Drucksache Nr. 2142/2017:
Förderung der Kindertagesstätte Kreuz & Quer nach Änderung des Trägervereins

Inhalt der Drucksache:

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2142/2017
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Förderung der Kindertagesstätte Kreuz & Quer nach Änderung des Trägervereins

Antrag,

zu beschließen,

die Einrichtung Kita Kreuz & Quer, Am Landwehrgraben 25, 30519 Hannover in bisheriger Trägerschaft des Vereins " Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus Hannover-Döhren e.V.", Querstrasse 22 in 30519 Hannover nach Übergang der Trägerschaft auf den neu gegründeten Verein " Kreuz & Quer e.V." (gemeinnützig), Landwehrgraben 25 in 30519 Hannover zum 01.10.2017 weiterhin zu fördern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in den Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein "Mütterzentrum/Mehrgenerationenhaus e.V." eröffnete im November 2011 die im Betreff genannte Einrichtung im Gebäude des Vereinssitzes, Querstrasse 22 und betrieb diese als sog. Kleine Kindertagesstätte mit 10 Krippenplätzen in Halbtagsbetreuung mit Essen. Zum 01.05.2015 erweiterte der Träger nach Verlagerung der Gruppe in neue Räumlichkeiten am Standort Landwehrgraben 25 das Betreuungsangebot auf 15 Plätze und stockte die Betreuungszeit auf eine 3/4- Betreuung auf (DS.-Nr. 1445/2014).

Da der Träger die Trägerschaft nunmehr abgeben und zum 01.10.2017 auf den neu gegründeten Elternverein "Kreuz & Quer e.V." übertragen möchte, bedarf es eines neuen Förderbeschlusses.
Es treten keine Änderungen hinsichtlich des Platzangebotes, der Betreuungszeit und der Finanzierungsform ein. Das pädagogische Konzept und die personelle Ausstattung der Einrichtung bleiben ebenso unverändert.
51.42 
Hannover / 30.08.2017