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Einziehung einer Teilfläche der Straße "Lister Meile"; Lister Meile 59a
Antrag,
der Einziehung einer Teilfläche der Lister Meile, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es ist beabsichtigt, auf der einzuziehenden Straßenfläche einen Gastronomiebetrieb zu errichten. Männer und Frauen profitieren gleichermaßen von der Errichtung des Gastronomiebetriebes; Auswirkungen auf die Gleichbehandlung der Geschlechter im Zusammenhang mit diesem Projekt sind somit nicht zu erwarten.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Es ist beabsichtigt, die einzuziehende Fläche im Zuge des Erbbaurechts zu vergeben. Der an dieser Stelle bereits vorhandene Gastronomiebetrieb soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Um die Fläche im Rahmen des Erbbaurechts vergeben zu können, ist zuvor die Einziehung erforderlich. Die Absicht der Einziehung wurde gemäß § 8 Absatz 2 Niedersächsisches Straßengesetz im vergangenen Jahr öffentlich bekannt gemacht. Bedenken gegen die Einziehung wurden nicht vorgebracht.
66.11
Hannover / 30.08.2017