Drucksache Nr. 2148/2017:
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kardinal-Galen-Schule

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Jugendhilfeausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2148/2017
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kardinal-Galen-Schule

Antrag,

zu beschließen, gemäß § 23 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kardinal-Galen-Schule zum 01.08.2018 herzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 32.226,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -32.226,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24302
Produkt 21101
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 3.567,00 €
Sach- und Dienstleistungen 14.544,00 €
Abschreibungen 3.223,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 806,00 €
Transferaufwendungen 156.968,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -179.108,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -179.108,00 €



Zu den Kosten:


Teilfinanzhaushalt 40

Der Bau der Mensa für das gesamte Schulzentrum Misburg wird planmäßig zum Ganztagsbeginn fertig gestellt sein. Entsprechende Mittel sind im Teilhaushalt 19 berücksichtigt.
Mittel für die Einrichtung der Mensa sind bei den schulformübergreifenden Maßnahmen bereitgestellt (Produkt 24302).
Mittel für die Einrichtung des Freizeitbereiches i.H.v. 32.226,00 € und des Büros für den Kooperationspartner sind im Haushalt 2018 eingestellt.


Teilergebnishaushalt 40

Mittel für die Einrichtung der Mensa sind bei den schulformübergreifenden Maßnahmen bereitgestellt (Produkt 24302).

12.424,00 € für den Freizeitbereich und das Büro für den Kooperationspartner sind im Haushalt 2018 veranschlagt (Produkt 21101).

Die entstehende Mehrarbeit im Schulsekretariat wird zu einer Erhöhung der Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte führen.
Hierfür entstehen Personalaufwendungen in Höhe von 3.567,00 € (Produkt 21101).

Personalkosten für die Schulhausmeisterdienste entstehen nicht, da durch die Einführung des Arbeitszeitmodells für die Schulhausmeister und Hauswarte zum 01.09.2016 eine Arbeitszeit von 6:30 Uhr - 22:30 Uhr abgedeckt wird.

Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 14.544,00 € (Produkt 21101) wie folgt zusammen:

Ausstattung des Freizeitbereiches und Koordinationsbüros 12.424,00 €
Ganztagszuschlag 520,00 €
(2,50 € pauschal für jedes Kind)
Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf 1.000,00 €
Pauschalbetrag Telefonkosten 600,00 €


Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 156.968,00 € (Produkt 24302) errechnen sich auf der Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 2120/2013 und Nr. 0444/2015. Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote werden aus städtischen Mitteln finanziert.

Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 65 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an drei Tagen am offenen Ganztag teil.
Auf dieser Basis würde dies an dieser 2-zügigen Schule einen Aufwand in Höhe von jährlich 156.968,00 € bedeuten. Dieser Betrag verändert sich je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.



Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können.

Begründung des Antrages

Die Grundschule Kardinal-Galen-Schule hat mit Schreiben vom 07.06.16 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebs zum Beginn des Schuljahres 2018/19 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 6 NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 01.03.17 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 07.06.17 beteiligt.

Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule Kardinal-Galen-Schule herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 3 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
40.12 
Hannover / 30.08.2017