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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtEinführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kardinal-Galen-Schule
Antrag,
zu beschließen, gemäß § 23 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule Kardinal-Galen-Schule zum 01.08.2018 herzustellen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901 | Grundschulen, sonstige Maßnahmen |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
32.226,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-32.226,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24302 Produkt 21101 | Schulformübergreifende Programme und Projekte Grundschulen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
3.567,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
14.544,00 € |
Abschreibungen |
3.223,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
806,00 € |
Transferaufwendungen |
156.968,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-179.108,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-179.108,00 € |
|
Zu den Kosten:
Teilfinanzhaushalt 40
Der Bau der Mensa für das gesamte Schulzentrum Misburg wird planmäßig zum Ganztagsbeginn fertig gestellt sein. Entsprechende Mittel sind im Teilhaushalt 19 berücksichtigt.
Mittel für die Einrichtung der Mensa sind bei den schulformübergreifenden Maßnahmen bereitgestellt (Produkt 24302).
Mittel für die Einrichtung des Freizeitbereiches i.H.v. 32.226,00 € und des Büros für den Kooperationspartner sind im Haushalt 2018 eingestellt.
Teilergebnishaushalt 40
Mittel für die Einrichtung der Mensa sind bei den schulformübergreifenden Maßnahmen bereitgestellt (Produkt 24302).
12.424,00 € für den Freizeitbereich und das Büro für den Kooperationspartner sind im Haushalt 2018 veranschlagt (Produkt 21101).
Die entstehende Mehrarbeit im Schulsekretariat wird zu einer Erhöhung der Arbeitszeiten der Schulverwaltungskräfte führen.
Hierfür entstehen Personalaufwendungen in Höhe von 3.567,00 € (Produkt 21101).
Personalkosten für die Schulhausmeisterdienste entstehen nicht, da durch die Einführung des Arbeitszeitmodells für die Schulhausmeister und Hauswarte zum 01.09.2016 eine Arbeitszeit von 6:30 Uhr - 22:30 Uhr abgedeckt wird.
Unter Sach- und Dienstleistungen setzen sich die jährlichen Aufwendungen in Höhe von 14.544,00 € (Produkt 21101) wie folgt zusammen:
Ausstattung des Freizeitbereiches und Koordinationsbüros 12.424,00 €
Ganztagszuschlag 520,00 €
(2,50 € pauschal für jedes Kind)
Pauschalbetrag Reinigungseigenbedarf 1.000,00 €
Pauschalbetrag Telefonkosten 600,00 €
Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 156.968,00 € (Produkt 24302) errechnen sich auf der Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009, Nr. 2120/2013 und Nr. 0444/2015. Die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote werden aus städtischen Mitteln finanziert.
Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 65 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an drei Tagen am offenen Ganztag teil.
Auf dieser Basis würde dies an dieser 2-zügigen Schule einen Aufwand in Höhe von jährlich 156.968,00 € bedeuten. Dieser Betrag verändert sich je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können.
Begründung des Antrages
Die Grundschule Kardinal-Galen-Schule hat mit Schreiben vom 07.06.16 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebs zum Beginn des Schuljahres 2018/19 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 6 NSchG gebeten. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 01.03.17 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 07.06.17 beteiligt.
Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule Kardinal-Galen-Schule herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 3 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
40.12
Hannover / 30.08.2017