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Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
der als Anlage 1 beigefügten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 14.03.2013 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
|
0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54602 | Parkeinrichtungen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
6.840.000,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
15.000,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
6.825.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
6.825.000,00 € |
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Durch die Erhöhung der Parkgebühren werden Mehrerträge ab 2014 in Höhe von jährlich 360.000 € erwartet. Dem stehen in 2014 einmalig Aufwendungen in Höhe von 15.000 € für die Umstellung der Parkscheinautomaten gegenüber.
Begründung des Antrages
Am 23.02.2012 hat die Ratsversammlung abschließend über die DS-Nr. 2351/2011 zum Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII) beraten. Das Konzept beinhaltet unter der laufenden Maßnahmen-Nr. 120 eine Erhöhung der Parkgebühren um 0,10 €/h in den Parkgebührenzonen I und II. Die jährlichen Mehrerträge wurden von der Verwaltung mit 180.000 € ermittelt.
Mit dem Änderungsantrag DS-Nr. 0302/2012 hat die Ratsversammlung am 23.02.2012 eine Erhöhung der Erträge um weitere 180.000 € auf 360.000 € beschlossen. In der Begründung wird eine Erhöhung der Gebühren um 0,20 €/h vorgeschlagen.
Zur Umsetzung der Erhöhung der Gebühren von 1,60 €/h um 0,20 €/h auf 1,80 €/h in der Parkgebührenzone I und von 1,10 €/h auf um 0,20 €/h auf 1,30 €/h in der Zone II muss die Parkgebührenordnung geändert werden. Dazu ist ein Beschluss der Ratsversammlung erforderlich.
Die Erhöhung der Gebühren erfordert eine Umstellung der Parkscheinautomaten einschließlich Änderung der Beschilderung. Die Kosten werden auf 15.000 € veranschlagt. Die Umstellung der Parkscheinautomaten wird unmittelbar nach in Kraft treten der geänderten Gebührenordnung Anfang 2014 erfolgen.
66.1
Hannover / 15.10.2013