Drucksache Nr. 2147/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2147/2014
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1799 - Auf dem Empelder Rahe
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1799 eingegangenen Anregungen aus den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, deren Namen in einer gesonderten vertraulichen Informationsdrucksache genannt werden, nicht zu berücksichtigen,
  2. den Bebauungsplan Nr. 1799 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Neubauplanung mit Wohngebäuden erfolgt zu gegebener Zeit in einer eigenen Drucksache.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1799 lag vom 31.07.2014 bis 15.09.2014 öffentlich aus. In dieser Zeit gingen insgesamt 7 Stellungnahmen ein, von denen 5 wörtlich übereinstimmen. Die Stellungnahmen sind der vertraulichen Informationsdrucksache beigefügt.

Die inhaltlich zusammengefassten Anregungen werden mit einer Stellungnahme der Verwaltung nachfolgend wiedergegeben.


Stellungnahme einer Hausverwaltung als Eigentümerin von Grundstücken in der Eichendorffstraße und der Berliner Straße in Empelde:

Die Grundstückseigentümerin spricht sich gegen die geplante Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem neuen Baugebiet und der Eichendorffstraße aus. Sie weist darauf hin, dass die Eichendorffstraße in Empelde eine Fahrbahnbreite von 5,20 m und einen 1,30 m breiten Fußweg habe. Sie würde auf ihrer südlichen Seite zum Parken benutzt, Radfahrer könnten deshalb nur die nördliche Fahrbahnseite benutzen. Seit Bestehen des Einkaufszentrums an der Chemnitzer Straße werde die nur für Anlieger freigegebene Eichendorffstraße besonders zur Hauptverkehrszeit "zu Hundert" von Fahrzeugen befahren, um dadurch die minutenlangen Staus vor den Ampeln am Einkaufszentrum zu entgehen. Ein hohes Gefährdungspotential für Radfahrer sei vorherzusehen. Die Eigentümerin geht davon aus, dass den Planverfassern die örtliche Situation nicht bekannt sei, insbesondere keine Ortsbesichtigung zur Hauptverkehrszeit stattgefunden hätte.

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei der Eichendorffstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße. Auch bei Ortsbesichtigungen zur Hauptverkehrszeit konnte nicht festgestellt werden, dass hier eine besondere Gefahrensituation entstehen würde. Es ist im Übrigen die Aufgabe der Verkehrsüberwachung, für die Einhaltung von Verkehrsvorschriften und die Beachtung von Verbotsschildern zu sorgen. Dies kann nicht mit den Mitteln der Bauleitplanung erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.

Stellungnahme eines Rechtsanwaltes für einen Anwohner der Straße
Auf dem Rade in Empelde:

Der Rechtsanwalt unterstreicht das Interesse seines Mandanten an einer Garage im westlichen Plangebiet. Er mahnt bei der Vergabe der Garage eine Gleichbehandlung der Interessenten an. Es wird angeregt, dass die Planung so geändert wird, dass alle neun Anlieger der Straße Auf dem Rade 39 bis 55 eine Garage erhalten können.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Mandant des Rechtsanwaltes ist bisher der einzige Interessent, der sich schriftlich um eine Garage beworben hat. Die Vergabe der Garagen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Sie wird zu gegebener Zeit vom Fachbereich Wirtschaft auf privatrechtlicher Basis durchgeführt. Der Mandant wurde darüber schriftlich informiert. Sein Schreiben wurde an den Fachbereich Wirtschaft weitergeleitet.

Eine Änderung der Planung, die eine zusätzliche Ausweisung von Garagen zum Inhalt hätte, wird aus städtebaulicher Sicht nicht befürwortet, weil dies den Zuschnitt der Einfamilienhausgrundstücke negativ beeinflussen würde.

Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen, soweit sie sich auf das Bebauungsplanverfahren (Veränderung der Planung) beziehen.

Stellungnahme einer Anwohnerin der Eichendorffstraße in Empelde sowie vier gleichlautende Stellungnahmen:

Die Anwohnerin bezweifelt die Aussagen der Begründung des Bebauungsplanentwurfes zum Thema Verkehr, nach denen unzumutbare Auswirkungen auf die Anwohner der Eichendorffstraße ausgeschlossen werden. Da kein Verkehrsgutachten erstellt wurde (obwohl gefordert), sei nicht klar, auf welcher Grundlage diese Einschätzung beruhe.

Seit Bestehen des Einkaufszentrum würde die Eichendorffstraße unzulässigerweise als Abkürzung benutzt, um die Staus an den Ampeln zu umgehen. Durch das neue Wohngebiet mit seiner ausschließlichen Erschließung über die Hermann-Ehlers-Allee würde sich die Situation an den Ampeln noch verschärfen. Der geplante Hochbahnsteig führe zur Verengung der Straße und damit zu noch mehr Staus. Durch das Einfädeln der Autos aus dem neuen Baugebiet zur Hauptverkehrszeit am Nachmittag würde sich der aus Hannover kommende Feierabendverkehr noch weiter stauen, als das schon jetzt der Fall sei.

Die Gesamtsituation an der Kreuzung wird zusätzlich eingehend als negativ beschrieben. Hier müsse Hannover mit Ronnenberg eine gemeinsame Lösung des Problems finden.

Der Gemeinschaftsstellplatz im geplanten Baugebiet und der geplante Fuß- und Radweg führten auch zu Lärmbelästigungen.

Es wird nochmals gefordert, ein Verkehrsgutachten erstellen zu lassen und ggfs. die Planung so zu verändern, dass für die Einwohner Empeldes keine Einschränkungen entstehen. Außerdem sollten in Kooperation mit Ronnenberg die Ampelphasen so gestaltet werden, dass Fußgänger die Straße einschließlich der (Stadtbahn-) Schienen gefahrlos im normalen Tempo überqueren können.

Es wird zusätzlich um Auskunft gebeten, wie die bisher als P & R Platz geplante Fläche genutzt werden soll.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadt Hannover hat sich im Rahmen des Verfahrens zur Ansiedlung des Einkaufszentrum deutlich gegen diese Planung ausgesprochen. Wenn nun Verkehrsteilnehmer verbotswidrig die Eichendorffstraße als Abkürzung und Schleichweg benutzen, ist es die Aufgabe der Verkehrsüberwachung, für die Einhaltung von Verkehrsvorschriften und die Beachtung von Verbotsschildern zu sorgen. Dies kann nicht mit den Mitteln der Bauleitplanung erfolgen.

Ein Einfädeln einer größeren Anzahl von Verkehrsteilnehmern aus dem neuen Baugebiet zur Hauptverkehrszeit zwischen 16 und 18 Uhr in die Hermann-Ehlers-Allee ist nicht zu befürchten, da die Mehrzahl der Bewohner morgens zur Arbeit fahren wird. Nachmittags wird das Baugebiet dann aus Richtung Hannover wieder angefahren werden. Der befürchtete Staueffekt kann also nicht entstehen.

Die Koordinierung der Ampelphasen auf Ronnenberger Gebiet kann nicht von der Stadt Hannover durchgeführt werden. Es bleibt der Stadt Ronnenberg und der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen jedoch unbenommen, die Stadt Hannover an einer entsprechenden Abstimmung zu beteiligen.

Ein Gemeinschaftsstellplatz in einer Entfernung von ca. 45 m bis zum nächstgelegenen Haus an der Eichendorffstraße stellt in der geplanten Größe keine unzumutbare Lärmbelästigung dar. Eine Lärmbelästigung durch den Fuß-und Radweg ist gar nicht zu erkennen.

Durch den Bebauungsplan Nr. 1799 sollen einschließlich der Nachnutzung für das Flüchtlingswohnheim ca. 40 Wohneinheiten entstehen. Die im Vergleich zur Gesamtverkehrsbelastung der Hermann-Ehlers-Allee mit täglich ca. 12.500 Kraftfahrzeugen verschwindend geringe Anzahl zusätzlicher Autos macht es nicht erforderlich, ein Verkehrsgutachten zu erstellen.

Für die bisher als P & R Platz vorgesehene Fläche gibt es zurzeit noch kein abschließendes Nutzungskonzept. Hier muss die Stadt Hannover auch die endgültigen Planungen der Region Hannover zu einem geeigneten Standort für einen P & R Platz in Badenstedt abwarten.

Bei der Planung des Hochbahnsteigs wird (außerhalb des Bebauungsplanverfahrens) geprüft, ob dieser so platziert werden kann, dass nördlich von ihm ein signalgeregelter Vollknoten (Straßenkreuzung) organisiert werden kann, der aus dem Plangebiet auch das direkte Ausfahren nach Norden ermöglichen würde. Das entsprechende Baurecht würde dann im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem Personenbeförderungsgesetz geschaffen.

Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.


Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3, die zusammenfassende Erklärung als Anlage 4 beigefügt.

Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 29.09.2014