Informationsdrucksache Nr. 2135/2003:
Stadtentwässerung Hannover - Kooperation mit der Stadtwerke Hannover AG - Ergebnisinformation über den Prüfauftrag

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2135/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
1. In den Werksausschuss für
Stadtentwässerung
2. In die Kommission städtische
Beteiligungen
3. In den Ausschuss für
Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- u.
Liegenschaftsangelegenheiten
4. In den Organisations- und
Personalausschuss
5. In den Ausschuss für Haushalt,
Finanzen u. Rechnungsprüfung
6. In den Verwaltungsausschuss
7. In die Ratsversammlung
 
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2135/2003
1
 

Stadtentwässerung Hannover - Kooperation mit der Stadtwerke Hannover AG - Ergebnisinformation über den Prüfauftrag

Informationsdrucksache



Der Rat hatte die Verwaltung mit DS 0182/2002 beauftragt, verschiedene Modelle der Betriebsführung der Stadtentwässerung durch die Stadtwerke Hannover AG gemäß Wasserhaushaltsgesetz zu prüfen. Das Ergebnis dieses Prüfungsauftrages wurde mit Zwischenbericht zur DS 3023/2002 vorgelegt.

Auf der Basis der Ergebnisse des vorgelegten Zwischenberichtes sind Verhandlungen mit der Stadtwerke Hannover AG aufgenommen worden.

Betriebsführungsmodelle / Kooperationsmodelle / Betreibermodelle
Im o.g. Zwischenbericht waren die Modelle I bis V und deren Modifikationen zur weiteren Untersuchung empfohlen worden. Diese Modelle wurden nach nochmaligem Abgleich mit den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen seitens der Stadtentwässerung Hannover und der Stadtwerke Hannover AG als nicht vertretbar eingestuft.



Die WIBERA hatte die Bewertung der steuerlichen Auswirkungen auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses 2000 der Stadtentwässerung Hannover durchgeführt. In Abhängigkeit von den jeweils untersuchten Modellen war die WIBERA zu einer steuerlichen Mehrbelastung bis zu rd. 16 Mio. € (Betreibermodell) gekommen.

Die Stadtentwässerung Hannover und die Stadtwerke Hannover stimmen in der Einschät- zung überein, dass auch durch eine größere Integrationslösung keine Synergien erzielt werden können, die die oben genannten steuerlichen Mehrbelastungen auffangen könnten.
Deshalb können erfolgversprechende Verhandlungen erst dann geführt werden, wenn die steuerliche Mehrbelastung durch Änderung des Steuerrechts nicht mehr vorhanden ist. Unabhängig davon ist geplant, innerhalb des Konzerns "Stadt Hannover" unternehmensstra- tegische Gespräche zu dieser Frage mit der Stadtwerke Hannover AG fortzusetzen.

Kooperationsfelder in einzelnen Themenbereichen
Bei der weiteren unvoreingenommenen Betrachtung möglicher Kooperationsfelder wurden im Wesentlichen solche Themenbereiche untersucht, die leicht erschließbar sind und für beide Seiten Vorteile bergen.

Alle relevanten Aufgabengebiete der Stadtentwässerung Hannover und der Stadtwerke Hannover AG wurden betrachtet und im Bezug auf Kooperationssynergien analysiert. Das Ergebnis, der auch speziell fachlich besetzten Themenrunden, ist in der Anlage 1 beigefügt.

Die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung können wie folgt festgehalten werden:

1. Im Bereich der kaufmännischen Verwaltung, insbesondere bei der Gebührenab- rechnung, wird die Kooperation bereits erfolgreich umgesetzt. Ebenso wird bei einzelnen größeren Bauvorhaben eine projektbezogene Kooperation bereits praktiziert.

2. Darüber hinaus lassen sich in vielen Bereichen denkbare Synergien deshalb schwer erschließen, weil die Stadtentwässerung in die entsprechenden Prozesse bei der Landeshauptstadt Hannover integriert ist und entsprechende Prozesssynergien dort gekappt werden müssten, um diese möglicherweise auf mindestens gleichem Niveau auf Seiten der Stadtwerke erschließen zu können.

3. Die im Rahmen der Untersuchung festgestellten einzelnen Kooperationsfelder werden weiter analysiert. Die Stadtentwässerung Hannover und die Stadtwerke Hannover AG haben hierzu eine weitere Zusammenarbeit vereinbart.

Das Ergebnis der Gespräche mit der Stadtentwässerung Hannover und der Stadtwerke Hannover AG steht vor dem Hintergrund des aktuell gesetzten Untersuchungsrahmens, der zur Zeit gegebenen rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der gesetzten Prämissen.

Die Stadtwerke Hannover AG stehen – sofern eine Änderung bei den entsprechenden Rahmenbedingungen oder Prämissen eintritt - jederzeit für weitere Gespräche und Kooperationsüberlegungen zur Verfügung.

Mit der vorgelegten Information betrachtet die Verwaltung den gegebenen Prüfauftrag zunächst als erfüllt.

 20.20 / Dez. II / Dez. VII
Hannover / 06.10.2003