Drucksache Nr. 2146/2016:

Umsetzung Jugendberufsagentur Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Schul- und Bildungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sozialausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2146/2016
2
 


Umsetzung Jugendberufsagentur Hannover

Antrag,

Die Verwaltung wird ermächtigt,

a. Die als Anlage 1 beigefügte Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Einrichtung einer Jugendberufsagentur in der LHH, mit den Partnern Agentur für Arbeit und Jobcenter Region Hannover, zu schließen. Diese regelt die Form der Zusammenarbeit in der zukünftigen Jugendberufsagentur.

b. Die als Anlage 2 beigefügte Kostenvereinbarung abzuschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Einrichtung einer Jugendberufsagentur Hannover richtet sich an alle jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. Besondere geschlechterspezifische Situationen, z. B. bei alleinerziehenden jungen Müttern, finden ihren Niederschlag in speziellen Angeboten für diese Zielgruppen. Die Jugendberufsagentur Hannover ist dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 11132901
Beschäftigungsmaßnahmen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 25.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -25.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 11132
Städtische Beschäftigungsmaßnahmen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 37.000,00 €
Abschreibungen 2.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 625,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 15.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -55.125,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -55.125,00 €
Die zusätzlichen Aufwendungen / Auszahlungen werden innerhalb der bestehenden Ansätze aufgefangen. Einzelne Regelungen in der Kooperationsvereinbarung, bzw. in der Kostenvereinbarung können, abhängig von dem Ergebnis fortlaufender Vertragsverhandlungen, zu weiterem Mehraufwand führen. Auch dieser evtl. Mehraufwand wird dann im Rahmen bestehender Ansätze gedeckt.

Begründung des Antrages

Leistungen für junge Menschen die beim Übergang von der Schule in den Beruf auf Unterstützung angewiesen sind, werden auf Grundlage der verschiedenen Sozialgesetzbücher von den Trägern Jobcenter Region Hannover (SGB II), Agentur für Arbeit Hannover (SGB III) und der Stadt als Jugendhilfeträger (SGB VIII) erbracht. Dies kann immer wieder dazu führen, dass junge Menschen an den Schnittstellen der Rechtskreise durch unklare Zuständigkeiten und Abgrenzungen im Übergangsprozess verloren gehen. Angebote stehen häufig unverbunden nebeneinander und sind für die Adressaten nicht immer transparent und auf kurzem Wege erreichbar. In der Folge wird die Vermittlung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt schwieriger. Die soziale und berufliche Integration dieser Zielgruppen, die auch teilweise aus dem Leistungsspektrum der Rechtskreise herausgefallen sind, oder sich in sog. „Warteschleifen“ im Übergangssystem befinden, sind Ziel einer Vielzahl von Interventionen am Übergang von der Schule in den Beruf.

Vor diesem Hintergrund wurde mit Beschluss der Regionsversammlung vom 10.03.2015 die Entscheidung getroffen, die Einrichtung lokaler Jugendberufsagenturen in den Städten und Gemeinden der Region Hannover zu befördern. Die Jugendberufsagenturen führen die Angebote der Unterstützungs- und Beratungsleistungen der drei genannten Rechtskreise für tragfähige und passgenaue Übergänge von der Schule in die Arbeitswelt zusammen. Die Rechtskreise bleiben in der Umsetzung der Jugendberufsagenturen personell und organisatorisch voneinander unabhängig. Die Regelungen für eine verbesserte rechtsübergreifende Zusammenarbeit unter den jeweiligen Kooperationspartnern wird in einer Kooperationsvereinbarung festgeschrieben. Die Form der Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen unter dem gemeinsamen Dach der Jugendberufsagentur ist so gestaltet, dass alle Partner sich darin wiederfinden und einen zusätzlichen Nutzen für sich, im Hinblick auf die soziale Stabilisierung und die berufliche Eingliederung junger Menschen, erkennen.

Die erste Jugendberufsagentur (JBA) wurde im Juli 2015 am Pilotstandort Garbsen eröffnet. Die Auswertung der ersten Erfahrungen in der Zusammenarbeit unter einem Dach wird als sehr positiv angesehen. Durch direkte Absprachen und kurze Wege steht mehr Zeit in der Beratungsarbeit mit den Jugendlichen zur Verfügung. Darüber hinaus wird ein positiver Effekt in der Vernetzung mit externen Partnern wie Schulen und Arbeitgebern gesehen. Das abgestimmte Auftreten unter dem Dach der Jugendberufsagentur erhöht die Verbindlichkeit gegenüber den externen Partnern und reduziert den Aufwand für Termine und Gespräche.

In der Landeshauptstadt Hannover (LHH) soll im Januar 2017 die zweite und mit Abstand größte Jugendberufsagentur in der Region Hannover ihre Arbeit aufnehmen. Hierbei wird auch auf die vielfältigen und positiven Erfahrungen aus Garbsen zurückgegriffen. Weitere Jugendberufsagenturen sollen im Regionsgebiet zukünftig entstehen.

Konkret werden in der Jugendberufsagentur Hannover die Mitarbeiter/-innen des Jugend-Jobcenters, der Berufsberatung und der Pro-Aktiv-Center Projekte der LHH im Rahmen der Jugendberufshilfe zusammenarbeiten. Insgesamt werden somit ca. 200 Mitarbeiter/-innen unter dem Dach der neuen Organisation Jugendberufsagentur zusammenarbeiten. Davon sind 10 städtische Projektmitarbeiter. Der Standort der Jugendberufsagentur Hannover wird im Gebäude der Agentur für Arbeit in der Brühlstraße sein.

Konkrete Zielsetzungen der Jugendberufsagentur Hannover sind:

  • Erleichterter Zugang, bessere Erreichbarkeit und transparente Angebotsstruktur für junge Menschen durch eine systemübergreifende Beratungseinrichtung vor Ort
  • Effizienter Beratungsprozess durch kompetente, individuelle, abgestimmte und zeitnahe Beratung sowie Vermittlung in passgenaue Angebote
  • Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit und der Hilfebedürftigkeit durch die Verringerung des Anteils junger Menschen ohne Berufsausbildung
  • Erhöhung des Anteils an jungen Menschen, denen der Übergang in eine Berufsausbildung gelingt
  • Verkürzung der Verweildauer im Übergangssystem und Abbau von „Warteschleifen“
  • Bedarfsgerechte und koordinierte Planung der Beratungs- und Unterstützungsangebote
  • Systematische, verbindliche und kontinuierliche Vernetzung aller an der beruflichen Integration junger Menschen beteiligten Akteure

Wesentliche Elemente der Jugendberufsagentur:

Die Jugendberufsagentur ist Anlaufstelle für alle jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf, die Beratung und Unterstützung benötigen. Im Sinne eines modernen „One-Stop-Goverment“ wird „Hilfe unter einem Dach“ angeboten. Die Vernetzung der vorhandenen Hilfs-, Beratungs- und Eingliederungsangebote sowie die Initiierung der Zusammenarbeit der Akteure sind die zentralen Aufgaben einer Jugendberufsagentur. Die Angebote werden dabei insgesamt auf

  • die Beratung aller jungen Menschen, die Unterstützung benötigen und diese erhalten möchten,
  • die Betreuung junger Menschen, die auf Grund persönlicher oder sozialer Probleme Hilfe benötigen und
  • die Unterstützung bei der Berufswahl sowie bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche

hin ausgerichtet.

Die Leistungen werden von den beteiligten Rechtskreisen wie folgt angeboten:

· Jobcenter Region Hannover

  • Gewährung von Arbeitslosengeld II
  • Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
  • Eingliederungsberatung und Fallmanagement
  • Förderangebote / Eingliederungsleistungen
  • Leistungen nach § 16a SGB II
· Agentur für Arbeit
  • Berufsberatung- und orientierung
  • Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
  • Antragsausgabe ALG I und Berufsausbildungsbegleitung
  • Berufsinformationszentrum

· LHH / Pro-Aktiv-Center Projekte

PACE

  • Offene Sprechstunde in der Jugendberufsagentur
  • Clearing bei ungeklärter Rechtskreiszugehörigkeit
  • Beratung und Unterstützung im Rahmen des Casemanagements von PACE in besonderen Lebenslagen, gem. der Landesrichtlinie PACE (z.B. Schule, familiäre Probleme, prekäre Wohnsituation, Schulden, Sucht)

PACE-Ausbildungsbüro

  • Coaching junger Jobcenterkunden auf dem Weg in Ausbildung und Beruf
  • Entwicklung von Bewerbungsstrategien
  • Sozialpädagogische Unterstützung bei allen persönlichen und sozialen Problemen

PACEmobil
  • Aufsuchende Sozialarbeit von Jobcenterkunden, die von Sanktion oder Einstellung von Leistungen zum Lebensunterhalt bedroht sind
  • Sozialpädagogische Unterstützung bei allen persönlichen und sozialen Problemen

Leistungen der individuellen Förderung und Beratung nach dem SGB VIII für die Gruppe junger Menschen im Sinne von § 1 dieser Vereinbarung und ggfs. ihrer Kinder, sofern nur diese anspruchsberechtigt sind. Hierzu gehören Beratungs- und Leistungsangebote nach
  • § 24 SGB VIII - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und
  • § 27 ff SGB VIII - Erziehungs- und Eingliederungshilfe sowie
  • Leistungen nach dem UhVorschG zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Ausfallleistungen sowie
  • § 13 Absatz 1 SGB VIII - Jugendwohnbegleitung
Die vorstehend aufgezählten Beratungs- und Leistungsangebote werden nach einer qualifizierten Verweisberatung der Jugendberufsagentur direkt durch das FamilienServiceBüro, die zuständige Bezirksdienststelle des Kommunalen Sozialdienstes oder durch den Bereich Unterhaltsrecht und Elterngeld des Fachbereiches Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover erbracht.
Für die Arbeit in der Jugendberufsagentur sollen die 10 städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit in den drei Pro-Aktiv-Center Projekten der LHH beschäftigt sind, in den Standort der zukünftigen Jugendberufsagentur in der Brühlstraße umziehen.

Die beigefügte Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit der beteiligten Partner im Rahmen der Aufgaben der Jugendberufsagentur.

Als ein wesentlicher Eckpunkt in der Kooperationsvereinbarung ist die Zusammenarbeit mit den Schulen zu benennen (§ 5). Einen gelingenden und nahtlosen Übergang junger Menschen von der Schule in den Beruf optimal zu gestalten ist ein wesentliches Ziel der Jugendberufsagenturen. Daher sind die Schulen grundsätzlich von Anfang an in die Arbeit der Jugendberufsagenturen einzubeziehen, um frühzeitig gemeinsam mit der JBA Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zu gewährleisten, Schulabbrüche zu vermeiden und Übergänge in Ausbildung zu unterstützen und zu fördern. Somit ist der Abschluss individueller Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Allgemein-und Berufsbildenden Schulen anzustreben. Gleiches gilt für eine gesonderte Vereinbarung zur Zusammenarbeit und Unterstützung mit der Landesschulbehörde.

Gremien:

Für ein gutes Gelingen der JBA ist eine strukturierte Gremienorganisation erforderlich, die für alle JBA-Standorte in der Region Hannover Gültigkeit hat.

Wie dem nachfolgenden Schaubild zu entnehmen ist, besteht die Gremienstruktur aus 3 Ebenen:

  • der Lenkungsgruppe,
  • der Koordinierungsgruppe
  • sowie den jeweiligen Projektgruppen der einzelnen Standorte.

In § 6 der Kooperationsvereinbarung sind die jeweiligen Gremien und deren Aufgaben im Detail beschrieben. Für die LHH wird in der Lenkungsgruppe die Dezernentenebene vertreten sein. Hauptaufgabe ist die strategische Steuerung sowie die Planung von gemeinsamen übergeordneten und geschäftspolitischen Jahreszielen. Die Lenkungsgruppe wird zumindest in der Aufbauphase 2 x jährlich tagen.

Bei der Koordinierungsgruppe handelt es sich um eine überregionale Gruppe der unterschiedlichen Jugendberufsagenturen, mit dem Aufgabenschwerpunkt der Erfolgskontrolle sowie der Maßnahmenplanung der einzelnen Jugendberufsagenturen zu einem abgestimmten Gesamtergebnis. Die Mitglieder bestehen aus den von den Lenkungsgruppenmitgliedern entsandten Vertretern der jeweiligen Kooperationspartner sowie den Koordinatoren der lokalen Projektgruppen. Bei Bedarf können weitere Akteure hinzugezogen werden.

Für jeden Standort einer JBA wird eine lokale Projektgruppe eingerichtet. Diese trägt die Verantwortung für die jeweilige Projektsteuerung am jeweiligen Standort, sowie auch für die Planung und Koordination der operativen Umsetzung. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Koordinierungsgruppe und wird von einem/einer Koordinator/in geleitet.

Darüber hinaus regelt die Kooperationsvereinbarung in § 8 die Erfolgskontrolle und Qualitätssicherung. Die in den jeweiligen JBA- Standorten erhobenen Daten sollen die Grundlage für die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen in der Region Hannover bieten. Jeder Kooperationspartner verpflichtet sich daher die erforderlichen Daten zur Erfolgskontrolle aus seinem Zuständigkeitsbereich heraus zur Verfügung zu stellen.

Dabei ist unter § 9 geregelt, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind und eine Weitergabe personenbezogener Daten nur unter Berücksichtigung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Regelungen möglich ist.

Gemäß § 12 der Kooperationsvereinbarung kann jeder Kooperationspartner diese Vereinbarung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich gegenüber den anderen Kooperationspartnern kündigen.

Die operative Zusammenarbeit der Jugendberufsagentur Standort Brühlstraße soll im Dezember 2016 starten, eine offizielle Eröffnung der JBA wird in der 2. Januarhälfte 2017 unter Federführung der Agentur für Arbeit initiiert werden.

Kosten:

Für den Einzug der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PACE sowie der PACE-Teilprojekte ist der Abschluss eines Mietvertrages mit dem Jobcenter erforderlich. Der Mietvertrag soll eine Fläche von ca. 323 m² umfassen, die sich lediglich auf die reinen Büroflächen bezieht. Der monatliche Mietaufwand wird mit 4.166,- € angesetzt, das entspricht ca. 13,- €/m². Darin enthalten sind neben dem Mietzins alle Nebenkosten, Stromkosten, Reinigungskosten sowie Umlagen für die Kosten zur Herstellung der städtischen IT-Infrastruktur und für die Kosten für den Umbau des PC-Raumes. Die Herrichtungskosten für die IT-Infrastruktur und den Umbau des PC-Raumes belaufen sich auf ca. 20.000,- €. Diese Kosten werden zunächst vom Jobcenter Region Hannover übernommen und auf den monatlichen Mietzins umgelegt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses können ggf. Kosten für den Rückbau der für die städtischen MitarbeiterInnen geschaffenen Infrastruktur entstehen.

Die jährlichen Mietkosten ab 01.01.2017 belaufen sich daher auf 50.000,- €. Ein Ansatz im Produkt 11132 für Mietausgaben ist nicht vorhanden, da bislang keine Mietausgaben für die städtische Liegenschaft Alemannstr. 3 angefallen sind. Eine Deckungsmöglichkeit ist in Höhe von 13.000,- € durch die Finanzierung der PACE-Projekte durch Jobcenter und Region Hannover gegeben. Weiterhin erfolgt die Deckung der restlichen Kosten in Höhe von 37.000,- € aus dem Budget 11132.

Die vorhandene Ausstattung der Arbeitsplätze entspricht nicht den ergonomischen Vorschriften. Deshalb werden durch den Umzug für die Ausstattung von 10 städtischen Arbeitsplätzen mit Möbeln, Schreibtischen und Schreibtischstühlen investive Mittel in 2017 in Höhe von 25.000,- € erforderlich.

Die Gremienstruktur der JBA sieht u.a. eine lokale Projektgruppe vor, die die Verantwortung für die Projektsteuerung sowie für die Planung und Koordinierung der operativen Umsetzung trägt. Für diese lokale Projektgruppe wird ein Koordinator/in durch die Kooperationspartner der JBA bestimmt (§ 6 der Kooperationsvereinbarung). Nach § 5 Abs. 3 der Kostenvereinbarung werden Kosten, wie z.B. für Öffentlichkeitsarbeit, Herrichtungskosten sowie Koordinationsfunktion auf die Vertragsparteien umgelegt.

In 2017 stellt die Agentur für Arbeit eine Koordinatorin für die JBA, die Stelle ist in A 13/ E 12 eingruppiert. Kosten in 2017 fallen für die LHH nicht an. Daher werden ab 2018 zunächst 15.000 € für anteilige Koordinatorenkosten sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit kalkuliert.

50.4 
Hannover / 14.10.2016