Drucksache Nr. 2131/2016:
Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Kolonie Fuchswinkel – KGV Sahlkamp-Bahnstrift e.V. zum 30.11.2017 zum Ausbau der Grünverbindung „Fuchswinkel“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2131/2016
3
 

Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Kolonie Fuchswinkel – KGV Sahlkamp-Bahnstrift e.V. zum 30.11.2017 zum Ausbau der Grünverbindung „Fuchswinkel“

Antrag,

die Teilkündigungen der in den Anlagen 1 (Übersicht, Luftbild) und 2 (Detail) zu dieser Drucksache aufgeführten und markierten Kleingartenflächen in der Kolonie Fuchswinkel des Kleingärtnervereins Sahlkamp-Bahnstrift e.V. gemäß Bundeskleingartengesetz § 9 (1) Abs. 5 mit Wirkung zum 30.11.2017 zu beschließen.

Es liegt das Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr.1a NKomVG vor.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS 1278/2003) sind im Falle dieser DS nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Kostentabelle entfällt.

Begründung des Antrages


Der Grünzug soll im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Sahlkamp-Mitte“ aufgewertet werden. Im Freiraumentwicklungskonzept Sahlkamp-Mitte aus 2013 wurde, wie im Flächennutzungsplan bereits dargestellt, angeregt, den Weg durch die Kolonie Fuchswinkel zu verbreitern, da er bisher ein Nadelöhr in der Grünverbindung der beiden anliegenden Stadtquartiere darstellt.

Die Aufweitung des Grünkorridors führt zu einer Reduzierung der beidseitig an den Weg angrenzenden Kleingartenparzellen. Da sich die anliegenden KleingärtnerInnen eine „gleichmäßige“ Inanspruchnahme gewünscht haben und dies planerisch auch sinnvoll erschien, werden nördlich und südlich des bestehenden Weges die 17 angrenzenden Kleingärten (s. Anlage 2) um je ca. 5 Meter verringert zzgl. eines ca. 2 m breiten, temporär während der Bauphase benötigten Arbeitsstreifens. Es entsteht nach Abschluss der Bauphase ein Verlust von voraussichtlich rd.1.500 m² Gartenfläche, die dauerhaft in eine öffentliche Grünverbindung umgewandelt wird.

Die Kündigung der betroffenen Teilflächen erfolgt nach den bestehenden gesetzlichen Richtlinien bis zum dritten Werktag im Februar 2017 an den Generalpächter (Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V.). Die LHH sichert zu, dass sie von der Teilkündigung nur insofern Gebrauch macht, wie die Flächen gemäß noch endgültig abzustimmender und zu beschließender Planung festgelegt und benötigt werden. Die gekündigten Flächen werden aus dem Generalpachtvertrag herausgenommen. Die Unterhaltung und Pflege der neuen Grünverbindung trägt die LHH.


Kostenzusammenstellung

Durch die Teilkündigungen fallen Kosten für die Räumung der Flächen, für Entschädigungszahlungen an KleingartenpächterInnen ( Entschädigungen gemäß Kleingartenkonzept (DS 0881/2016), Pachtausfall sowie für Wiederherstellungsmaßnahmen (Einfriedungen, Zugänge etc.) an. Diese Kosten sollen über Städtebaufördermittel des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ finanziert und in der Baudrucksache zur Umsetzung der Grünzugerweiterung dargestellt werden. Die zusätzlichen Unterhaltungskosten werden ebenfalls in der Baudrucksache aufgeführt.

Die voraussichtlichen Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:

Räumung (für 17 Teilflächen) ca. 25.000,- €
Materielle Entschädigung der PächterInnen nach Schätzung, ca. 19.000,- €
Pachtausfall (für Pachtfreistellung während der Bauphase) rd. 3.700,- €
Wiederherstellung (Einfriedungen, Zugänge etc. für 17 Gärten) ca. 30.000,- €
Summe (brutto) rd. 77.700,- €











Planung

Der Baubeginn für die Grünzugerweiterung ist für Anfang 2018 geplant. Die Flächen für die Erweiterung des Grünzuges sollen ab 1. Dez. 2017 geräumt werden. Die Ermittlung der materiellen Entschädigung durch Schätzer des Bezirksverbandes erfolgt voraussichtlich im Sommer (Juni/Juli) 2017.

Alle Beteiligten haben sich einvernehmlich für ein gemeinsames Vorgehen und eine enge Abstimmung in einzelnen Fragen (Erschließungs-/Stichwege und Einfriedung/Zaunhöhen der Kleingärten, Verkehrssicherungspflicht u.a.) ausgesprochen und bereits erste Lösungen erreicht.

Um Synergieeffekte nutzen zu können, wird geprüft, ob es möglich ist, die restlichen Wege innerhalb der Kolonie im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls zu sanieren. Diese Maßnahmen würden über die Sanierungsmittel des beschlossenen Kleingartenkonzeptes finanziert werden.
67.30 
Hannover / 10.10.2016