Drucksache Nr. 2150/2013:
Zuwendung aus dem Integrationsfonds an kargah e. V. für das Projekt "Beratung und Begleitung von Flüchtlingen in der Stadt Hannover"

Inhalt der Drucksache:

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2150/2013
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Zuwendung aus dem Integrationsfonds an kargah e. V. für das Projekt "Beratung und Begleitung von Flüchtlingen in der Stadt Hannover"

Antrag,

kargah e. V. für das Projekt "Beratung und Begleitung von Flüchtlingen in der Stadt Hannover" eine Zuwendung in Höhe von
16.600,00 Euro

aus dem Ergebnishaushalt 2013, TH 15, Produkt 11103 (Grundsatzangelegenheiten), für die Zeit vom 1. September 2013 bis 31. Dezember 2013 zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Maßnahme richtet sich an beide Geschlechter.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Produkt 11103
Grundsatzangelegenheiten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 16.600,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -16.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -16.600,00 €

Begründung des Antrages


I
Zurzeit leben in Hannover 950 Flüchtlinge, die durch den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung (FB 61) untergebracht sind (Wochenstatistik v. 11.09. 13).

Die Unterbringung der Flüchtlinge, Aussiedler und Aussiedlerinnen erfolgt in Hannover unter Berücksichtigung des Leitbildes zur Unterbringung von Aussiedlerinnen, Aussiedlern und Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Hannover, das der Rat am 14.03.2013 (Drucks. Nr. 0026/2013 i.V.m. Drucks. Nr. 2781/2012 i.V.m. Drucks. Nr. 1583/2011 N1) beschlossen hat.
Das Leitbild beinhaltet neben der Festlegung auf eine möglichst nicht länger als 12 Monate dauernde Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften eine Erhöhung der Anzahl der Wohnprojekte und angemieteten Wohnungen für diesen Personenkreis.

II
In diesem Zusammenhang ist auch die soziale Beratung und Betreuung der Flüchtlinge geregelt, die durch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter wahrgenommen wird. So erfolgt diese in den Wohnheimen nach den "Grundsätzen über den Betrieb von Aussiedler- und Flüchtlingswohnheimen in der Landeshauptstadt Hannover (2013)" mit einem Schlüssel von 1:75.

Mit den in den Wohnheimen untergebrachten Personen sollen Perspektiven und Lebensplanungen entwickelt werden. Zur Stärkung des Einzelnen, zur Förderung der Mitverantwortung und des Zusammenhalts soll Soziale Gruppenarbeit angeboten werden. Bewohner- und bedarfsorientiert und auf die Integration im künftigen (Wohn)Stadtteil ausgerichtet, wird Beratung im Rahmen der Sozialgesetzgebung, Hilfe im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen, Unterstützung und Hilfe bei Schriftverkehr, Beratung zum Aufenthalt nach dem Ausländer- und Asylrecht (keine Rechtsberatung), Beratung zu Verfahrensangelegenheiten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), dem Aussiedleraufnahmegesetz und dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG), dem Staatsangehörigkeitsrecht und weiteren Vorschriften (keine Rechtsberatung), Rückkehrberatung, Vermittlung in Sprachkurse und Weiteres geleistet. Dabei wird die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen sowie von langjährig untergebrachten Personen berücksichtigt.
Weitere Felder wie die Lebensberatung, Konfliktberatung und Krisenintervention, Öffentlichkeits- und Gremienarbeit und Gemeinwesenarbeit sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Unterschiede zwischen einzelnen Einrichtungen werden im Einzelfall in Absprache mit der Landeshauptstadt Hannover berücksichtigt werden.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialen Beratung wird Erfahrungsaustausch und Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht.
Sie übernehmen grundsätzlich keine hoheitlichen Aufgaben.

In den noch zu errichtenden Einrichtungen wird dieser Standard ebenfalls gelten.

III
Seit mehr als 30 Jahren werden die in Hannover dezentral untergebrachten Asylsuchenden und Flüchtlinge durch die Beratungsstelle für Asylsuchende beraten.
Hier ist aktuell eine personelle Verstärkung durch Dezernat III geplant.

Die städtische Beratungsstelle in der Spichernstraße 11 bietet zurzeit zweimal wöchentlich eine offene Sprechstunde an und vergibt darüber hinaus Termine nach Vereinbarung. Bei Bedarf werden Hausbesuche vereinbart oder aber Klienten, zum Beispiel zur Vorsprache bei Behörden, begleitet. Es handelt sich um ein ganzheitliches Beratungsangebot, das Anliegen aus allen Lebensbereichen umfasst. Gegebenenfalls werden weiterführende Hilfen vermittelt. Je nach den Bedürfnissen der Flüchtlinge erfolgt die Betreuung und Beratung sporadisch oder aber auch sehr eng.

Inhalt der Betreuung sind Orientierungshilfen im Alltag, Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, Unterstützung bei der Antragstellung und Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Darüber hinaus werden Informationen zum Asylverfahren und bei allen ausländerrechtlichen Verfahren gegeben. Beratung erfolgt weiterhin über Rechtsansprüche bei Asylanerkennung, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, bei Anerkennung von Abschiebungshindernissen oder bei Änderung des Aufenthaltsstatus'. Neben vermittelnden Tätigkeiten und Unterstützung im Umgang mit Behörden usw. erfolgt Hilfestellung bei Wohnungsproblemen und Vermittlung weiterführender Hilfen bei spezifischen Problemen. Auch beim Zugang zu Bildungseinrichtungen und Freizeitangeboten werden die Klienten und Klientinnen unterstützt. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kommunalen Sozialdienstes erfahren kollegiale Beratung in fachspezifischen Fragen durch die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle genauso wie auch andere soziale Einrichtungen diese Möglichkeit nutzen.

Zurzeit werden in der Beratungsstelle 462 Personen aus etwa 30 Ländern beraten.

Vorgesehen ist die Erweiterung dieses Betreuungsangebotes von zurzeit zwei Teilzeitstellen um zwei weitere Stellen im Jahr 2014 angesichts steigender Flüchtlingszahlen, so dass zukünftig insgesamt 3 Planstellen zur Verfügung stehen werden.

IV
kargah e. V. beabsichtigt, diese beiden Beratungsangebote zu ergänzen.

Mit der beantragten Maßnahme soll zum einen eine niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle geschaffen werden, an die sich Flüchtlinge insbesondere in der Anfangszeit in Hannover, in der sie in der Regel noch keine Gelegenheit zum deutschen Spracherwerb hatten, wenden können. Durch eine im Ergebnis offene, multilinguale Perspektivberatung (Asylverfahren/Aufenthalt, Bildung, Arbeit, Integrationsmöglichkeiten) sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Möglichkeiten der weiteren Lebensplanung erkennen und entwickeln zu können.
Zum anderen möchte kargah e. V. seine langjährigen Erfahrungen neuen Kollegen und Kolleginnen (tätig in den Wohnheimen) und ehrenamtlichen Hilfs- und Unterstützerkreisen in Form von kollegialen Beratungsangeboten und Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung stellen.

Mit der finanziellen Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover möchte kargah e. V. sich mit diesem Projekt in der nächsten, am 1. Januar 2014 beginnenden, voraussichtlich dreijährigen Förderperiode des Europäischen Flüchtlingshilfefonds bewerben. Durch eine positive Entscheidung würde eine zweite Personalstelle akquiriert werden können, die eine erhebliche Ausweitung des Angebots bewirken könnte.
Das Projekt ist somit grundsätzlich angelegt auf drei Jahre. Ab 2014 sind jährlich 49.900,00 Euro Projektförderung erforderlich.

Nach Abschluss der Maßnahme und deren Evaluierung kann die Notwendigkeit der Fortschreibung überprüft werden.

V
Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen erscheint das Projekt sinnvoll und nützlich, weil die Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten erweitert werden. Synergieeffekte können durch die ebenfalls bei kargah e. V. angesiedelten Projekte "Dolmetschdienste" und "Niedrigschwellige Beratung von Menschen ohne Papiere ..." entstehen, weil dort ein breites Spektrum an Herkunftssprachen der Flüchtlinge vorhanden ist.

Die Beratung und Betreuung der Flüchtlinge in den Wohnheimen wird durch die dort tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ausgeführt. Hier ist das zusätzliche Angebot durch kargah e. V. nicht notwendig und insoweit nicht förderungsfähig.
Die Beratung und Betreuung der Flüchtlinge, die außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte leben, erfolgt durch die städtische Beratungsstelle für dezentral untergebrachte Asylsuchende und Flüchtlinge in der oben beschriebenen Weise. Auch hier ist die Zuständigkeit fest gelegt.
Allerdings steht es allen in Hannover lebenden Flüchtlingen frei, die Beratung und Begleitung durch kargah e. V. bei kargah e. V. in Anspruch zu nehmen.


Nach Bewertung der einzelnen Aspekte und unter Würdigung der absehbar steigenden Flüchtlingszahlen sieht die Verwaltung das Projekt als sinnvoll und nützlich an und schlägt vor, die beantragte Zuwendung unter den beschriebenen Bedingungen in der beantragten Höhe zu bewilligen.
Die Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2013, TH 15, Budget 11103 (Grundsatzangelegenheiten) zur Verfügung.
15.21 
Hannover / 21.10.2013