Drucksache Nr. 2148/2010:
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages

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2148/2010 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2148/2010
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Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages

Anträge,


1. Die Landeshauptstadt Hannover wird sich über den 01.07.2011 hinaus für weitere 5 Jahre, bis zum 30.06.2016, im bisherigen Umfang als Gesellschafter an der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH beteiligen.

2. Die Landeshauptstadt Hannover verlängert ihre jährliche Nebenleistungsverpflichtung als Gesellschafterin der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH in Höhe von 100.000 € bis zum 30.06.2016.

3. Den/die Stimmführer/in der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH anzuweisen
a) der Abtretung des Geschäftsanteils der solar Engineering Decker und Mack GmbH an den Förderverein Klimaschutzagentur Region Hannover e.V. zuzustimmen,
b) der Neufassung des Gesellschaftsvertrages auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfes (Synopse) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von Klima schützenden Maßnahmen sind Männer und Frauen in gleicher Weise betroffen.

Kostentabelle


Die finanzielle Verpflichtung der Landeshauptstadt Hannover ist ab dem 01.01.2011 jährlich 100.000 €. Im Haushaltsentwurf zum Jahr 2011 ist die entsprechende Summe im Teilhaushalt 67, Produkt 56101 etatisiert.

Begründung des Antrages


Die Landeshauptstadt ist mit einem Anteil von 25,4 % Mitgesellschafterin der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Klimaschutzes im lokalen und regionalen Bereich. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch die Unterstützung der Kommunen bei lokalen Klimaschutzaktivitäten sowie die Koordination der Kommunen und der wesentlichen Institutionen in der Region Hannover im Sinne einer möglichst abgestimmten, kosteneffizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit. Darüber hinaus steht die Gesellschaft bundesweit als Modell für eine Public-Privat-Partnership, die ökologische und ökonomische Zielsetzungen erfolgreich umsetzt.

Seit Gründung der Gesellschaft im Jahr 2001 hat sich die Landeshauptstadt Hannover neben den anderen Gesellschaftern vertraglich zur Zahlung von jährlichen Nebenleistungen verpflichtet. Diese Nebenleistungsverpflichtungen laufen mit dem 30.06.2011 aus, so dass die Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Inkrafttreten zum 01.07.2011 erforderlich ist.

Mit Gründung der Klima-Allianz Hannover 2020 haben sich die kommunale Ebene und die relevanten lokalen Akteure zum Ziel gesetzt, eine bis zu 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Fortsetzung der Beteiligung an der Klimaschutzagentur als einem Akteur des Klimaschutzprogramms folgt der Zielsetzung der Klima-Allianz Hannover 2020 (DS 1688/2008).


zu 1. Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Eine Kündigung bzw. ein Austritt der Gesellschafter wäre vertraglich möglich (vgl. § 5 des Gesellschaftsvertrages).
Der Beschluss dient zur Klarstellung, dass die Landeshauptstadt Hannover keine Kündigung erklärt.


zu 2. Nebenleistungsverpflichtung der Landeshauptstadt Hannover
Die Nebenleistungsverpflichtungen laufen mit dem 30.06.2011 aus, so dass die Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit dem 01.07.2011 in Kraft treten soll (vgl. § 19). Die für weitere fünf Jahre vereinbarten Nebenleistungspflichten laufen demnach bis Mitte 2016 (vgl. § 4 Nebenleistungsverpflichtungen der Gesellschafter).
Die Nebenleistungen des ausscheidenden Gesellschafters solar Engineering Decker & Mack GmbH in Höhe von 5.000 € werden von dem Förderverein Klimaschutzagentur Region Hannover e.V. übernommen. Die Reduzierung der Nebenleistungsverpflichtungen der Gesellschafter AS Solar und E.ON Avacon begründen sich dadurch, dass beide Firmen in den letzten Jahren Beiträge nachgeschossen haben, die von den übrigen Gesellschaftern bereits in den ersten Jahren seit Bestehen der Gesellschaft geleistet worden sind.


zu 3. a) Abtretung des Geschäftsanteils
Der Gesellschafter solar Engineering Decker & Mack GmbH mit einer Stammeinlage von 600 € hat seinen Austritt aus der Klimaschutzagentur erklärt. Die Stammeinlage soll durch den Förderverein Klimaschutzagentur Region Hannover e.V. zum 01.07.2011 übernommen werden. Die Abtretung eines Geschäftsanteils oder eines Teiles desselben bedarf gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung aller übrigen Gesellschafter.
Der Beschluss erklärt die Zustimmung der Landeshauptstadt Hannover zu der Abtretung des Geschäftsanteils.
Bedingt durch den Austritt ist eine Änderung des § 3 – Stammkapital und Stammeinlagen des Gesellschaftsvertrages notwendig.


zu 3. b) Neufassung des Gesellschaftsvertrages
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages umfasst im Wesentlichen die obigen Änderungen der Gesellschafter bzw. des Stammkapitals in § 3 und die Änderungen zu den Nebenleistungsverpflichtungen der Gesellschafter in § 4. Darüber hinaus werden Änderungen zu den Aufgaben der Gesellschafterversammlung in § 11 sowie die Neuordnung des Beirates in § 12 vorgenommen. Weiter wurden rechtlich notwendige Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen.

zu § 11 – Aufgaben der Gesellschafterversammlung
Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Aufgaben der Gesellschafterversammlung erweitert werden müssen.

zu § 12 – Beirat
Die von der Landeshauptstadt und der Region Hannover in den letzten Jahren betriebene Bündelung der regionalen Klimaschutzaktivitäten hat sich bewährt. Bewährt hat sich auch der regelmäßige Austausch über Klimaschutzfragen zwischen Mitgliedern der politischen Gremien und anderen Akteuren des Klimaschutzes im heutigen Beirat der Klimaschutzagentur. Defizite gibt es allerdings in der Verbindung der Arbeitsstrukturen und in der Arbeitsteilung. Deswegen sollen die klimaschutzrelevanten Arbeitsstrukturen in der Region Hannover durch die Bildung eines Kuratoriums optimiert werden. Aus diesem Grund soll der Beirat in der Gesellschaft in dem zu bildenden Kuratorium aufgehen.

Zur Bildung eines Kuratoriums Klimaschutzregion Hannover wird die Verwaltung den Gremien der Landeshauptstadt Hannover eine gesonderte Drucksache zur Beschlussfassung vorlegen.


Eine gleichlautende Drucksache wird parallel in den Gremien der Region Hannover beraten.
20.20 
Hannover / 25.10.2010