Informationsdrucksache Nr. 2145/2012:
Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover 2012 - 2016

Inhalt der Drucksache:

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2145/2012
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Altlastenprogramm der Landeshauptstadt Hannover 2012 - 2016

Mit dem Haushaltsbegleitantrag zur Drucksache Nr. 0392/2012, Anl. 12 hat der Verwaltungsausschuss daher die Stadtverwaltung beauftragt,

„1. entsprechend den … Leitlinien ein systematisches Altlastensanierungsprogramm aufzulegen,

und 2. das Altlastensanierungsprogramm ab 2013 mit jährlich insgesamt 1,0 Mio. Euro auszustatten. Die Verwaltung soll für die Förderung von privaten Sanierungsmaßnahmen Förderrichtlinien erarbeiten und diese dem Rat zur Entscheidung vorlegen“
(siehe Anlage 1).

Zu diesem Zweck wurden im städtischen Haushalt für das aktuelle Jahr 400.000 € (einschl. Personalkosten) bereitgestellt (Drs. 1896/2011 E1, Anlage 1, Seite 58, Veränderungsdienst zu Produkt 56101). Für die Jahre 2013 bis 2016 wurden 1 Mio € p.a. vorgesehen.

Es war geplant, für die Ersterkundungen aus dem Verantwortungsbereich der unteren Bodenschutzbehörde (Region Hannover) eine Rückerstattung der Kosten in Höhe von 150.000 € p.a. durch diese zu erwirken. Die Region Hannover ist dazu jedoch nicht bereit. Aus diesem Grund hat die Verwaltung den Ansatz für 2013 von 1 Mio € um den ursprünglich erwarteten Rückerstattungsbetrag von 150.000 € auf 850.000 € p.a. gekürzt.

In der Umsetzung steht das Programm jahrweise grundsätzlich unter dem Vorbehalt eines Ratsbeschlusses zur Veranschlagung der erforderlichen Haushaltsmittel. Die Verwaltung berichtet hiermit über den aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand bei dem vom Rat beschlossenen systematischen Altlastensanierungsprogramm:

Die LHH hat in Abstimmung mit der Region im Sommer 2012 mit der systematischen Erkundung der Verdachtsflächen auf stadteigenen Grundstücken begonnen. Werden dabei Umweltgefährdungen festgestellt, sollen aus dem Programm auch Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen finanziert werden.


Außerdem sollen auch privaten Eigentümern auf Antrag Zuschüsse für erforderliche Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen gewährt werden, die - ähnlich wie im Fall De Haen - als Eigentümer ohne Verursacherstatus für Erkundungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen von der Region Hannover in die Verantwortung genommen werden.



Das Altlastenprogramm besteht aus folgenden 3 Säulen:
1. Erkundung stadteigener Flächen (mit Priorität Spielplatzuntersuchungen)
2. Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
3. Erkundung und Sicherung/Sanierung von privaten Flächen
Die Projekte für 2012 und ein Ausblick auf die kommenden Jahre sind im Folgenden beschrieben. Die vorgesehene Budgetverteilung 2012 bis 2016 ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Projekte 2012

1. Erkundung stadteigener Flächen

Die Erkundung stadteigener Flächen unterteilt sich in die systematische Untersuchung von Verdachtsflächen und anlassbezogene Untersuchungen.

Bei der systematischen Untersuchung stadteigener Flächen auf Verdachtsflächen wurde mit der sensibelsten Nutzung, den Spielplätzen, begonnen. Ungefähr 90 Spielplätze liegen auf Verdachtsflächen. Ziel ist es, den Altlastenverdacht für diese Spielplätze auszuräumen oder ggfs. notwendige Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Je nach Datenlage werden evtl. historische Recherchen beauftragt, bevor eine orientierende Untersuchung durchgeführt wird. Pro Jahr ist eine Bearbeitung von ca. 20 bis max. 25 Spielplätzen vorgesehen. Dieses Jahr werden 20 Spielplätze in verschiedenen Arbeitsschritten bearbeitet.

Als anlassbezogenes Projekt wird dieses Jahr die Untersuchung von stadteigenen Freibädern auf polychlorierte Biphenyle (PCB) in Beckenrandbereichen gefördert. Anlass waren die Ergebnisse aus einer Untersuchung im Bereich des ehemaligen Freibades in Stöcken, bei der erhöhte PCB-Gehalte im Boden entlang der ehemaligen Beckenränder festgestellt wurden, die mittlerweile saniert wurden. Nach aktuellen Erkenntnissen aus der Schweiz sind die PCB auf Fugendichtungsmittel und Beckenfarbanstrichen aus der Zeit vor 1975 zurückzuführen. Die Verwaltung hat bereits exemplarisch mit der Untersuchung des Fössebades begonnen.

Ein weiteres Projekt in diesem Jahr ist die Detailuntersuchung eines Grundwasserschadens in der Schulenburger Landstraße.



2. Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen stadteigener Flächen
Nach aktueller Planung werden in diesem Jahr die Sanierung des Grünzuges Am Immengarten/Pelikan sowie die Altlastensanierung des geplanten Spielplatzes in der Schackstraße gefördert.


3. Erkundung und Sicherung/Sanierung von privaten Flächen
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Förderrichtlinie für private Maßnahmen ab 2013, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.

Ausblick Projekte 2013 – 2016


Ab 2013 wird das Gesamtbudget zwischen städtischen und privaten Maßnahmen aufgeteilt.

Neben der Förderung von privaten Eigentümern sollen die Untersuchungen der städtischen Spielplätze auf Verdachtsflächen und ggf. deren Sanierung bzw. Sicherung möglichst bis 2016 abgeschlossen werden. Zurzeit wird ermittelt, welche weiteren städtischen Flächen auf Verdachtsflächen liegen. Flächen mit sensibler Nutzung (wenn Menschen mit dem Boden in Kontakt kommen können) sollen dann in den kommenden Jahren vorrangig bearbeitet werden.


Ab 2013 sind Untersuchungen bzw. Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen von belasteten Kleingärten und anderen anlassbezogenen Projekten geplant.
Im Frühjahr 2013 soll mit einer weiteren Informationsdrucksache hierüber näher informiert werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe Drs. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Leitlinien und Kostenrahmen des Programms beruhen auf einem Beschluss des Verwaltungsausschusses (Drs. 0392/2012, Anl. 12). Der Kostenrahmen ist für die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 mit je 850.000 € angesetzt.

67.1 
Hannover / 19.09.2012