Drucksache Nr. 2134/2016:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1064, 5. Änderung - Rudolf-Pichlmayr-Straße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2., im Übrigen zur Anhörung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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2134/2016
4
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1064, 5. Änderung - Rudolf-Pichlmayr-Straße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1064, 5. Änderung - Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes - zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen und

3. die Aufstellung des Bebauungsplanes zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes dient Frauen und Männern in gleichem Maße.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Eigentümer des gegenüberliegenden International Neuroscience Instituts (INI) planen auf diesem unbebauten Grundstück den Neubau einer weiteren neurologischen Klinik. Neben der medizinischen Akutversorgung wie im INI soll in dem neuen Komplex auch die zumeist mehrere Monate dauernde Rehabilitation der Patienten durchgeführt werden können. Da diese Patienten teilweise aus fernen Ländern kommen und hier oftmals mehrere Monate verbringen werden, soll die Unterbringung von Angehörigen in einem sogenannten Patientenhotel direkt auf dem Grundstück ermöglicht werden.

Da die geplante Nutzung nach dem geltenden Planungsrecht (sonstiges Sondergebiet für Wissenschaft und Forschung) nicht zulässig ist, muss der rechtverbindliche Bebauungsplan geändert werden. Die Art der baulichen Nutzung soll analog zu den Festsetzungen für das gegenüber liegende INI definiert werden. Das Maß der baulichen Nutzung wird sich an den angrenzenden Festsetzungen orientieren, damit sich das Vorhaben in das städtebauliche Umfeld möglichst einfügt.

Um diese städtebaulichen Zielsetzungen rechtsverbindlich festzusetzen, muss der Bebauungsplan Nr. 1064, 4. Änderung geändert werden.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt werden.
61.13 
Hannover / 10.10.2016