Drucksache Nr. 2145/2008:
Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2145/2008
2
 

Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

der als Anlage beigefügten Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht zu berücksichtigen. Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind ausschließlich finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben108.352,80 €1320.000-401000
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt108.352,80 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-108.352,80 € 

Begründung des Antrages

Gemäß § 12 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (NBrandSchG) richten sich die Ansprüche der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr auf Ersatz der Auslagen sowie für Gewährung von Aufwandsentschädigungen nach § 29 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO), sofern das NBrandSchG keine davon abweichende Regelung trifft.

Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten ist nunmehr eine Anpassung der Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (Anlage 1) seit der letzten Änderung der Satzung im Jahr 1999 erforderlich.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht monatlich den so genannten Verbraucherpreisindex. Hierbei werden anhand eines festgelegten Warenkorbes von derzeit ca. 660 Güterarten die Preise in ca. 40.000 Berichtsstellen monatlich für 350.000 repräsentative ausgewählte Verkaufsfälle ermittelt. Grundlage für die Statistik ist das Gesetz über die Preisstatistik.

Hinsichtlich der Steigerung von 2007 zu 2008 lässt sich derzeit nur auf Monatsvergleiche abstellen. Danach ergibt sich für Mai 2008 eine Steigerung gegenüber Mai 2007 von 3 % und April 2008 gegenüber April 2007 von 2,6 %. Da sich die weitere Entwicklung des Verbraucherpreisindex für das restliche Jahr 2008 nicht umfassend abschätzen lässt, wurde bei der Berechnung der neuen Aufwandsentschädigungen zunächst „lediglich“ eine Gesamtsteigerung von 2007 zu 2008 von 2,5 % geschätzt und zugrunde gelegt. Auch die Steigerung von 2008 zu 2009 und von 2009 zu 2010 wurde mit gleich bleibenden 2,5 % geschätzt.

Ein Vergleich der bisher gezahlten Beträge nach der letzten Satzungsänderung 1999 und den ermittelten Preisindices ergibt eine durchschnittliche jährliche Erhöhung in Höhe von 2,07 %.

Der Gesamtbetrag der Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bei Haushaltsmanagementkontierung (HMK) 1320.000-401000 i.H.v. derzeit jährlich ca. 89.770,34 € wird sich entsprechend der Preissteigerung und der damit verbundenen Anpassung der Entschädigungen auf ca. 108.352,80 € erhöhen.

37.3 
Hannover / 10.09.2008