Drucksache Nr. 2129/2005:
190. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Burg, Hainholz / Vinnhorster Weg, Am Fuhrenkampe

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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2129/2005
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190. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Burg, Hainholz / Vinnhorster Weg, Am Fuhrenkampe

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die in der Anlage 2 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Zur Qualität von Wohngebieten zählt u.a. die gute Erreichbarkeit von Lebensmittelnahversorgern. Im Stadtteil Burg ist derzeit die Nahversorgungssituation unzureichend. Von einer Ansiedlung im Stadtteil profitieren alle Bevölkerungsgruppen. Solche Läden dienen zusätzlich auch als Kommunikationspunkte, an denen nachbarschaftliche Kontakte geknüpft und erhalten werden. Die Planung dient der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur, auf die Frauen besonders angewiesen sind, da sie zum größeren Anteil in die Besorgung von Gütern des täglichen Bedarfs eingebunden sind. Außerdem kommt die wohnungsnahe Versorgung den nicht mobilen Bevölkerungsgruppen besonders zu Gute.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Die 190. Änderung des Flächennutzungsplanes dient in erster Linie dazu, das bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Hauptverkehrsstraßennetz der Realisierungsfähigkeit anzupassen und damit auch die Voraussetzungen für den geplanten Ausbau des Vinnhorster Weges zu schaffen. Beabsichtigt ist, das Teilstück des Vinnhorster Weges zwischen Rehagen und Schulenburger Landstraße in heutiger Trassenlage als Hauptverkehrsstraße darzustellen. Damit im Zusammenhang steht die Anpassung der Bauflächenausweisung im Dreieck Vinnhorster Weg / Schulenburger Landstraße / Justizvollzugsanstalt an die bestehenden Verhältnisse. Ferner soll bei dieser Gelegenheit die Darstellung des Anschlusses der Beneckeallee an die Schulenburger Landstraße auf der heutigen Trasse erfolgen.

Weiteres Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes zur Verbesserung der Nahversorgung der Stadtteile Ledeburg und Burg zu schaffen. In diesem Zusammenhang sollen die gewerblich genutzten Flächen im Nahbereich des S-Bahn-Haltepunktes Ledeburg neu definiert werden, um hier die Voraussetzungen zur Nutzung des Entwicklungspotentials zu schaffen.



Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wird gemäß § 4a Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit dem Beschlussverfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Mit dem 190. Änderungsverfahren sollen tatsächlich vorhandene Hauptverkehrsstraßenfunktionen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Des Weiteren werden vorhandene bauliche Nutzungen in ihrer Darstellung modifiziert bzw. den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden durch die Planungsziele nicht berührt. Eine Vorab-Stellungnahme der für die Belange von Natur und Landschaft zuständigen Stelle war aus diesem Grunde für die Einleitung dieses Verfahrens nicht erforderlich.


Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beginnt das Verfahren zur 190. Änderung des Flächennutzungsplanes.
 61.15
Hannover / 20.10.2005