Drucksache Nr. 2143/2017:
Beschluss über den Jahresabschluss 2016

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 26.10.2017: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 26.10.2017: Verwaltungsausschuss: Punkte 1 - 5 einstimmig beschlossen. Punkt 6 (ohne OB, der zur Abstimmung den Raum verlassen hat) mit 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung beschlossen.
  • 26.10.2017: Ratsversammlung: Ziffer 1 - 5: einstimmig beschlossen, Ziffer 6: in Abwesenheit des Oberbürgermeisters mit 54 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2143/2017
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss über den Jahresabschluss 2016

Antrag, zu beschließen:

1. Der Jahresabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
2. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 7.725.632,09 wird
a. in der Bilanz des Jahres 2017 mit einem Betrag in Höhe von 8.004.601,01 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1 – Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet,
b. in Höhe des Jahresfehlbetrages der Stiftungen von 278.968,92 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen (Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Stiftungen) verrechnet.
3. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 2.877.000,23 € wird
a. in der Bilanz des Jahres 2017 mit einem Betrag in Höhe von 2.915.942,56 € (Kernhaushalt ohne Stiftungen) unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren verrechnet.
b. in Höhe des Jahresüberschusses der Stiftungen von 38.942,33 € unter der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen (Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses der Stiftungen) verrechnet.
4. Aus den Rücklagen aus Überschüssen der Stiftungen wird ein Betrag in Höhe von 28.000,00 € entnommen und der Inflationsrücklage der Stiftungen (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
5. Aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses der Georg- und Ingeborg-Schatz-Stiftung wird ein Betrag in Höhe von 36.307,71 € entnommen und dem Reinvermögen der Stiftung (beides in der Position 1.2.4 – Zweckgebundene Rücklagen) zugeführt.
6. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Drucksache sowie den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 gemäß § 129 Abs.1 NKomVG am 03.Mai 2017 festgestellt.

Der Jahresabschluss 2016 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" wurde durch den Oberbürgermeister am 01.08.2017 festgestellt. Der Jahresabschluss 2016 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" ist gem. § 4 Satz 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) als gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Hannover anzusehen.

Gemäß den Bestimmungen des § 24 GemHKVO ist bei den Beschlüssen zur Ergebnisverwendung nach dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis zu unterscheiden. Dabei ist das Ergebnis der Stiftungen, welches Bestandteil des Jahresergebnisses der Landeshauptstadt Hannover ist, gesondert zu berücksichtigen.
Das Ergebnis 2016 (in Klammern die entsprechende Beschlussnummer) stellt sich somit wie folgt dar:



insgesamt
davon Stiftungen
Kernhaushalt
Ordentliches Ergebnis
7.725.632,09 € (Ziffer 2)
-278.968,92 € (Ziffer 2 b)
8.004.601,01€ (Ziffer 2 a)
Außerordentliches Ergebnis
-2.877.000,23 € (Ziffer 3)
38.942,33 € (Ziffer 3 b)
-2.915.942,56 €
(Ziffer 3 a)
Saldo
4.848.631,86 €
- 240.026,59 €
5.088.658,45 €
Somit wird unter Berücksichtigung aller Buchungen gemäß den Ziffern 2-3 in der Bilanz 2017 unter der Bilanzposition 1.3.1– Fehlbeträge aus Vorjahren – ein Betrag in Höhe von 45.846.091,48 € (Vorjahr 50.934.749,93 €) als Vorbelastung für zukünftige Haushaltsjahre ausgewiesen.

Die Zuführung zur Inflationsrücklage der Stiftungen ist erforderlich, um das Stiftungsvermögens zu erhalten. Auf Ziffer 9.002 des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2014 (DS. 2560/2015, Anlage 3) wird verwiesen.

Bei der Stiftung „Georg- und Ingeborg-Schatz-Stiftung“ wurden durch Verkäufe von Wertpapieren Mehrerlöse erzielt, die über die Ergebnisverwendung der Rücklage dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt wurden. Dieser Betrag (36.307,71 €) ist dem Stiftungskapital zuzurechnen. Nach § 6 Abs. 1 NStiftG gehören Buchgewinne zur Bestandserhaltung in das Grundvermögen. Hierauf hatte das Rechnungsprüfungsamtes bei der Prüfung des Finanzvermögens hingewiesen. Daher wird im Vorrang der spezialgesetzlichen Vorschriften gegenüber denen des § 110 Abs. 6 Satz 4 NKomVG dieser Betrag dem Stiftungskapital in der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 (Anlage 1) sowie den Jahresabschluss des Nettoregiebetriebes Städtische Alten- und Pflegezentren (Anlage 2) entsprechend § 155 Abs.1 Nr.1 NKomVG i.V.m. § 156 Abs.1 NKomVG dahingehend geprüft, dass
  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanz beachtet wurden,
  • der Jahresabschluss vollständig erstellt wurde und die tatsächliche Vermögens,- Ertrags- und Finanzlage wiedergibt,
  • die Gesetze und Vorschriften unter Beachtung der Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit eingehalten wurden.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 3 – wurde bereits in gebundener Form gesondert übersandt -) hingewiesen.

Der Schlussbericht enthält zwei Prüfungsbemerkungen (ST) und drei noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus dem Schlussbericht 2015 (NE), zu denen eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters erwartet wird. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ist als Anlage 4 beigefügt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht auf Seite 16 dem Rat empfohlen, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2016 ohne Forderungsübersicht wird mit dem um die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ergänzten Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes nach §§ 129 Abs.2 und 156 Abs.4 NKomVG an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Nds. Ministerium für Inneres, Sport mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.

20.11 
Hannover / 27.09.2017