Drucksache Nr. 2135/2014:
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2135/2014
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Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

den anschließend aufgeführten Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. – Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – (GVN) abzulehnen und die als Anlage 1 beigefügte Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover – TaxiTarif – vom 15. Februar 2007 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

• der Einführung des bundeseinheitlichen Mindestlohnes zum 01.01.2015

Die Tarifstruktur soll wie folgt grundlegend geändert werden:
· Erhöhung des Grundpreises
· Wegfall der zweiten Stufe des Kilometerpreises ab dem 4. Kilometer
· Wegfall der Wartezeit (verkehrs- oder kundenbedingt)
Anstelle des Wartezeittarifes soll zukünftig parallel zum Kilometerpreis ein Zeitpreis erhoben werden.








Beantragter Tarif ab 01.01.2015


N = Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif

Zu dem Antrag des GVN wurden gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Gewerkschaft ver.di, das Gewerbeaufsichtsamt, das Mess- und Eichwesen Niedersachsen und die Region Hannover angehört.

Die Gewerkschaft ver.di befürwortet in Folge der Einführung des Mindestlohnes grundsätzlich eine Anhebung des Taxitarifes. Hinsichtlich des beantragten parallelen Zeitpreises bestehen jedoch Bedenken, da der Fahrpreis für den Fahrgast aufgrund unterschiedlichen Verkehrsaufkommens und damit variablen Fahrzeiten nicht mehr kalkulierbar ist und zu Unverständnis führt.

Die Industrie- und Handelskammer Hannover zeigt Verständnis für den gestellten Antrag aufgrund der Einführung des Mindestlohnes. Das Risiko für die durch Baustellen- und Vorrangschaltung für den ÖPNV bedingten Verlängerungen der Taxifahrten könne nach Ansicht der IHK nicht alleine den Taxiunternehmen überlassen werden. Gleichzeitig weist sie daraufhin, dass durch die Einführung des Zeitpreises der Fahrpreis für den Fahrgast schwerer kalkulierbar ist und betont, dass die Auslastungsrate der Taxiflotte ein entscheidender Faktor für die Einnahmesituation der Taxiunternehmen sein wird. Diese sei vor allem von der Anzahl der vergebenen Taxikonzessionen und von der Nachfrage nach Taxidienstleistungen abhängig.

Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen gibt zu bedenken, dass 10 % der aktuell verwendeten Taxameter bei Einführung eines Paralleltarifes nicht mehr verwendet werden können und durch neue Geräte ersetzt werden müssen.











Beispielhafte Auswirkungen identischer Strecken durch den Zeitpreis




Die Firma ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH aus Dresden, die derzeit die Funktionsfähigkeit des hannoverschen Taxigewerbes untersucht, hat auch den vorliegenden Antrag des GVN auf Erhöhung der Taxitarife geprüft. Die Stellungnahme ist als Anlage 3 beigefügt. Der Gutachter hat zu der beantragten Erhöhung festgestellt, dass der Fahrgast den Gesamtfahrpreis vor Fahrtantritt nicht mehr kalkulieren könne. Denn aus der beantragten Tariferhöhung sei nicht ersichtlich, dass noch ca. 30% Zeitpreiskostenanteil hinzukommen. Da die Kosten für die Erbringung einer Fahrleistung hauptsächlich von der gefahrenen Wegstrecke abhängig seien, seien sie vorrangig auch danach zu vergüten (siehe Anlage 3, S. 9).

Die Verwaltung folgt den Ausführungen des Gutachters und empfiehlt, den Antrag des GVN auf Erhöhung des geltenden Taxitarifs und Novellierung des Tarifsystems aufgrund des schwer kalkulierbaren Zeitpreises abzulehnen.

Allerdings empfiehlt die Verwaltung aufgrund der Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015 eine Anpassung des Taxitarifes, um die Zahlung des Mindestlohnes im Taxigewerbe zu sichern.

Die Firma ISUP hat einen aus Sicht der Verwaltung überzeugenden Alternativvorschlag ausgearbeitet (siehe Anlage 3, S. 10 – 14). Bei der Erarbeitung des Alternativvorschlages ist zu berücksichtigen, dass aktuell keine gesicherten Angaben zu der wirtschaftlichen Situation in den hannoverschen Taxibetrieben vorliegen. Daher wurden Vergleichswerte aus anderen Städten, ältere Daten aus Hannover und Vergleichswerte des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e. V. (BZP) herangezogen (siehe Anlage 3, S. 11).




Der Gutachter sieht nach Auswertung der herangezogenen Werte und unter Berücksichtigung der hohen Spannbreiten der Daten eine Anhebung des Tarifes in Höhe von ca. 15 % zum 01.01.2015 als gerechtfertigt an (siehe Anlage 3, S. 11, 12) und schlägt folgenden Tarif vor:



Der Taxitarif behält seine grundlegende Struktur. Für den Grundpreis wird eine Erhöhung von 0,60 € sowie 0,20 € für das Entgelt für die Fahrleistung beantragt. Die Entgelte für Wartezeiten werden um 6,00 € angehoben. Zuschläge für Kombi- und Großraumtaxen sollen unverändert bleiben. Der Sondertarif anlässlich von Großveranstaltungen für die Strecke zwischen dem Flughafen Hannover-Langenhagen und dem Messegelände und umgekehrt soll um 6,00 € angehoben werden.


Diese Fahrpreiserhöhung wirkt sich für beispielhaft genannte Entfernungen wie folgt aus:




Angesichts des ab dem 01.01.2015 geltenden Mindestlohnes hält die Verwaltung die durch den Gutachter vorgeschlagene Fahrpreiserhöhung für angemessen.

Diese Empfehlung wird gestützt durch den Vergleich der vorgeschlagenen Erhöhung in der Landeshauptstadt Hannover zu den unter Berücksichtigung des Mindestlohns in vergleichbaren Großstädten zu erwartenden Tarifen. Denn nach der Umsetzung des Alternativvorschlags liegen die hannoverschen Taxentarife weiterhin im mittleren Tarifbereich. Auch in den anderen Städten ist mit einer Erhöhung der Tarife in Folge des Mindestlohnes zu rechnen bzw. entsprechende Anträge liegen bereits vor.



In Braunschweig ist durch den GVN ein identischer Antrag hinsichtlich der Anhebung der Gebühren sowie der Einführung eines Zeitpreises gestellt worden. Dieser Antrag soll jedoch zurückgezogen und durch einen neuen Erhöhungsantrag, der keinen Strukturwandel vorsieht, ersetzt werden. In welchem Umfang eine Erhöhung durch den GVN beantragt wird, ist noch nicht bekannt.

Die Stadt Leipzig befürwortet eine Erhöhung des aktuellen Tarifes in Folge des Mindestlohnes, eine Abstimmung in den entsprechenden Gremien erfolgt ab Mitte Oktober.

Auch in Nürnberg liegt inzwischen ein Antrag auf Erhöhung des Tarifes vor, mit einer Genehmigung wird von Seiten der Verwaltung gerechnet.

Zum 01.10.2014 erfolgt in Hamburg eine Erhöhung des Taxentarifes um 7,8 %, welche ausschließlich mit den Anforderungen an die Zahlung des Mindestlohnes ab 01.01.2015 begründet wird.

In Essen liegt ein entsprechender Antrag inzwischen vor, wurde durch die Verwaltung jedoch aktuell zurückgestellt und als noch nicht notwendig angesehen. Es wird eine Beobachtung des Marktes erfolgen und gegebenenfalls ein Wiederaufgreifen des Antrages.


Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Tarifstruktur in vergleichbaren Städten:


N = Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif


N = Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif

Die Region Hannover befindet sich noch in der Prüfung. Der Zeitpreis wird dort ebenfalls kritisch gesehen. Der Entwurf der Änderungsverordnung sieht vor, dass die Verordnung am nächsten Monatsersten, der auf die Verkündung folgt, in Kraft tritt. Die Verordnung tritt zum 01.01.2015 in Kraft, sofern sie am 02.12.2014 im gemeinsamen Amtsblatt von Landeshauptstadt und Region Hannover verkündet werden kann.

Als Anlagen beigefügt:
Anlage 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Anlage 2 Gegenüberstellung von den geltenden und den vorgeschlagenen neuen Regelungen

Anlage 3 Stellungnahme der ISUP Ingenieurbüro für Systemberatung und Planung GmbH

32.4 
Hannover / 29.09.2014