Drucksache Nr. 2143/2016 N1:
Anpassung der Entgelte für Eintritte, Führungen und vergleichbare Formate für das Museum August Kestner und das Historische Museum am Hohen Ufer.

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2143/2016 N1
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Anpassung der Entgelte für Eintritte, Führungen und vergleichbare Formate für das Museum August Kestner und das Historische Museum am Hohen Ufer.

Antrag,

der in der Anlage aufgeführten Anpassungen der Entgelte für Eintritte, Führungen und vergleichbare Formate für

· das Museum August Kestner
· das Historische Museum am Hohen Ufer
zum 1.7.2017 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht zu berücksichtigen. Frauen und Männer werden durch die Anpassung in gleicher Weise betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Bildung des Museumsverbunds „Museen für Kulturgeschichte“ : Museum August Kestner, Historisches Museum am Hohen Ufer, Schloss Museum Herrenhausen, ergibt sich die Notwendigkeit, vergleichbare Leistungen, Angebote und Entgelte zu harmonisieren und aneinander anzupassen, mit dem Ziel, der Öffentlichkeit den Verbund zunehmend deutlich und transparent zu machen.

Bei der Entgeltanpassung wird das Museum im Schloss Herrenhausen vorerst ausgenommen, da in diesem Falle durch weitere Partner eine Preisbindung besteht. Somit bezieht sich die Anpassung der Entgelte auf das Historisches Museum am Hohen Ufer und das Museum August Kestner.

Bei einzelnen Tarifen kann es zu Erhöhungen kommen, insgesamt ist es aber nicht beabsichtigt, Mehreinnahmen zu generieren.

Die neuen Tarife werden den Tarifen aus der Drucksache 0041 aus 2005 gegenübergestellt.

Die Drucksache "Anpassung der Entgelte für die Museen für Kulturgeschichte" konnte in der Ratssitzung im Dezember 2016 nicht beschlossen werden, daher verschiebt sich die Einführung der neuen Entgeltordnung vom 1.1.2017 voraussichtlich auf den 1.7.2017.

Aufgrund einer notwendigen Ergänzung im Hinblick auf die Regelung des freien Eintrittstages muss zudem eine Änderung in der Anlage 1 erfolgen.

41.3 
Hannover / Feb 23, 2017