Drucksache Nr. 2129/2020:
Entscheidung über Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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2129/2020
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Entscheidung über Annahme einer Zuwendung gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Antrag,

die zweckgebundene Spende des Vereins "Hand in Hand für Kinder der Region e.V." in Höhe von 2.700 € anzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Annahme der Spende kommt allen Geschlechtern im gleichen Maße zugute.

Kostentabelle

Der Spendenbetrag wird in Höhe von 2.700 € unter Produkt 36702, Heimverbund, Sachkonto 31481000 (Spenden von übrigen Bereichen) als Ertrag gebucht. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Begründung des Antrages

Anfang des Jahres 2020 hat der Verein „Hand in Hand für Kinder der Region e.V.“ der Einrichtung "bed by night" des Heimverbundes eine Spende angekündigt. Die Spende wurde am 14.05.2020 überwiesen. Zweck des Vereins ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 AO (mildtätige Zwecke) insbesondere von Kindern, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

"Bed by night" versteht sich als eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Jugendliche, die sich in akuten, besonders schwierigen Lebenslagen befinden.
51.6 
Hannover / 17.09.2020