sekundarbereich II (Sek.II-Bereich)
Kleinere Schulen erhalten Mindestsummen, die nach Bereichen gestaffelt sind. Diese belaufen sich auf folgende Beträge:
Schulen mit bis zu 9 Schülerklassen erhalten für den Primarbereich = 1.860 €, den Sek.I-Bereich = 2.275 € und den Sek.II-Bereich = 3.450 €.
Bei einer 10. Schülerklasse werden im Primarbereich = 2.065 €, Sek.I-Bereich = 2.530 € und Sek.II-Bereich = 3.920 € Mindestbetrag veranschlagt.
Die Glockseeschule erhält mit insgesamt 10 Klassen den Sek.I – Mindestbetrag.
Die Integrierten Gesamtschulen erhalten den Sek.II-Satz auch für den Primarbereich und für den Sek.-I-Bereich.
Bei der Berechnung der Mittel der Förderschulen wird grundsätzlich der Sek.I-Betrag zugrunde gelegt.
Gleiches gilt für die Berechnung der Mittel für Ersatz- und Neubeschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln.
Für Integrationsklassen kommt ein Zuschlag von 50 % des Normalsatzes einer Schülerklasse in Anrechnung.
Schulen mit Lehrküchen erhalten für Ersatzbeschaffungen einen einmaligen Klassenbetrag pro Jahr.

Baustein B: (früher: Berechnung der Mittel für die Ersatz- und Neubeschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln)
6,50 Euro je Schüler/in im Primarbereich
7,50 Euro je Schüler/in im Sek.I-Bereich
9,50 Euro je Schüler/in im Sek.II-Bereich

Die für kleinere Schulen festgelegten Mindestsummen staffeln sich wie folgt:
Schulen mit bis zu 200 Schüler/in erhalten für den Primarbereich = 1.860 €, den Sek.I-Bereich = 2.275 € und Sek.-II-Bereich = 3.450 €.
Ab 201 Schülern/Schülerinnen werden im Primarbereich = 2.065 €, Sek.I-Bereich = 2.530 € und Sek.II-Bereich = 3.920 € Mindestbetrag veranschlagt.
Weiterhin werden folgende Zuschläge gewährt:
Für Ganztagsschulen (außer IGS) 4,50 Euro je Schüler/in
Für Volle Halbtagsschulen und
Verlässliche Grundschulen 2,50 Euro je Schüler/in


Da die Integrierten Gesamtschulen den Sek.II-Satz auch für den Primarbereich und für den Sek.I-Bereich erhalten, bekommen sie keinen zusätzlichen Ganztagszuschlag.

Baustein C: Hauswirtschaftsmittel
Berechnung der Mittel für die Beschaffung von Lebensmittel für den Hauswirtschaftsunterricht
Die Haushaltsmittel betragen 1,25 Euro pro Teilnehmer/in und Kochunterrichtstag.


Baustein D: EDV-Mittel
Das EDV-Budget der Schulen setzt sich aus einem Sockelbetrag sowie einem schülerzahlabhängigen Anteil zusammen. Für die jeweiligen Schulformen bedeutet das im Einzelnen:


Sockelbetrag €/pro Schüler/in

Gymnasien 2.500 € 5,50 €
IGS 2.400 € 5,30 €
Realschulen 2.400 € 5,20 €
Hauptschulen 2.400 € 5,10 €
Förderschulen 2.300 € 5,10 €
Grundschulen 2.300 € 5,10 €

Der errechnete Jahresgesamtbetrag wird den Schulen am Ende eines Jahres schriftlich in einer Summe mitgeteilt. Die Schulen disponieren selbständig über die Mittel unter Beachtung der in einer „Dienstanweisung für Schulen“ festgelegten Kriterien. Bei Ersatzbeschaffungen kann jede Schule nach Abstimmung mit dem Fachbereich Bibliothek und Schule – Schulangelegenheiten- auch über den Betrag von 400 Euro hinaus Beschaffungen vornehmen.


Mittel für Bedürftige und Reinigung :
Über die sächlichen Verwaltungsmittel hinaus erhalten die Schulen Mittel für Bedürftige entsprechend der Drucksache 1026/2005 (Fipos 788000) und Mittel zur Deckung des Reinigungsbedarfes (Fipos 541800).



Zentrale Ausgleichsmittel

Die Differenz zwischen den Gesamtansätzen der 5 benannten Finanzpositionen und den zugewiesenen sächlichen Verwaltungsmitteln stellt das Budget der zentralen Ausgleichsmittel dar, die in der Hauptsache für Mobiliarbeschaffungen durch den Bereich „Schulorganisation“ zentral für alle Schulen verwendet wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Schülerinnen und Schüler profitieren gleichermaßen von den Mitteln.

Kostentabelle

Eine Darstellung in einer Kostentabelle wird nicht vorgenommen.

42.4 
Hannover / Sep 4, 2007