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4. Änderung der Satzung der ZVK
Antrag,
die 4. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Satzungsänderungen betreffen Frauen und Männer in gleichem Maße.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Diese Satzungsänderung betrifft im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Die Möglichkeit, individuell angemessene und erforderliche Sondervereinbarungen im Rahmen der Begründung von Mitgliedschaften treffen zu können;
- die Änderung der Beitragserstattung bei Kündigung der freiwilligen Versicherung;
- die Anpassung des Kinderbegriffs für Waisenrenten aufgrund der Vorgaben des BMF;
- die Begrenzung der Abfindung auf die Höchstgrenzen des § 3 BetrAVG zur Sicherung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG sowie
- für die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Beschäftigten die Anerkennung von Zeiten der freiwilligen Versicherung in der Zusatzversorgung anstelle von Versicherungszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Verwaltungsrat der ZVK hat die Satzungsänderung in seiner Sitzung am 18.10.2005 beraten und schlägt sie dem Rat zur Beschlussfassung vor.