Drucksache Nr. 2142/2007:

Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2009 (HSK VI)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2142/2007 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

  • 24.09.2007: Jugendhilfeausschuss: - eingebracht, wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt -
  • 26.09.2007: Schulausschuss: Durch Neufassung erledigt
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
  • Durch Neufassung erledigt: Organisations- und Personalausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2142/2007
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Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2009 (HSK VI)

Antrag, zu beschließen:

  1. Die Konsolidierung des Haushalts wird durch ein weiteres Haushaltssicherungskonzept fortgesetzt.
  2. Das Haushaltssicherungskonzept VI (HSK VI) umfasst den Zeitraum von 2008 bis 2009.
  3. HSK VI hat ein Volumen von 30 Mio. Euro.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, längerfristige Strukturmaßnahmen zu entwickeln, die im Rahmen von HSK VII (2010 bis 2012) umzusetzen bzw. einzuleiten sind.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Frauen und Männer sind gleichermaßen von den Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes VI betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind in Ziffer 3 des Antrages genannt.

Begründung des Antrages:


I. Rechtlicher und finanzieller Hintergrund

Gemäß § 82 Abs. 6 NGO (§ 84 Abs. 3 NGO a. F.) ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Darin ist der Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich erreicht werden soll. Außerdem sind die Maßnahmen darzustellen, durch die der bislang entstandene Fehlbedarf abgebaut und ein neuer Fehlbedarf künftiger Jahre vermieden werden soll.

Die Landeshauptstadt Hannover hat seit 1994 insgesamt fünf Haushaltssicherungskonzepte (bisher Haushaltskonsolidierungsprogramme) beschlossen und umgesetzt:

Konzept
Zeitraum
Planungsvolumen
Ergebnisse
Bemerkung
HK I
1994 bis 1996
115 Mio. Euro
137 Mio. Euro

HK II
1997 bis 1999
64 Mio. Euro
64 Mio. Euro

HK III
2000 bis 2001
51 Mio. Euro
53 Mio. Euro

HK IV
2002 bis 2004
128 Mio. Euro
130 Mio. Euro

HK V
2005 bis 2007
93 Mio. Euro

HK-Zeitraum läuft. Planungsvolumen wird voraussichtlich erreicht.

Gesamtsumme
451 Mio. Euro


Trotz dieser Konsolidierungserfolge ist der städtische Haushalt - infolge verschlechterter Rahmenbedingungen – nach wie vor nicht ausgeglichen. Zwar entwickelt sich die finanzielle Lage der Landeshauptstadt Hannover seit einigen Jahren aufgrund der konsequenten Konsolidierung und der guten Konjunktur positiv, doch die seit 15 Jahren aufgelaufenen Defizite im Verwaltungshaushalt beliefen sich zum Jahresende 2006 immer noch auf mehr als eine Viertel Milliarde Euro. Dies ist bereits eine deutliche Reduzierung, da die seit 2005 erzielten jahresbezogenen Überschüsse in Höhe von zusammen 90 Mio. Euro zur Reduzierung der Altdefizite eingesetzt worden sind.



Haushaltssystematisch muss nur das Altdefizit des Vorvorjahres berücksichtigt werden. In Hannover sind daher die geraden Jahre - zumindest finanzpolitisch gesehen - immer die guten Jahre. Die katastrophale Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags aus dem Jahr 2001 ist aber weiterhin eine Vorbelastung für den Haushalt und wird wegen des Zweijahresrhythmus beim Verlustausgleich erst wieder in 2009 sichtbar. Der Haushalt 2008 ist „nur“ in Höhe von 32,6 Mio. Euro vorbelastet, da in den geraden Jahren 2002 und 2006 hohe Jahresüberschüsse erzielt werden konnten und auch das Jahr 2004 im Vergleich zum Plan mit einem geringeren Defizit abschlossen hat.


II. Ziele

Mit diesem und dem nächsten Haushaltssicherungskonzept beabsichtigt die Stadt Hannover, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit dauerhaft zurückzugewinnen.

Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes VI sind
  • die weitere Reduzierung der kumulierten Altdefizite und
  • die langfristige Haushaltssicherung.

Da momentan davon ausgegangen werden kann, dass der Haushalt strukturell - also jahresbezogen - ausgeglichen ist, geht es jetzt um den Abbau der Altdefizite. Dies unterscheidet HSK VI von allen Vorläuferprogrammen. Es wird angestrebt, innerhalb der nächsten fünf Jahre die Altdefizite vollständig abzubauen und wieder eine „freie Spitze“ zur Eigenfinanzierung der Investitionen zu erwirtschaften.

Die Haushaltskonsolidierung stellt also keinen Selbstzweck dar, sondern soll Handlungsspielräume für die Finanzierung von dringenden kommunalen Investitionen eröffnen.

Der Leitgedanke von HSK VI lautet: Konsolidierung der städtischen Finanzen fortführen und zusätzlich längerfristige Strukturmaßnahmen entwickeln, um Spielräume für Investitionen zu eröffnen.


III. Inhalt

Das vorgeschlagene Haushaltssicherungskonzept VI entspricht mit seinem Volumen von 30 Mio. Euro ungefähr dem im Jahre 2008 abzudeckenden Altdefizit und strukturiert sich in drei große Blöcke:
  • Absenkung der Personalausgaben in Höhe von 10 Mio. Euro,
  • Begrenzung der Ausgabensteigerung um 15 Mio. Euro und
  • Erhöhung der Gewinnabführungen der städtischen Beteiligungen um 5 Mio. Euro.

Die jeweiligen Konsolidierungsbeiträge werden auf Grundlage der mit dem Haushalt 2007 beschlossenen Planwerte für 2008 ermittelt. Die Abrechnung von HSK VI erfolgt dann mittels der Differenz zwischen der in der Mittelfristigen Finanzplanung (MiFriFi) prognostizierten Entwicklung und den Rechnungsergebnissen.

Für die Personalausgaben (Hauptgruppe 4 ohne ABM) sind im Haushaltsplan 2007 344 Mio. Euro veranschlagt. In der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung (MiFriFi) war für 2008 von einer Steigerung von 1,5 % ausgegangen worden, also von einem Ansatz von 349 Mio. Euro. Im Rahmen von HSK VI sind die Personalausgaben gegenüber diesem prognostizierten Ansatz 2008 um insgesamt 10 Mio. € zu reduzieren.

Ähnlich verhält es sich bei der Begrenzung der Ausgabensteigerung um 15 Mio. €. Die Ausgaben für Sach- und Betriebsaufwand, Zuweisungen und Zuschüsse sowie sonstige Finanzausgaben (Hauptgruppen 5 - 6, 7 und 8) sollen gemäß aktueller Mittelfristiger Finanzplanung (MiFriFi) im Jahr 2008 auf 1,3 Mrd. € ansteigen. Insbesondere der Verwaltungs- und Betriebsaufwand erhöht sich hierbei von 355 Mio. Euro im Jahr 2007 auf 362 Mio. Euro im Jahr 2008. Diese Ausgabensteigerung ist um 15 Mio. € zu begrenzen.

Die Einnahmen aus städtischen Beteiligungen sind in der aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung für 2008 mit 48,4 Mio. € geplant. Dieser prognostizierte Ansatz ist um 5 Mio. € zu steigern.

Das oben dargestellte HSK VI Volumen wird bereits bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2008 berücksichtigt, so dass der Haushaltsplan sehr ambitioniert aufgestellt wird und an die Planerreichung hohe Anforderungen bestehen. Damit unterscheidet sich HSK VI von seinen Vorgängerprogrammen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der regulären Haushaltsaufstellung und -bewirtschaftung.


IV. Entwicklung von längerfristigen Strukturmaßnahmen

Bereits 2008 und 2009 sollen Strukturmaßnahmen entwickelt werden, die im Rahmen von HSK VII umzusetzen bzw. einzuleiten sind und erst längerfristig eine konsolidierende Wirkung haben. Die Leitfragen lauten:
  • Was macht die Stadtverwaltung selbst und was kauft sie ein (make oder buy)?
  • Wer übernimmt - gemessen an wirtschaftlichen Kriterien - welche Aufgabe im Konzern Stadt?

Die Verwaltung wird in den nächsten beiden Jahren konkret an folgenden Aufgabenstellungen arbeiten:

Aufgabenstellungen zu den längerfristigen Strukturmaßnahmen
1
Können die Geschäftsprozesse optimiert werden?
2
Kann die Aufbauorganisation noch weiter gestrafft werden?
3
Können an Dritte vergebene Aufgaben sowie bereits privatisierte Aufgaben wirtschaftlicher durch die Stadt erledigt werden (in-sourcing/Rekommunalisierung)?
4
Können Aufgaben gemeinsam mit der Region Hannover wirtschaftlicher erledigt werden (shared services/interkommunale Zusammenarbeit)?
5
Können Aufgaben von den städtischen Beteiligungen wirtschaftlicher erledigt werden?
6
Können Aufgaben durch Ausgliederung aus der Verwaltung wirtschaftlicher erledigt werden?
7
Können Aufgaben von Dritten wirtschaftlicher erledigt werden (outsourcing / Privatisierung)?
8
Inwieweit kann die städtische Infrastruktur an die demographische Entwicklung angepasst werden?

Werden Aufgaben benannt, die potentiell nicht mehr durch die Stadt selbst erledigt werden sollen, wird untersucht, ob durch interne Optimierung eine höhere Wirtschaftlichkeit bei der stadteigenen Erledigung erzielt werden kann. Ist dies nicht zu erreichen, ist zu prüfen, ob ein Ausgleich über eine tarifvertragliche Regelung erzielt werden kann (Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung).


V. Risiken

Insbesondere folgende Risiken sind hervorzuheben:
  • Entwicklung der Gewerbesteuer (Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform, Konjunkturverlauf),
  • Maßnahmen von Bund und Land, die die Kommunen belasten (u. a. Finanzausgleich und Leistungsgesetze) und
  • Entwicklung der Regionsumlage.
20  / 18 / Dez II / Dez I
Hannover / 04.09.2007