Drucksache Nr. 2151/2007:
206. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Limmer / Nachnutzung am Standort der bisherigen Pädagogischen Hochschule

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Limmer
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2151/2007
3
 
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206. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Limmer / Nachnutzung am Standort der bisherigen Pädagogischen Hochschule

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 3 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Die Qualität von Wohngebieten wird in besonderer Weise durch die Angebote zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestimmt. Durch die dem Planungsziel zugrunde liegende Ansiedlung eines Nahversorgers wird das wohnungsnahe Angebot verbessert, wovon auch mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren.

Weiteres Ziel der 206. Flächennutzungsplan-Änderung ist die Nachnutzung des bisherigen Universitätsgebäudes für eine Verwaltungsnutzung. Der Standort ist sowohl durch den ÖPNV als auch durch den Individualverkehr gut zu erreichen. Frauen sind aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation häufig auf Teilzeitarbeitsplätze angewiesen, die möglichst verkehrsgünstig gelegen sein sollen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die 206. Änderung des Flächennutzungsplanes dient dazu, die Nach- bzw. Wiedernutzung des im Jahr 2009 aufzugebenden Universitätsstandortes vorzubereiten. Für das Universitätsgebäude Wunstorfer Straße 14 besteht Bedarf für die Unterbringung des Landeskriminalamtes. Das angrenzende, ebenfalls bisherige Landes-Grundstück Wunstorfer Straße 18, das mit dem leerstehenden Gebäude einer ehemaligen Textilfabrik bestanden ist und dessen Parkplatz von der Universität genutzt wurde, wird für Zwecke des Landes nicht benötigt und vermarktet. Für dieses Grundstück besteht die Absicht eines Investors, Einzelhandel mit Nahversorgungsfunktion kombiniert mit Wohnnutzung unterzubringen. Die Nachnutzungsabsichten erfordern die Änderung des Flächennutzungsplanes, um auf dieser Grundlage erforderliche Bebauungsplan-Verfahren durchführen zu können.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde mit Anschreiben vom 13.07.2007 mit Fristsetzung zum 17.08.2007 durchgeführt. Grundsätzliche Bedenken zu den geplanten Darstellungen oder das weitere Planverfahren beeinflussende Hinweise wurden von den beteiligten Stellen nicht vorgebracht. Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen enthält Anlage 2 zu dieser Drucksache. Fachliche Hinweise wurden in die Begründung bzw. in den vorläufigen Umweltbericht eingearbeitet, soweit sie der Regelungsebene des Flächennutzungsplanes entsprechen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Dazu sind folgende Hinweise zu geben:
  • Die Stellungnahme berücksichtigt nicht den Bereich des westlich an das Grundstück Wunstorfer Straße 18 angrenzenden Bereich, der lediglich von "Gewerbegebiet" in "Gewerbliche Baufläche" umgewandelt werden soll, da sich dadurch keine Auswirkungen auf die naturschutzfachlich relevanten Schutzgüter ergeben.
  • Das Grundstück Wunstorfer Straße 18 ist überwiegend (zu etwa 75 %) durch das bestehende Gebäude und die befestigten Stellplatzflächen versiegelt.



Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 206. Änderung des Flächennutzungsplanes fortgesetzt.
61.15 
Hannover / 04.09.2007